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Das Statut der Stiftung vom 2 2. Oktober 1882 enthielt
keinerlei Bestimmungen über die Zusammensetzung des
Kuratoriums. Im Einverständnis mit dem Kuratorium be-
stimmte daher das vorgeordnete Ministerium, daß der Absatz 5
des § 4 des Statuts folgende Fassung erhielt:
»Bei Ablauf der Amtsdauer nimmt der Senat der Aka-
demie der Künste eine Neuwahl vor. Wiederwahl ist
zulässig. Die Wahl unterliegt der Bestätigung des Mi-
nisters der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An-
gelegenheiten. Dasselbe Verfahren findet statt, wenn ein
Mitglied des Kuratoriums aus anderen Gründen aus-
scheidet.«
Dabei wurde ferner bestimmt, daß dem § 4 ein neuer
Absatz 6 folgenden Wortlauts hinzugefügt wird:
»Die Oberaufsicht über die Stiftung steht dem Minister
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen-
heiten zu.«
Im übrigen sind in den Verhältnissen der Stiftung
Änderungen nicht eingetreten.
Für die von Frau Louisa E. Wentzel für das Etatsjahr
1908 bewilligten 5OOO Mk. wünschte die Stifterin die Aus-
schreibung von fünf Stipendien, und zwar zwei für Orchester-
musiker, eins für einen Orgelspieler, eins für einen Kupfer-
stecher und eins für einen Architekten. Das Kuratorium
setzte den 1. Juli für die Bewerbung fest und beschloß am
15. Juli, zunächst nur ein Stipendium in Höhe von lOOOMk.
dem Musiker Walter Kühn
zu verleihen und wegen der übrigen 4000 Mk. die Ermäch-
tigung zur wiederholten Ausschreibung für den Oktober
nachzusuchen, für welche je zwei Stipendien für Maler und
Bildhauer in Aussicht zu nehmen seien.
Stipendiaten. Der Maler Nikolaus Schattenstein (Stipendiat des
Ersten Michael Beer-Preises 1906) blieb nur etwa acht Monate
in Italien, da er in seinem Vaterlande seiner Militärpflicht
genügen mußte. Zur Wiederaufnahme der unterbrochenen
Studienreise war Schattenstein nicht zu bewegen, weshalb
ihm die vierte Rate des ihm verliehenen Stipendiums durch
Das Statut der Stiftung vom 2 2. Oktober 1882 enthielt
keinerlei Bestimmungen über die Zusammensetzung des
Kuratoriums. Im Einverständnis mit dem Kuratorium be-
stimmte daher das vorgeordnete Ministerium, daß der Absatz 5
des § 4 des Statuts folgende Fassung erhielt:
»Bei Ablauf der Amtsdauer nimmt der Senat der Aka-
demie der Künste eine Neuwahl vor. Wiederwahl ist
zulässig. Die Wahl unterliegt der Bestätigung des Mi-
nisters der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An-
gelegenheiten. Dasselbe Verfahren findet statt, wenn ein
Mitglied des Kuratoriums aus anderen Gründen aus-
scheidet.«
Dabei wurde ferner bestimmt, daß dem § 4 ein neuer
Absatz 6 folgenden Wortlauts hinzugefügt wird:
»Die Oberaufsicht über die Stiftung steht dem Minister
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen-
heiten zu.«
Im übrigen sind in den Verhältnissen der Stiftung
Änderungen nicht eingetreten.
Für die von Frau Louisa E. Wentzel für das Etatsjahr
1908 bewilligten 5OOO Mk. wünschte die Stifterin die Aus-
schreibung von fünf Stipendien, und zwar zwei für Orchester-
musiker, eins für einen Orgelspieler, eins für einen Kupfer-
stecher und eins für einen Architekten. Das Kuratorium
setzte den 1. Juli für die Bewerbung fest und beschloß am
15. Juli, zunächst nur ein Stipendium in Höhe von lOOOMk.
dem Musiker Walter Kühn
zu verleihen und wegen der übrigen 4000 Mk. die Ermäch-
tigung zur wiederholten Ausschreibung für den Oktober
nachzusuchen, für welche je zwei Stipendien für Maler und
Bildhauer in Aussicht zu nehmen seien.
Stipendiaten. Der Maler Nikolaus Schattenstein (Stipendiat des
Ersten Michael Beer-Preises 1906) blieb nur etwa acht Monate
in Italien, da er in seinem Vaterlande seiner Militärpflicht
genügen mußte. Zur Wiederaufnahme der unterbrochenen
Studienreise war Schattenstein nicht zu bewegen, weshalb
ihm die vierte Rate des ihm verliehenen Stipendiums durch