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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0091
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alle Zukunft jener Stätte oder ihren Aufsehern jederzeit erhöhten Nutzen bringe. Damit
ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch an einem Tag in der Zeit des
2. Regierungsjahres (769) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Radolf, wel-
cher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel
hat sie geschrieben.

URKUNDE 1016 (14. Februar 799 — Reg. 2655)
Schenkung von Madalbert und Folcwin unter König Karl und Abt Richbodo

Wir, Madalbret und Folcwin, machen im Namen Gottes und zum Seelenheil unserer
Mutter Goozlind eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius. Sein Leib ruht in
dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch), dem der
ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Schenkung von
ewiger Dauer sei. Es handelt sich um mein Eigentum, welches sie (Goozlind) selbst als
rechtmäßige Besitzerin uns übergeben hat, nachdem es ihr selbst schon geschenkt worden
war. Diese Güter liegen in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!K.), nämlich ein Hof, fünf Joch Acker-
land und zwei Weinberge in der genannten Mark, ferner ein dritter Weinberg in

Wintrisheim (Wintersheim sw. Oppenheim!R.). Zu diesen Weingütern schenken Bau-
gulf und sein Bruder Jericho (Gericho?) zu Dürkheim ein Haus, welches sie dort erbaut
hatten, sowie in derselben Gemarkung zehn Morgen Land und eine Wiese mit einem
Ertrage von einem Fuder Heu und außerdem noch drei Leibeigene, nämlich Mehtild und
ihre zwei Söhne. Alles und in allen seinen Teilen schenken, übergeben und übertragen wir
vom gegenwärtigen Tag an als ewiges Eigentum. Daraufhin erfolgte feierliches Hand-
gelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 14. Februar im 31. Regierungsjahr (799) unse-
res Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Madalbert und Folcwin, welche diese
Schenkungsurkunde ausstellen ließen. Reginbert hat sie geschrieben.

URKUNDE 1017 (1. Juni 775 — Reg. 1177)
Schenkung des Herphwin in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 1. Juni im 7. Regierungsjahr (775) unseres Herrn, des Königs
Karl, will ich, Herphwin, eine fromme Stiftung ausrichten. Sie sei gewidmet dem heiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen
Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht.
Ich schenke in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in

Thuringeimer marca (in der Gemarkung Dom-Dürkheim sw. Oppenheim) 2% Joch
Ackerland. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster
Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Herphwin, welcher die Ausstellung die-
ser Schenkungsurkunde nachgesucht hat.

URKUNDE 1018 (4. März 793 — Reg. 2422)

Schenkung des Odolher im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo

In Christi Namen, am 4. März im 25. Regierungsjahr (793) unseres Herrn, des Königs
Karl. Ich, Odolher, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib
 
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