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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0306
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2.S4

Abhandlungen.
Ferner erkennt man daraus deutlich, daß die
Verpflichtung eigentlich und nach ihrem wahren
Sinn auf das Ganze geht, nicht auf.jedes Stück
der Confeßion. Es ist eine solenne Erklärung,
daß man der Kirche, welche unter diesem Bekennt-
nisse sich vereinigt hat, rind sich dadurch von an-
dern unterscheidet, beypsiichre, und ihre Lehre für
die reinste und richtigste, im Ganzen betrachtet,
und mit dem Haufen, wovrn sie sich getrennt hat,
verglichen, halte und ansehe. Hier ist also durch-
aus noch keine Einwilligung auf alle einzelne Punkte»
Wir müssen fürwahr nicht meynen, daß auch im
Anfänge die Fürsten, Herren und Theologen alle
diese Artikel gerad also gebilligt, und wofern sie
dieselbe haben vorstellen sollen, nicht mehr und
nicht weniger gesagt hatten. Wissen wir dann
nicht, wie es den Reformatoren selbst mit ihren
Meynungen ergangen ist? Aber so unterschrieben
sie, weil das Ganze zusammengenommen ihnen
anstund, und sie darinn unendlich mehr Wahrheit
und Beruhigung fanden, als unter dem päbstlichen
Zwange. Nach diesem Sinne müssen dann auch
jetzt noch vielmehr Protestanten die Augspurgische
Confeßion unterschreiben: das Ganze, nicht aber
jeden Artikel.
Die Hauptsache betrifft ohnehin unsre Abson-
derung von der römischen Kirche. Dieß ist so be-
kannt, daß es kaum gesagt werden darf. Die
Aug-
 
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