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Dorsch, Thomas G.; Wenz, Martin; Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Norden, Ostfriesland: denkmalpflegerische Zielplanung für Osterstraße und Neuen Weg — Hameln: Niemeyer, Heft 30.2003

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.51260#0066
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Als denkmalpflegerischer und architektonischer Grundsatz sollte gelten, dass eine
Verbindung von Ober- und Erdgeschoss wieder hergestellt werden muss. Wesentliche
Prämisse der denkmalverträglichen Umgestaltung einer Ladenfront ist, dass ein
Schaufenster im Endeffekt nicht als selbstständige Fensterfläche wahrgenommen wird,
sondern in das Ordnungsprinzip der Fassade integriert ist. Manchmal empfiehlt sich
auch eine arkadenartige Öffnung des Erdgeschosses im Achsmaß des Oberbaus, hinter
der die Schaufensterfront zurückgenommen wird.
Wie bereits kurz erwähnt, erscheint es für das Gesamtbild der historischen
Geschäftsstraße (und das waren Neuer Weg und Osterstraße seit ihrer Bebauung)
vorteilhaft, dass solche Gebäude, die durch ein einheitliches bzw. gemeinsames
Erdgeschoss miteinander verbunden sind, baulich voneinander getrennt werden. Im
Inneren könnten die Geschäftsräume selbstverständlich miteinander verbunden bleiben.
In der äußeren Erscheinung sollten derart zusammengefasste Häuser wieder als einzelne
Häuser begreifbar sein, denn gerade hier tritt der Effekt von „schwebenden
Obergeschossen“ architektonisch besonders unangenehm in Erscheinung. Bei der
Zusammenfassung der Erdgeschosszonen zu einem Laden mussten zwangsläufig die
historischen Lücken bzw. Bauwiche zwischen den Anwesen überbaut werden. Da ein
völliger Rückbau nicht möglich ist, sollte diese frühere Lücke zwischen den Häusern
beispielsweise durch eine Rücklage in der Schaufensterfront in Breite des historischen
Bauwichs angedeutet werden. Diese frühere Baugrenze kann gestalterisch geschickt in
das architektonische Gesamtkonzept der Ladenzeile einbezogen werden.
2. Denkmalgerechte Anordnungsprinzipien von Außenwerbung
Anschließend an die obigen Bemerkungen zur Außenwerbung muss im Zusammenhang
mit der Architektur des Ladeneinbaus kurz auf die Lage der Werbeträger eingegangen
werden. Außenwerbung soll im Einklang mit der Fassade stehen, welche sie trägt: Sie
darf wesentliche Architekturglieder nicht verdecken, durch grelle Farbe übertönen oder
durch unpassende Anordnung aus dem Gleichgewicht bringen.
In der Regel wird das Erdgeschoss als Geschäftsraum genutzt, deshalb sollte
Außenwerbung allein auf diesen Bereich konzentriert werden. In den Obergeschossen
oder Dachgeschossen sind üblicherweise Wohnräume eingerichtet. Dieser Unterschied
wäre bei der Anordnung von Werbung unbedingt zu berücksichtigen.
Wie bereits angeführt, waren historische Werbeträger in der Regel unmittelbar oberhalb
der Schaufenster angebracht, häufig innerhalb eines durch profilierte Simse gerahmten
Feldes oder Bandes.
Stützen, Wandpfeiler oder Risalite einer Fassade sollten auch bei der Anbringung
moderner Werbeanlagen aus architektonischen Gründen nicht durch Werbung verdeckt
werden. Fenster- und Türöffnungen historischer Fassaden dürfen keinesfalls durch
Werbung oder Markisen verdeckt oder in ihrem Erscheinungsbild beeinträchtigt
werden.
3. Markisen

Markisen an Bauwerken dienen dazu, licht- oder wärmeempfindliche Waren in den
Schaufenstern vor zu starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Sie prägen das
 
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