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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0122
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dem ehrwürdigen Herrn und Abt Gundeland ihren Dienst verrichtet. Wir schenken unser
Besitztum in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in

Spizisheimer marca (in der Gemarkung Spiesheim n. Alzey/Selz nw. Worms), nämlich
Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wohnhäuser, landwirtschaftliche Bauten, Wege, acht
Leibeigene, Wasserstellen und Wasserläufe, alles und in allen seinen Teilen, ganz und
unverändert, alles das, was uns in der genannten Gemarkung durch Erbschaft zugefallen
ist, ausgenommen einen Weinberg. Das andere schenken, übergeben und übertragen wir in
unverminderter Gesamtheit. Von heute an möget ihr das Recht haben, dies alles innezu-
haben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was
ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr unbeschränkte Vollmacht haben. Damit ist der Ver-
trag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von
Hadebert und Bernher, die ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und
gefertigt werde.

URKUNDE 1101 (18. April in der Zeit zwischen 801 und 804 — Reg. 2820)
Schenkung des Gerolf in Dintesheim unter Kaiser Karl und Abt Richbodo

Ich, Gerolf, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Na-
zarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Kloster Lorsch) ruht, das in pago
renense (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Sie gilt auch jenen Gottes-
knechten, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Richbod (784—804)
dienen. Ich schenke mein Eigengut in pago wormatiensi (im Wormsgau), in

Dunzinessheim (Wüstving n. Bodenheim s. Mainz ■—■ oder Dintesheim sö. Alzey/Selz
nw. Worms), nämlich eine Hof reite mit einem Weinberg und zwölf Joch Ackerland. Von
diesem Tag an und künftig sollen diese Güter jener Stätte erhöhten Nutzen einbringen.
Diese Schenkung soll jederzeit fest und unverbrüchlich bestehen bleiben. Daraufhin erfolgte
feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Lorscher Kloster am 18. April unter der Regierung
des ruhmreichen Kaisers (seit 25. Dez. 800) Karl. Handzeichen des Gerolf, der diese Schen-
kungsurkunde ausstellen und fertigen ließ.

URKUNDE 1102 (17. November 794 — Reg. 2489)
Schenkung von Nandolf und Volch(eit) in Ormsheim unter König

Karl und Abt Richbodo

Wir, Nandolf und Volcheit, machen im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio Laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht,
das in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Die Schenkung
kommt damit auch jener heiligmäßigen Mönchsgemeinschaft zugute, welche ebendort unter
dem ehrwürdigen Abt Richbodo ihren Dienst versieht. Wir schenken in pago wormat(iensi
— im Wormsgau), und zwar in

Otmaresheim (Ormsheimer Hof w. Frankenthal s. Worms) neun Morgen Land und
drei Leibeigene mit der Bestimmung, daß sie jährlich zwei Denare Zins entrichten sollen.
Diese Schenkung soll fest und beständig bestehen bleiben. Das Abkommen ist damit rechts-
wirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster am 17. November im 27. Regierungs-
jahr (794) des Königs Karl. Handzeichen von Nandolf und Folchefijt, welche diese Schen-
kundsurkunde ausstellen und fertigen ließen.
 
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