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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0146
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Wirtschaftsbauten, Wälder, Wasservorkommen, Bauernhöfe, Mühlen und zwölf Leib-
eigene. Diese heißen:

Hedelind, Asclind,

Giseler und Otwin,

Muther, seine Tochter (?) Rudolf,

Hirmingard und ihr Sohn Erchenbrecht,

Egilolf, Gundlind und ihr Sohn

Gebelind und ihre Tochter Willimund.
Alles das schenke, übergebe und übertrage ich unter dem heutigen Tage in den rechtlichen
Besitz und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Die Schen-
kung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Dorf Bischofsheim am 5. Novem-
ber im 15. Regierungsjahr (782) des Königs Karl.

URKUNDE 1169 (8. Juli 775 — Reg. 1204)
Schenkung des Rotbald im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 8. Juli im 7. Regierungsjahr (775) des Königs Karl. Ich, Rot-
bald, wende dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster in pago
renensi (im Oberrheingau) ruht, eine Gabe zu. Sie sei auch jener geweihten Mönchsge-
meinschaft gereicht, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst
versieht. Ich will, daß meine Schenkung für alle Ewigkeit gemacht sei, und ich bekräftige,
daß dabei mein vollkommen freier Wille entscheidend war. Ich schenke in pago wormat-
(iensi — im Wormsgau), in der Gemarkung

Biscofesheim (siehe Urk. Nr. 1167!), alles, was ich bisher dort besessen habe, nämlich
Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Weingüter und Wasserrechte. Ich schenke, über-
gebe und übertrage dies alles von heute an in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Naza-
rius, damit er es auf ewig besitze. Von diesem Tag an möge alles jener heiligen Stätte
beziehungsweise ihren Aufsehern jederzeit als Vermögensmehrung dienen. Geschehen in
monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von
Rotbald, welcher diese Schenkung gemacht und veranlaßt hat, daß sie urkundenmäßig
festgelegt werde.

URKUNDE 1170 (13. April 855 — Reg. 3381)

Schenkung (richtig: Tausch) des Priesters Gunzo in Beindersheim unter
König Ludwig und Samuel, dem Bischof und Abt

In Christi Namen sei allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen
bekannt gemacht, daß zwischen dem ehrwürdigen Samuel, dem Bischof und Abt des
St. Nazarius-Klosters, und dem Priester Gunzo die Vereinbarung getroffen wurde, daß sie
einige Güter, wie sie für beide günstiger gelegen wären, unter sich tauschen wollen. Nach
gemeinsam gepflogener Beratung und erreichter Einigung haben sie nun den Tausch durch-
geführt. Demgemäß gab der vorgenannte Bischof und Abt Samuel dem schon erwähnten
Priester Gunzo in pago wovm3.t( iensi — im Wormsgau), im Dorf

Bentritesheim (Beindersheim nw. Frankenthal s. Worms!R.) zwei Joch Ackerland. Da-
gegen gab der bezeichnete Priester Gunzo dem genannten Bischof im gleichen Gau und im
gleichen Dorf (ebenfalls) zwei Joch Ackerland. Geschehen in monasterio laurissamensi
 
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