Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0370

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
348 VASA SACRA. DRITTER ABSCHNITT. DIB MONSTRANZ

DIE MONSTRANZ

ERSTES KAPITEL

DIE MONSTRANZ NACH HEUTIGEM BRAUCH

Die Monstranz ist jenes liturgische Gefäß, in dem das heiligste Sakrament
unter Brotsgestalt zur Verehrung und Anbetung seitens der Gläubigen aus-
gesetzt und bei sakramentalen Prozessionen, besonders der Fronleichnamspro-
zession, öffentlich umhergetragen wird. Bei Aussetzung des Allerheiligsten
wird es indessen nur gebraucht, wenn diese eine feierliche ist, nicht bei der so-
genannten privaten Aussetzung, die darin besteht, daß lediglich die Türe des
Tabernakels geöffnet und so das mit einem Velum umhüllte Ziborium, in dem
sich das heiligste Sakrament befindet, sichtbar gemacht wird, nicht aber auch
dieses letztere.

Über das Material der Monstranz bestehen keine allgemein verbindlichen
kirchlichen Vorschriften, doch verbietet die Rücksicht auf seinen erhabenen
Zweck, es aus minderwertigem Stoff herzustellen. Daß sie nicht notwendig aus
Silber gemacht sein müsse, sondern auch aus vergoldetem Kupfer bestehen
könne, hat die Ritenkongregation in Beantwortung einer diesbezüglichen An-
frage durch ein Dekret vom 3i. August 1867 (1) ausdrücklich entschieden.
Auch bezüglich der Form der Monstranz gibt es keine allgemein gültigen Be-
stimmungen. Es sind daher ebenso zulässig die sogenannten Sonnenmonstran-
zen, wie turmförmige und retabelförmige Monstranzen. (2) Der Zweck der
Monstranz verlangt indessen auf alle Fälle, erstens daß der Behälter, in dem
sich die heilige Hostie befindet, so beschaffen ist, daß diese gesehen werden
kann, daß er also entweder ganz oder doch wenigstens an der Vorderseite aus
'Glas oder Kristall besteht. Das Glas oder das Kristall darf jedoch die heilige
Hostie nicht unmittelbar berühren, wie die Ritenkongregation in einem Dekret
vom l\. Februar 1871 und vom 4- September 1880 (3) entschieden hat. Zwei-
tens muß in dem Behälter eine Vorrichtung sein, welche es gestattet, die heilige
Hostie senkrecht in ihm aufzustellen. Sie besteht in einem der Größe der heili-
gen Hostie entsprechenden kreisförmigen oder mondsichelförmigen Halter, der
so beschaffen sein muß, daß er in den Behälter fest hineingesetzt und wieder
aus ihm herausgenommen werden kann, und zu dem Ende unten entweder mit
einem Stachel zum Einstecken in den Boden desselben versehen ist oder einen
kleinen flachen Fuß hat, der in einen auf dem Boden befindlichen Falz einge-
schoben werden kann. Er wird von seiner Form Lunula (Möndchen) genannt.
Ist die Lunula kreisförmig, muß sie aufklappbar sein, da ja nur dann die hei-
lige Hostie in sie eingesetzt werden kann. Aber auch dann, wenn sie mondsichel-
förmig ist, empfiehlt es sich, sie zum Aufklappen einzurichten, um sie, wie es

<1) Decret. auth. n. 3162. (2) Wenn die Instructio Clementina für die Feier des Vierzig-
ständigen Gebetes in §5 anordnet: il giro (des Ostensoriums) sarä attorniato di raggi, so
will sie damit nicht sagen es solle die Monstranz selbst mit Strahlen, d. i. eine Sonnenmon-
stranz, sein; vielmehr will sie, es solle im Umkreis um die Monstranz herum ein Strahlen-
kranz angebracht werden, übrigens hatte auch die Instructio nur Geltung für Rom.

(3) Decret. auth. n.3234 und3ö24.
 
Annotationen