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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 2): Die Oberherrschaft — Sondershausen, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.19417#0097

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88

Gehren.

Bereits vor der Reformation wirkten an der Kirche zu G., in welche, wie schon
erwähnt, einige Orte eingepfarrt waren, zwei Geistliche, ein Pfarrer und ein Capellan; der
letztere hatte zugleich die pfarramtlichen Geschäfte zu Langewiesen zu besorgen. Nach
Einführung der Reformation wurden zwar die Pfarrämter zu Gehren und Langewiesen
noch in der frühern "Weise verwaltet, doch wohnte von da an der Capellan in Lange-
wiesen selbst, wechselte aber mit dem Pfarrer in der Amtsführung beider Orte. Erst
1618 wurde dieses Verhältniss aufgelöst, indem jeder der beiden Geistlichen nur in
seinem Wohnorte fungirte; von dieser Zeit an hatte Langewiesen seinen eigenen Pfarrer,
dem Pfarrer zu Gehren aber wurde ein zweiter Geistlicher (Diaconus) adjungirt.

Die Schlosscapelle, im dortigen Schlosse und zwar am Ostende des nörd-
lichen Flügels gelegen, verdankt ihren Ursprung den gräflichen Brüdern Christian
Günther IL, Anton Günther I. und Ludwig Günther I. und wurde in den Jahren 1666
und 1667 hergestellt; doch erlebte nur der letzgenannte ihre Vollendung. Ihr Inneres
ist hell und freundlich und mit Bildern aus der biblischen Geschichte geschmückt.

Das Schloss, im südlichen Theile der Stadt gelegen, besteht aus vier drei-
stöckigen massiv aufgeführten Flügeln, welche einen Hof von 31 bis 32 m Länge und
von 27 bis 28 m Breite umschliessen; da, wo der südliche und westliche Flügel zu-
sammenstossen, erhebt sich ein schlanker Thurm mit einer Schlaguhr.

Ursprünglich bestand das Schloss nur aus dem nördlichen Flügel, in welchem
sich auch jetzt noch das Portal zur Einfahrt in den Schlosshof befindet. In diesem
kleinen Umfange gehörte das Schloss, wie auch das Dorf „Gern", bis ins vierzehnte
Jahrhundert erb- und eigenthümlich der Ritterfamilie von Bernstedt an — sie
schreibt sich aber meistens Berlstedt, urkundlich Berlstete, Berlstette und Berl-
stet —; im fünfzehnten Jahrhundert — nach Urkunden von 1429 bis 1465 — er-
scheint es nebst seinen Zubehörungen als ein von ihnen den Grafen von Schwarzburg
aufgetragenes und als solches zurückempfangenes Lehn, ging aber noch in demselben
Jahrhundert ganz in den Besitz der genannten Grafen über, welche dem Schlosse nach
und nach im 0., S. und W. noch drei Flügel anfügten und es so herstellten, wie wir
es gegenwärtig finden.

Zwar ist dasselbe im ganzen ein höchst einfacher und schmuckloser Bau, doch
dürften die drei Portale desselben als nicht uninteressant näher betrachtet zu werden
verdienen.

Schon das Einfahrtsportal an der Nordseite des Nordflügels erregt einiges
Interesse. Es besteht aus Buckelsteinquadern und wird von dorischen Pilastern ge-
tragen, welche den dorischen Fries aufnehmen. Zu beiden Seiten des Portals sind
Mundlöcher für Kanonen. — An der rechten Seite innerhalb desselben befindet sich
ein Gefängniss mit schaurigen Ueberresten der einstmals strengen Strafgewalt, z. B.
eiserne Ringe an den Wänden, an welche man die Gefangenen anschloss.

Noch interessanter ist das dem Einfahrtsthore correspondirende innere in den
Schlosshof führende Portal — s. Fig. 40 —, dessen elliptischer Bogen ebenfalls aus
Buckelsteinquadern besteht; das dorische Gebälk mit dreigeschlitztem Fries wird von
zwei Hermen, einer männlichen und einer weiblichen getragen, erstere mit einem
Turban; in den Schlusstein ist eine gekrönte Maske eingemeisselt. — Solche Hermen,
d. h. Bildsäulen, welche Kopf und Hals eines Menschen rund gearbeitet zeigen, mit
den Schulterblättern aber in einen Pfeiler übergehen, dürfte wohl kein zweites Portal
unseres Landes aufzuweisen haben.
 
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