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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0104
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98

URKUNDE 1053 (Juni oder Juli 767 — Reg. 192)
Schenkung des Albergulf unter Abt Gundeland

In Christi Namen, am ? :!") im 15. Regierungsjahre des Königs Pippin. Wir, Adalbert,
Friduin und Albergulf, machen eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius,
dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam
(Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille,,
daß unsere Vergabung für ewige Zeiten gelten soll. Wir übertragen unser Eigentum in pago
wormat(ien5z = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Liutmarshfeim = Lautersheim nw. Grünstadt/W. oder Laumersheim ö. Grünstadt),
welches er selbst (?) als rechtmäßiger Besitzer uns übergeben hat, nämlich ein Drittel von
seinem gesamten Eigentum, das er in jener Gemarkung besessen hatte. Ganz und un-
versehrt schenken, übergeben und übertragen wir dasselbe aus unserem Eigentumsrecht in
das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit dieser es auf immer innehabe. Urkund
dessen die nachfolgende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen von Odolleib (Adalbert), Friduin und Ebergulf (Albergulf), welche gemein-
sam veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel
hat sie geschrieben.

URKUNDE 1054 (1. September 770 — Reg. 542)

Schenkung des Wibert unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 1. September im 2. Regierungsjahr (770) des Königs Karl. Ich,
Wibert, wende dem heiligen Märtyrer Nazarius, der im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht,
dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, ein Geschenk zu. Es soll nach meinem
Willen auf ewig hingegeben sein. Ich übergebe in pago wormatfiensi = im Wormsgau), in
der Gemarkung

Liumarshfe/m — Lautersheim nw. Grünstadt/W. oder Laumersheim ö. Grünstadt)
einen Weinberg und in

Rodenbach (w. Grünstadt/W.) eine Wiese. Vom gegenwärtigen Tag an sollen diese
Güter immerwährendes Eigentum bleiben. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Kloster
Lorsch. Tag wie oben. Handzeichen des Wicberth, welcher verlangt hat, daß diese Schen-
kungsurkunde ausgestellt werde. Hairand (Hariland?) hat sie geschrieben.

URKUNDE 1055 (24. Juni 788 — Reg. 2048)

Schenkung des Sigewin unter Karl dem Großen

In Christi Namen, am 24. Juni im 20. Jahre (des Königs Karl) verabfolgen wir, Sige-
win und Rothwin, eine Gabe an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio
laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, welches in pago renensi (im Oberrheingau) am

*) Datum-Angabe „sub die VII iulii" ist unvollständig.

(sub die VII kl. iulii wäre 25. Juni, sub die VII id. iulii wäre 9. Juli.)
 
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