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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0161
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URKUNDE 1205 (22. Mai 771 — Reg. 614)
Schenkung des Isinar im nämlichen Weiler und in Reilsheim unter König Karl

und Abt Gundeland

Ich, Isinar, möchte im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele dem heiligen Mär-
tyrer Nazarius eine Schenkung machen. Da sein Leib im Lorscher Kloster in pago renensi
(im Oberrheingau) ruht, diene meine Vergabung auch jenen Knechten Gottes, welche
ebendort als Untertanen ihres Abtes, des ehrwürdigen Gundeland, leben. Ich wünsche mei-
ner Zuwendung ewige Dauer und bestätige deren vollkommene Freiwilligkeit. Ich
schenke in pago wormatfiem/ = im Wormsgau) in der Gemarkung

Quirnheim (nw. Grünstadt) eine Kirche, welche zu Ehren der seligen Gottesgebärerin
Maria und des Hl. Martin errichtet ist, einen Bauernhof mit Rebenpflanzungen, Äckern,
Wiesen und überhaupt alles, was ich dort bekanntermaßen besitze. In ähnlicher "Weise
übergebe ich alles das, was ich in der Gemarkung

Rissuluesheim (Reilsheim! Eisenz sö. Heideiber gl Nk.) besitze, nämlich Hof reiten, Fel-
der, "Wiesen und "Wälder. Alles schenke, übergebe und übertrage ich von heute an in das
Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes soll er es auf
ewig behalten. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi am 22.
Mai im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl.

URKUNDE 1206 (27. August 774 — Reg. 1074)

Schenkung von Hubrecht und Ragimund im Wormsgau unter König Karl

und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 27. August im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl entrich-
ten wir, Hubrecht und Ragimund, bewogen durch göttliche Eingebung, eine fromme
Spende. Sie soll dem heiligen Märtyrer Nazarius zugute kommen, dessen Leib in pago
renensi (im Oberrheingau), im Lorscher Kloster ruht, und daher auch jenen Gottesknech-
ten, welche ebendort dienen, wo der ehrwürdige Gundeland die Leitung innehat. "Wir
bestimmen, daß unser Almosen auf ewig hingegeben sei, und wir versichern, daß es aus
vollkommen freiem Willen dargeboten wurde. Wir schenken in pago wormat(iensi — im
Wormsgau) 30 Tagewerk Ackerland (in der Gemarkung Quirnheim?). Wir schenken, über-
geben und übertragen diese Liegenschaften vom gegenwärtigen Tag an im Namen Gottes
auf ewig zu eigen. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher
Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hubrecht und Ragimund.

URKUNDE 1207 (13. Juni 798 ~- Reg. 2630)

Schenkung des Herwin in der Bornheimer Gemarkung unter König Karl

und Abt Rächbod

Ich, Herwin, errichte im Namen Gottes eine wohltätige Stiftung. Sie ist bestimmt für
den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau)
gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise für jene heiligmäßige Vereinigung von
Mönchen, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbod ihren Dienst ausübt. Es
ist mein Wille, daß meine Gabe von ewiger Dauer sei, und ich bestätige, daß sie durchaus
 
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