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• Sanierungsbedürftige Fassaden sind instand zu setzen; für eine Geschäftsstraße ist
ein gepflegtes Erscheinungsbild von entscheidender Bedeutung.
• Die Außenwerbung in beiden Straßen ist im Ganzen zu überdenken. Problematisch
sind in erster Linie zu groß dimensionierte Schriftzüge und Ausleger. Diese
beeinträchtigen sowohl die Einzelgebäude als auch das daran jeweils anschließende
Stadtbild erheblich.
• Außenwerbung sollte nicht nur nach Ansicht der Denkmalpflege individuell
gestaltet sein. Ein Geschäft lässt sich mit Massenware nicht herausheben, wenn der
Nachbarbetrieb auf die gleichen Werbemittel zurückgreift.
• Außenwerbung sollte mit Rücksicht auf Strukturen einer Fassade angebracht werden
(z. B. symmetrische oder asymmetrische Anordnung).
• Schrifttypen sollten zum Charakter der Fassade passen, Schrift sollte möglichst
einheitlich gestaltet und gut lesbar sein.
• Überdimensionale Lichtwerbung ist zu reduzieren; selbstleuchtende Plexiglaskästen
sollten vermieden werden, da sie innerhalb eines durch historische Fassaden
begrenzten Straßenraumes leicht zu massiv wirken können. Historische Werbung ist
zu erhalten.
• Ausleger und Aufstellschilder sollten individuell gestaltet werden. Sie sind
besonders in den Lohnen so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie auch optisch
nicht den Durchgang einschnüren.
• Massive Vordächer, Blenden oder Korbmarkisen oberhalb von Schaufenstern
sollten durch leichte Rollmarkisen ersetzt werden.
• Der Straßenraum der historischen Geschäftsstraßen sollte möglichst von
„Möblierung“ und Bepflanzung frei gehalten werden, um Blickachsen nicht zu
verstellen oder die historischen Fassadenansichten nicht in ihrer Wirkung zu
beeinträchtigen.
VI. Bibliographie
Akten
Akten und ungedruckte Schriftstücke des Niedersächsischen Staatsarchivs, u. a. Dep.
LX Norden, Rep. 6, 37 u. a. m.
Bakker, Hermann S. 1971
100 Jahre Reederei Norden-Frisia, Eigenverlag, Norden 1971.
Behrends, Berend-Heiko (Hrsg.) 1969
Zwei Jahrhunderte Steinbömer Tabak, Eigenverlag, Norden 1969.
• Sanierungsbedürftige Fassaden sind instand zu setzen; für eine Geschäftsstraße ist
ein gepflegtes Erscheinungsbild von entscheidender Bedeutung.
• Die Außenwerbung in beiden Straßen ist im Ganzen zu überdenken. Problematisch
sind in erster Linie zu groß dimensionierte Schriftzüge und Ausleger. Diese
beeinträchtigen sowohl die Einzelgebäude als auch das daran jeweils anschließende
Stadtbild erheblich.
• Außenwerbung sollte nicht nur nach Ansicht der Denkmalpflege individuell
gestaltet sein. Ein Geschäft lässt sich mit Massenware nicht herausheben, wenn der
Nachbarbetrieb auf die gleichen Werbemittel zurückgreift.
• Außenwerbung sollte mit Rücksicht auf Strukturen einer Fassade angebracht werden
(z. B. symmetrische oder asymmetrische Anordnung).
• Schrifttypen sollten zum Charakter der Fassade passen, Schrift sollte möglichst
einheitlich gestaltet und gut lesbar sein.
• Überdimensionale Lichtwerbung ist zu reduzieren; selbstleuchtende Plexiglaskästen
sollten vermieden werden, da sie innerhalb eines durch historische Fassaden
begrenzten Straßenraumes leicht zu massiv wirken können. Historische Werbung ist
zu erhalten.
• Ausleger und Aufstellschilder sollten individuell gestaltet werden. Sie sind
besonders in den Lohnen so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie auch optisch
nicht den Durchgang einschnüren.
• Massive Vordächer, Blenden oder Korbmarkisen oberhalb von Schaufenstern
sollten durch leichte Rollmarkisen ersetzt werden.
• Der Straßenraum der historischen Geschäftsstraßen sollte möglichst von
„Möblierung“ und Bepflanzung frei gehalten werden, um Blickachsen nicht zu
verstellen oder die historischen Fassadenansichten nicht in ihrer Wirkung zu
beeinträchtigen.
VI. Bibliographie
Akten
Akten und ungedruckte Schriftstücke des Niedersächsischen Staatsarchivs, u. a. Dep.
LX Norden, Rep. 6, 37 u. a. m.
Bakker, Hermann S. 1971
100 Jahre Reederei Norden-Frisia, Eigenverlag, Norden 1971.
Behrends, Berend-Heiko (Hrsg.) 1969
Zwei Jahrhunderte Steinbömer Tabak, Eigenverlag, Norden 1969.