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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0144
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URKUNDE 1163 (13. Juni 773 — Reg. 899)
Schenkung des Theutrid unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 13. Juni im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl, beabsich-
tige ich, Teutrid, zum Seelenheile meiner Mutter eine Schenkung an den heiligen Märtyrer
Nazarius. Sein Leib ruht in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher
Kloster. Meine Zuwendung sei auch jener gottgefälligen Mönchsgemeinde gewidmet, welche
ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihrem Dienst obliegt. Nach meinem
Willen soll meine Schenkung von ewiger Dauer sein, und ich bestätige, daß sie vollkom-
men freiwillig erfolgt. Ich schenke in pago wormatf zercsz = im Wormsgau), und zwar in

Rossunger marca (in der Gemarkung Rüssingen nw. Grünstadt) eine Hof reite und vier
Joch Ackerland. Ich schenke, übergebe und übertrage sie als ewiges Eigengut in das Besitz-
recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Daraufhin erfolgt feierliches Handgelöb-
nis. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1164 (26. Juni 773 — Reg. 911)

Schenkung des Rathar unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 26. Juni im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl. Wir,
Rathar und Bernhar, machen in Gottes Namen eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer
Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Klo-
ster ruht. Unsere Schenkung sei in gleicher Weise ausgerichtet an jene Knechte Gottes,
welche ebendort ihrem Dienst obliegen und denen der ehrwürdige Gundeland als Abt
vorsteht. Wir wünschen, daß unserer Gabe ewiger Bestand beschieden sei, und wir erklä-
ren, daß sie vollkommen freiwillig dargeboten wurde. Wir schenken in pago wormatfzensi
= im Wormsgau), in

Rossunger marca (in der Gemarkung Rüssingen nw. Grünstadt) 20 Morgen Land und
einen Morgen Weinberg. Wir schenken, übergeben und übertragen diese Güter von heute
an auf ewig zu eigen. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1165 (22. Oktober 768 — Reg. 361)
Schenkung des Aigil in der Alsheimer Gemarkung unter König Pipin

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 22. Oktober im 16. Regierungsjahre des Königs Pippin (richtig:
im 1. Reg.-J. des Königs Karl, seit 24. September 768). Ich, Aigil, errichte eine wohltätige
Stiftung für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im
Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise für jene Gottesknechte,
welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst ausüben. Ich schenke
als immerwährendes Eigentum einen Weinberg in pago wormatfiensi = im Wormsgau), in

Alaisheimer marca (in der Gemarkung Alsheim s. Oppenheim!R.). Wenn aber jemand
sich unterfangen sollte, diese Schenkungsurkunde zu verletzen, so bezahle er als Buße an
jene heilige Stätte, unter Beteiligung des königlichen Schatzes eine Buße von vier Unzen
Gold und zehn Unzen Silber, und was er an Einwendungen vorbringt, sei für eine Beur-
teilung der Angelegenheit unwichtig. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster). Tag und Zeit wie oben.
 
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