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URKUNDE 1293 (28. Februar 769 — Reg. 377)
Schenkung des Helmgauz in der Flonheimer Gemarkung unter König Karl
und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 28. Februar im 1. Jahr (769) des Königs Karl entrichte ich,
Helmgauz, eine fromme Spende. Sie sei übereignet an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht.
Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere,
daß sie vollkommen freiwillig gereicht wurde. Ich schenke in pago wovm(atiensi — im
Wormsgau), in der Gemarkung
Flanheim (Flonheim nw. AlzeyISelz nw. Worms) fünf Joch Ackerland. Im Namen
Gottes sollen sie immerwährendes Eigentum bleiben. Urkund dessen untenstehende Fer-
tigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie
oben.
URKUNDE 1294 (1. November 770 — Reg. 573)
Schenkung des Adelbert im Dorf Riom unter Kaiser (richtig: König) Karl
und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 1. November im 3. Jahr (770) des Königs Karl errichte ich,
Adelbrecht, eine wohltätige Stiftung. Sie sei übertragen an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der verehrungswürdige Gundeland als Abt vor-
steht. Ich wünsche meiner Vergabung ewigen Bestand und erkläre, daß sie auf einem voll-
kommen freien Willensentscheid meinerseits beruht. Ich schenke einen Weinberg in pago
worm(atiensi — im Wormsgau), nämlich im Dorf
Riom (Sien s. Kirn/Nahe — oder ReihenlElsenz sö. Sinsheim sö. Heidelberg/Nk. —
oder abgegangene Ortschaft im Wormsgau). Ich schenke, übergebe und übertrage ihn im
Namen Gottes vom gegenwärtigen Tag an auf ewig als Eigentum. Vertragsabschluß. Ge-
schehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
URKUNDE 1295 (in der Zeit zwischen 765 und 778 — Reg. 3398)
Schenkung des Hiltibald in der Wanendorfer Gemarkung unter Karl dem Großen
und Abt Gundeland
Wir, Hiltibald und meine Ehefrau Wieltrud, wollen im Namen Gottes ein gutes Werk
vollbringen. Es sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi
(im Oberrheingau), im Kloster Lauresham (Lorsch) ruht. Wir schenken eine Hof reite und
einen Leibeigenen in der
Wanandorpher marca (in der Gemarkung Wanendorf — abgegangene Ortschaft zwi-
schen Wetzbach und Solmsbach sw. Wetzlar; die Urkunde ist also irrtümlich den Schen-
kungen im Wormsgau beigefügt), in der Ortschaft, welche
Hildebaldeshus (Hildebaldshausen; nicht mehr zu ermittelnde Wüstung) genannt wird.
Wir schenken weiter all unser erarbeitetes Vermögen (Arbeitsertrag, landwirtschaftliche
Vorräte) und alles das, was wir an verschiedenartigem Hausrat bisher besessen haben,
ferner unseren Besitz an Gold, Silber und Kleidern, die anderweitigen landwirtschaftlichen
Geräte und Wertgegenstände. Überhaupt alles, was bekanntermaßen unser Besitztum ist,
geben wir hin als ewiges Eigentum. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten.
URKUNDE 1293 (28. Februar 769 — Reg. 377)
Schenkung des Helmgauz in der Flonheimer Gemarkung unter König Karl
und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 28. Februar im 1. Jahr (769) des Königs Karl entrichte ich,
Helmgauz, eine fromme Spende. Sie sei übereignet an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht.
Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere,
daß sie vollkommen freiwillig gereicht wurde. Ich schenke in pago wovm(atiensi — im
Wormsgau), in der Gemarkung
Flanheim (Flonheim nw. AlzeyISelz nw. Worms) fünf Joch Ackerland. Im Namen
Gottes sollen sie immerwährendes Eigentum bleiben. Urkund dessen untenstehende Fer-
tigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie
oben.
URKUNDE 1294 (1. November 770 — Reg. 573)
Schenkung des Adelbert im Dorf Riom unter Kaiser (richtig: König) Karl
und Abt Gundeland
In Christi Namen, am 1. November im 3. Jahr (770) des Königs Karl errichte ich,
Adelbrecht, eine wohltätige Stiftung. Sie sei übertragen an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der verehrungswürdige Gundeland als Abt vor-
steht. Ich wünsche meiner Vergabung ewigen Bestand und erkläre, daß sie auf einem voll-
kommen freien Willensentscheid meinerseits beruht. Ich schenke einen Weinberg in pago
worm(atiensi — im Wormsgau), nämlich im Dorf
Riom (Sien s. Kirn/Nahe — oder ReihenlElsenz sö. Sinsheim sö. Heidelberg/Nk. —
oder abgegangene Ortschaft im Wormsgau). Ich schenke, übergebe und übertrage ihn im
Namen Gottes vom gegenwärtigen Tag an auf ewig als Eigentum. Vertragsabschluß. Ge-
schehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
URKUNDE 1295 (in der Zeit zwischen 765 und 778 — Reg. 3398)
Schenkung des Hiltibald in der Wanendorfer Gemarkung unter Karl dem Großen
und Abt Gundeland
Wir, Hiltibald und meine Ehefrau Wieltrud, wollen im Namen Gottes ein gutes Werk
vollbringen. Es sei gewidmet dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi
(im Oberrheingau), im Kloster Lauresham (Lorsch) ruht. Wir schenken eine Hof reite und
einen Leibeigenen in der
Wanandorpher marca (in der Gemarkung Wanendorf — abgegangene Ortschaft zwi-
schen Wetzbach und Solmsbach sw. Wetzlar; die Urkunde ist also irrtümlich den Schen-
kungen im Wormsgau beigefügt), in der Ortschaft, welche
Hildebaldeshus (Hildebaldshausen; nicht mehr zu ermittelnde Wüstung) genannt wird.
Wir schenken weiter all unser erarbeitetes Vermögen (Arbeitsertrag, landwirtschaftliche
Vorräte) und alles das, was wir an verschiedenartigem Hausrat bisher besessen haben,
ferner unseren Besitz an Gold, Silber und Kleidern, die anderweitigen landwirtschaftlichen
Geräte und Wertgegenstände. Überhaupt alles, was bekanntermaßen unser Besitztum ist,
geben wir hin als ewiges Eigentum. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten.