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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 5): Schenkungsurkunden Nr. 2911 - 3836 — Lorsch, 1971

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https://doi.org/10.11588/diglit.20609#0072
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geboten wurde. Wir schenken, übergeben und übertragen unter dem heutigen Tag im Gau
Logenehe (Lahngau), im Dorf

Wanendorph (Wanendorf; Wüstung sw. WetzlarIL., zwischen Solmsbach und Wetz-
bach) und in

Sulmissa (Oberndorf-Burgsolms w. Wetzlar) vier Hörigenhuben, zwölf Morgen Land,
Wiesen zu 15 Fuder Heu und 14 Leibeigene. Das Abkommen ist damit in Kraft getreten.
Geschehen im Lorscher Kloster am 25. Februar im 15. Jahr (855) des Königs Ludwig (des
Deutschen).

URKUNDE 3040 (11. Mai 886 — Reg. 3526)

Tausch des Cunrat in Hausen unter Abt Gerhart und König Karl

(Vgl. Urk. Nr. 3737b)

In Christi Namen ist zwischen dem ehrwürdigen Gerhart, Abt des Klosters vom
Hl. Nazarius, und Graf Cunrat (gefallen 905, siehe Band I, Tafel 4, Seite 39) vereinbart
worden, einige Güter nach Maßgabe der jeweils günstigeren Lage unter sich auszutauschen.
Nach gemeinsam getroffener Beratung und erreichter Willensübereinstimmung haben sie
dann diesen Tausch tatsächlich durchgeführt. So gab nun der vorgenannte Abt aus dem
Güterbesitz des Hl. Nazarius dem erwähnten Grafen im Gau Wettereiba (Wetterau), im
Dorf

Garwardeshusen (Hausen bei Garbenteich sö. Gießen) 111 MorgenAckerland, acht
Morgen Wiesland und vier Hofreiten. Dagegen überließ der besagte Graf dem genannten
Abt und dem Hl. Nazarius im Gau Logenehe (Lahngau), in der

Wanendorpher marca (Gemarkung Wanendorf; Wüstung sw. Wetzlar), in

Nüferen (Nauborn s. WetzlarIL.) drei Hof reiten, 85 Morgen Land und Wiesen mit
einem Ertrag von drei Fuder Heu, in

Winterburc (Winterburg; Wüstung n. Braunfels sw. Wetzlar? — Hausen bei Garben-
teich sö. Gießen?) eine Hof reite, 34 Morgen Land und eine Wiese, in

Steindorph (Steindorf w. Wetzlar) drei Morgen Land und eine Wiese. Die beiden Ver-
tragsschließenden wünschten die Ausstellung von zwei gleichlautenden Urkunden. Jeder
der beiden Kontrahenten sollte eine solche erhalten, dieselbe innehaben und besitzen und
seinen Nachkommen hinterlassen. Durch diese Maßnahme sollte erreicht werden, daß
dieser Tauschvertrag zu keiner Zeit verletzt werden könne und jederzeit unverbrüchlich
und unanfechtbar verbleibe. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am
11. Mai im 6. Jahr des Kaisers Karl II. (Karl II. oder III., der „Dicke", Kaiser seit 12. Fe-
bruar 881.)

URKUNDE 3041 (17. Dezember 787 — Reg. 1986)
Schenkung der Woldarhilt im gleichen Dorf unter König Karl

und Abt Richbod

(Vgl. Urk. Nrn. 3043 [Reg. 2154] und 3707b)
In Christi Namen, am 17. Dezember im 20. Jahr (787) des Königs Karl. Ich, Woldar-
hilt, will zu meinem Seelenheil ein Almosen spenden. Ich wende es dem heiligen Märtyrer
N(azarius) zu, dessen Leib in dem im Oberrheingau liegenden Lorscher Kloster ruht, dem
der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für
 
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