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wärtigen Tag an übergebe ich (diese Drittelhofreite) an jene Stätte, damit sie deren Erträge
mehre. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in Waldülversheim am 21. Mai im
24. Regierungsjahr (792) unseres Herrn Karl. Handzeichen der (Zeugen) Waldolf und
Amanolf. Handzeichen der Uodalsuind, welche ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde
ausgestellt und gefertigt werde. Reginbert hat sie geschrieben.
URKUNDE 930 (in Richbods Regierungszeit 784—804 — Reg. 2822)
(Schenkung des Fricco) unter König Karl und Abt Richbod
In Gottes Namen folge ich, Fricco, zum Seelenheile der Albrad das aus, was sie selbst
mir übergeben hat. Ich gebe es weiter an den heiligen Märtyrer Nazarius, welcher zu Lau-
rissa (Lorsch), gelegen in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisgoz (Weschnitz),
ruht, und ebenso auch an die Gemeinschaft, welche dort unter dem ehrwürdigen Abt Rifch)-
bodo ihren Dienst verrichtet. Ich will, daß diese Vergabung für alle Zeiten ihre Gültigkeit
behalte. Ich schenke mein Eigentum in unversehrter Gesamtheit, gelegen in pago wormac
(iensi — im Wormsgau), und zwar in
Ulfrideshemere marca (in der Gemarkung Waldülversheim sw. Oppenheim!R.), näm-
lich einen Weinberg und drei Joch Ackerland. Vom gegenwärtigen Tag an übergebe und
übertrage ich diese Güter unter die Herrschaft des HI. Nazarius in der Absicht, daß sie,
gestützt auf Handgelöbnis, ihm als Einkommensmehrung dienen mögen. Geschehen in
monasterio laurense (im Kloster Lorsch). Handzeichen des Fricco, welcher gewünscht hat,
daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Reginbert, Diakon und
Mönch, hat sie geschrieben.
URKUNDE 931 (25. Juni 774 — Reg. 1038)
(Schenkung der Hildis) unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 25. Juni im 6. Jahre des Herrn und Königs Karl. Ich, Hildis,
die Gottgeweihte, Tochter des Erliwin, bringe eine Opfergabe dar. Nach meinem Willen
sei sie auf ewige Zeiten geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster
Lauressam (Lorsch), gelegen in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Wesch-
nitz) ruht, in dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt waltet. Ich schenke mein Besitz-
tum in pago Alisanzgowe (Elsaßgau; richtig: in pago Elisanzgowe — Eisenzgau), und
zwar alles das, was ich in jener Gemarkung an unabhängigem Eigengut besitze und mir
daher rechtmäßig und gesetzlich zusteht, alles, in allen seinen Teilen und in unveränder-
tem Zustand. Dies alles, gelegen in der
Sunnish(eimmero) marca (in der Gemarkung Sinsheim sö. Heidelberg/N.) gebe und
übertrage ich aus meinem rechtlichen Besitzstand in das Eigentums- und Herrenrecht des
Hl. Nazarius. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster
Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Hilda, der Gottgeweihten,
welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde (die irrtümlich in die Abteilung
„Wormsgau" geraten ist) gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Gerold, Rambert
und Witogaud. Samuel hat dies geschrieben.
wärtigen Tag an übergebe ich (diese Drittelhofreite) an jene Stätte, damit sie deren Erträge
mehre. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in Waldülversheim am 21. Mai im
24. Regierungsjahr (792) unseres Herrn Karl. Handzeichen der (Zeugen) Waldolf und
Amanolf. Handzeichen der Uodalsuind, welche ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde
ausgestellt und gefertigt werde. Reginbert hat sie geschrieben.
URKUNDE 930 (in Richbods Regierungszeit 784—804 — Reg. 2822)
(Schenkung des Fricco) unter König Karl und Abt Richbod
In Gottes Namen folge ich, Fricco, zum Seelenheile der Albrad das aus, was sie selbst
mir übergeben hat. Ich gebe es weiter an den heiligen Märtyrer Nazarius, welcher zu Lau-
rissa (Lorsch), gelegen in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisgoz (Weschnitz),
ruht, und ebenso auch an die Gemeinschaft, welche dort unter dem ehrwürdigen Abt Rifch)-
bodo ihren Dienst verrichtet. Ich will, daß diese Vergabung für alle Zeiten ihre Gültigkeit
behalte. Ich schenke mein Eigentum in unversehrter Gesamtheit, gelegen in pago wormac
(iensi — im Wormsgau), und zwar in
Ulfrideshemere marca (in der Gemarkung Waldülversheim sw. Oppenheim!R.), näm-
lich einen Weinberg und drei Joch Ackerland. Vom gegenwärtigen Tag an übergebe und
übertrage ich diese Güter unter die Herrschaft des HI. Nazarius in der Absicht, daß sie,
gestützt auf Handgelöbnis, ihm als Einkommensmehrung dienen mögen. Geschehen in
monasterio laurense (im Kloster Lorsch). Handzeichen des Fricco, welcher gewünscht hat,
daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Reginbert, Diakon und
Mönch, hat sie geschrieben.
URKUNDE 931 (25. Juni 774 — Reg. 1038)
(Schenkung der Hildis) unter König Karl und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 25. Juni im 6. Jahre des Herrn und Königs Karl. Ich, Hildis,
die Gottgeweihte, Tochter des Erliwin, bringe eine Opfergabe dar. Nach meinem Willen
sei sie auf ewige Zeiten geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster
Lauressam (Lorsch), gelegen in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Wesch-
nitz) ruht, in dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt waltet. Ich schenke mein Besitz-
tum in pago Alisanzgowe (Elsaßgau; richtig: in pago Elisanzgowe — Eisenzgau), und
zwar alles das, was ich in jener Gemarkung an unabhängigem Eigengut besitze und mir
daher rechtmäßig und gesetzlich zusteht, alles, in allen seinen Teilen und in unveränder-
tem Zustand. Dies alles, gelegen in der
Sunnish(eimmero) marca (in der Gemarkung Sinsheim sö. Heidelberg/N.) gebe und
übertrage ich aus meinem rechtlichen Besitzstand in das Eigentums- und Herrenrecht des
Hl. Nazarius. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster
Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen der Hilda, der Gottgeweihten,
welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde (die irrtümlich in die Abteilung
„Wormsgau" geraten ist) gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Gerold, Rambert
und Witogaud. Samuel hat dies geschrieben.