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Siebmacher, Johann [Begr.]; Grass, Carl August von [Bearb.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0074
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DER ADEL IN BADEN, freiherrn.

•spielung auf den Namen Broem, eine Bremse (Breme i. e.
Fliege) (von Broem). I.u. IV. einwärts sehend ein g.,
aus dem unteren Schildesrand wachsender Adler (von
Kr afft). II. u. III. einwärts ein g. Löwe (von Broem).

Kleinod: gekrönt mit dem s. Kranich mit Stein
und Feder, zwischen offenem Flug, der rechts b. g., links
g. b. getheilt ist (von Kr afft).

Decken: rechts b. g., links ff-
Das Wappen von Broem findet sich auf Taf. 19
des würtemberg’schen Adels dieses Werkes, es muss aber
der Helm des Bitters mit 4 halben Straussfedern geziert
sein. Das weiter daselbst unter: „Broem anderes“, ge-
gebene Wappen ist das Krafft’sche, und müsste richtiger
so wie hier beschrieben und ahgebildet sein.

(Ministerial-Akten. Hof- u. Staatshandbücher. Ba-
disches Lexicon S. 1179. v. Wechm. S. 51. 303. Gritzner.
Heyd. v. Heyer-Eosenfeld etc.)

Künsberg. (Taf. 36.)

Das weit verzweigte, wohl begüterte Geschlecht der
Freiherrn v. Künsberg gehört dem fränkischen Ur-
adel an und sein Stammhaus Alten-Künsberg oder
Alten-Kindsberg liegt bei Creussen im Fichtel-
gebirge, ist aber längst Ruine. Die übrigen Besitzungen
gehörten, bis zur Auflösung des alten deutschen Reiches,
zu den reicbsritterschaftlichen Cantonen Gebürg und
Steigerwald, auch zum Yoigtlande und sind zum
Theil noch im Besitze der verschiedenen Linien und
Aeste. — Aus der Hauptlinie zu Wernstein, Ast zu
Danndorf, war der Freiherr Wilhelm v. K. geh.
1788 zu Bayreuth noch 1865 badischer Major und
Uso Frhr. v. K. geh. 30. Mai 1810, ein Sohn des am
19. Deeember 1825 f Frhr n. Friedrich Karl Julius
gewesener grossherzogl. badischer Kammerherr und Major,
aus der Linie Thurnau-Ermreuth, hatte durch seine
erste Gemalin, Ida Freiin von Berlichingen, geb.
den 3. Fehr. 1811 f 17. Januar 1837, Antheile an der
Grundherrschaft Berwangen im badischen Amt Ep-
pingen und an den Grundherrlichkeiten Fliesbach,
Kirchardt, Neckarbischofsheim und Siegels-
h a c h erlangt. Reichsfreiherrndiplome erhielten: der Erb-
marschall des kur- und fürstl. Hauses Brandenburg,
Burggrafschaft Nürnberg, Christian Ernst von
und zu Künsberg, Wien den 25. April 1690, sowie
Johann Christoph v. K. auf Thurnau, Ermreuth
etc. des fränkischen Kreis-Cürassir-Regimentes Rittmeister,
Wien den 11. September 1691, für sich und ihre Nach-
kommen.

Stammwappen: in B. eine bis zum Oberrand auf-
steigende s. Spitze.

Kleinod: runder, hermelingestulpter r. Hut mit 2
r. Hörnern, an der Spitze mit einer s. Eichel besetzt.

Decken r. s.

Vermehrtes Wappen: von G. u. R. geviert mit
dem Stammwappen als Mittelschild. I. u. IV. links ge-
wendet, ein gekrönter b. Löwe. II. u. III. rechts gewen-
det, ein gekrönter g. Löwe, zwischen den Vorderpranken
einen ££ Widerhaken haltend.

Kleinode: drei Helme, I. u. III. gekrönt. I. wach-
send der gekrönte h. Löwe. II. zum Stammwappen.
III, geschlossener von G. u. R. getheilter Flug.

Decken: überall r. s.

(Hof- u. Staatshandbücher, v. Wechm. S. 10 u. 28.
Freiberrn Taschenbücher etc.)

Lamezan. (Taf. 36.)

