5. Schutz und Verwaltung der Anlage
Abb. 112: Lagerhaus während der Sanierung (1998)
Standes angeordnet werden. Die Verfügungsbe-
rechtigten sind verpflichtet, den Vertretern der
Denkmalbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
den Zugang zu Grundstücken, Gebäuden und
Räumen zu gewähren sowie die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzule-
gen. Verstöße gegen die erwähnten Bestim-
mungen des Denkmalschutzgesetzes können
mit Geldbußen geahndet werden.
5. D Bestehende Planungen der
Gemeinde und der Region, in
der sich die nominierte Anlage
befindet
Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen
(2008)
Regionales Raumordnungsprogramm für den
Landkreis Hildesheim, Landkreis Hildesheim,
2002
Flächennutzungsplan Stadt Alfeld, 1976
Abb. 113: Lagerhaus, Ausstellung (2005)
101
Abb. 112: Lagerhaus während der Sanierung (1998)
Standes angeordnet werden. Die Verfügungsbe-
rechtigten sind verpflichtet, den Vertretern der
Denkmalbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
den Zugang zu Grundstücken, Gebäuden und
Räumen zu gewähren sowie die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzule-
gen. Verstöße gegen die erwähnten Bestim-
mungen des Denkmalschutzgesetzes können
mit Geldbußen geahndet werden.
5. D Bestehende Planungen der
Gemeinde und der Region, in
der sich die nominierte Anlage
befindet
Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen
(2008)
Regionales Raumordnungsprogramm für den
Landkreis Hildesheim, Landkreis Hildesheim,
2002
Flächennutzungsplan Stadt Alfeld, 1976
Abb. 113: Lagerhaus, Ausstellung (2005)
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