Die Freiherrn von Lamezan haben einerlei Ur-
sprung mit den Grafen dieses Namens in Oesterreich
und stammen aus der Provinz Guyenne in Frankreich.

Adrian de L.-Marinbois kam während der Kriege
in’s Jülieh’sche, erheirathete 1694 mit Katharina
von Mahr, Schloss und Herrschaft Mahr bei Wassen-
berg und wurde der Stammvater der hierher gehörenden,
auch in Baiern vorkommenden, pfälzisch - rheinischen
Linie des Geschlechts, welche nachher das Rittergut
Frei-Aldenhoven erwarb und 1745 Aufnahme in die
Reichsritterschaft erhielt. Vorher war der kurpfälzische
Geheimerath Adrian v. L. vom Kurfürsten Max
Josef von der Pfalz, als Reichsverweser, mit Diplom
München den 10. September 1745 in den Reichs- und
erbländisch-pfälzischen Ritterstand, mit Bestätigung, Ver-
mehrung und Verbesserung des Familienwappens, und der
Benennung Edler Herr von Lamezan, des H. Röm.
Reichs Ritter erhoben worden, wobei gestattet wurde,
diese Benennung auf alle seine Nachkommen auszudehnen.
— Das Freiherrn-Diplom des Geschlechtes ist von dem
Kurfürsten Karl Theodor von Baiern als Reichs
vikar, vom 1. Oktober 1790 und zwar für den kurpfälzischen
Regierungsrath Ferdinand v. L. und dessen Vettern
und Basen: Ferdinand, Franz. Elisabeth, Johan-
nette, Luise und Margarethe v. L., und bestätigt
das bereits geführte Wappen und vermehrt es mit einer
Freiherrnkrone, die indessen nur 5 Perlen enthält. Dem
ungeachtet aber sind die Farbenangaben in der dem Diplom
beigegebenen Beschreibung, mehrfach abweichend von denen
im Ritterdiplom. Der zuerst genannte Freiherr Fer-
dinand starb 1818 in Mannheim und der Zweite,
wurde 1803 als kurpfälzischer Landeskommissariats-Ratlx
mit der Pfalz von Baden übernommen, kam in’s Finanz-
departement und trat 1820 als Referendär in den Pen-
sionsstand. sein ebenfalls als Landeskommissariatsrath
übernommener Bruder Franz aber erhielt bald nachher
den Abschied. Ein andrer Freiherr Franz, geb. 1806,
lebt gegenwärtig (1874) als badischer Oberpostmeister
a. D. in Freiburg. —

S t a m m w a p p e n: in B. ein s. (g. ?) dreifach gezürn-
ter Thurm mit Thor und zwei Schiessscharten darüber.
Hinter der mittelsten Zinne wächst ein nackter Arm her-
vor, mit g. Lilie in der Faust.

Kleinod: gekrönter Helm mit dem Thurme und
dem Arm.

Decken: b. s. (b. g.?). —

Ritterwappen: (1745) von B. u. S. geviert, mit
einem gekrönten von R. u. G. getheilten Mittelschild,
darin ein gekrönter Löwe in gewechselten Farben. I. u.
IV. Stammwappen, der Thurm indessen g. II. u. III. ein
r. Pelikan auf seinem Neste, sich die Brust mit dem
Schnabel öffnend und seine 3 Jungen speissend.

Kleinode: zwei gekrönte Helme. I. mit dem Thurm
und Arm wie im Feld I. u. IV. II. mit dem Pelikan wie
in Feld II. u. JII. —

Decken: zu beiden Seiten b. s. r. —

Freiherrliches Wappen (1790): von B. u. R.
geviert mit g. Mittelschild, darin ein ungekrönter r. Löwe.

I. u. IV. ein s. dreimal gezürnter Thurm mit Thor und
zwei Schiessscharten, auf der dritten Zinne aber eine,
eine g. Lilie haltende, Hand. II. u. III. ein über seinen
Jungen sitzender und ihnen die Brust mit seinem Schna-
bel öffnender s. Pelikan.

Statt Kleinod: eine reichsfreiherrliche Krone (mit
5 Perlen).

(Ministerial-Akten. Hof-u. Staatshandbücher. Ziegler-
München. v. Wechmar S. 43. 49 u. 57 etc.)
 
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