Welterbeantrag Fagus-Werk
Zusammenarbeit mit den Schulen der Region so-
wie geführte Werksbesichtigungen sind wir-
kungsvolle Instrumente um den Bekanntheits-
grad des Fagus-Werks weiter zu steigern.
Mit den Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit (Pu-
blikationen, Führungen, Pressekontakte etc.)
hat die Fagus-GreCon Greten GmbH & Co. KG
einen mit der Geschichte des Werkes vertrauten
Mitarbeiter beauftragt.
Die 2005 im Lagerhaus des Werkes eröffnete
Ausstellung mit den Themenschwerpunkten
„Walter Gropius - Carl Benscheidt" und „Bau-
geschichte - Restaurierung" wurde in der Kon-
zeptionsphase wissenschaftlich vom Nieder-
sächsischen Landesamt für Denkmalpflege be-
gleitet und von einer Spezialfirma für Ausstel-
lungsgestaltung eingerichtet.
Tourismus
Es ist zu erwarten, dass viele der o.g. Koopera-
tionspartner in die Erarbeitung und Umsetzung
eines Tourismuskonzeptes einbezogen werden
können. Hilfreich dürfte auch die Mitarbeit in
den schon bestehenden Vermarktungsaktivitä-
ten des Vereins UNESCO-Welterbestätten
Deutschland e.V sein.
V Kontrolle und Überwachung
Es ist erforderlich, über ein Instrumentarium zur
Überwachung des Erhaltungszustandes und der
Erneuerung zu verfügen, das die Einhaltung
denkmalpflegerischer Grundsätze und Kriterien
sowie die damit verbundenen qualitativen Ver-
änderungen dokumentiert und bewertet. Dazu
werden vorrangig laufend verfügbare Informa-
tionen zusammengetragen und ggf. ergänzen-
de Erkenntnisse durch Begutachtung oder Be-
gehung gewonnen.
In diese regelmäßig stattfindende Datenerhe-
bung ist in erster Linie der Eigentümer einge-
bunden, im Einzelfall aber auch Architekten und
Sonderfachleute. Gegenstand der Kontrollen
bilden die unter Ziffer 6a genannten Schlüssel-
indikatoren und die mit ihnen verbundenen Ab-
frageprotokolle. Zudem werden die auf der Ba-
sis von Bestandsuntersuchungen genehmigten
Veränderungen dokumentiert, so dass diese Do-
kumentationen beim Monitoring zur Verfügung
stehen.
5. F Quellen und Umfang
der Finanzierung
Die Bauunterhaltung und Erneuerung der Anla-
ge ist Aufgabe der Eigentümergesellschaft (sie-
he Ziffer 5A), die in der Regel hierfür die
Finanzmittel zur Verfügung stellt.
Aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzge-
setz (NDSchG) ergibt sich eine Verpflichtung der
Eigentümergesellschaft, das Kulturdenkmal „in-
stand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu
schützen und, wenn nötig, instand zu setzen"
(§ 6 Abs.1). Im Einzelfall können Fördermittel
des Landes Niedersachsen für denkmalpflegeri-
sche Mehraufwendungen in Anspruch genom-
men werden. Außerdem hat die Eigentümerin
der Anlage die Möglichkeit, nach der bestehen-
den Einkommensteuergesetzgebung ihre Auf-
wendungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder
sinnvollen Nutzung der Baudenkmale vom zu
versteuernden Ertrag über mehrere Jahre hin-
weg erhöht abzusetzen.
Zusätzlich können neben Stiftungsgeldern und
Mitteln aus regionalen Einrichtungen der Denk-
malpflege aufgrund der herausragenden Be-
deutung des Fagus-Werks auch Denkmalpflege-
mittel der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union eingesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Restaurierungsmaßnah-
men in den Jahren 1985 bis 2001 beliefen sich
auf 6,653 Mio. Euro und verteilten sich wie folgt
auf die beteiligten Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland:
1,444 Mio
Land Niedersachsen:
1,674 Mio
Deutsche Stiftung Denkmalschutz:
0,153 Mio
Klosterkammer Hannover:
0,051 Mio
Europäische Union:
0,043 Mio
Fagus-GreCon Greten GmbH & Co. KG:
3,288 Mio
Das Ausstellungsprojekt, das in mehreren Ab-
schnitten zwischen 2003 und 2005 realisiert
wurde, umfasste ein Gesamtvolumen von
1,5 Mio. Euro. Die Finanzierung wurde zu glei-
chen Teilen vom Land Niedersachsen und der Fa-
gus-GreCon Greten GmbH & Co. KG getragen.
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Zusammenarbeit mit den Schulen der Region so-
wie geführte Werksbesichtigungen sind wir-
kungsvolle Instrumente um den Bekanntheits-
grad des Fagus-Werks weiter zu steigern.
Mit den Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit (Pu-
blikationen, Führungen, Pressekontakte etc.)
hat die Fagus-GreCon Greten GmbH & Co. KG
einen mit der Geschichte des Werkes vertrauten
Mitarbeiter beauftragt.
Die 2005 im Lagerhaus des Werkes eröffnete
Ausstellung mit den Themenschwerpunkten
„Walter Gropius - Carl Benscheidt" und „Bau-
geschichte - Restaurierung" wurde in der Kon-
zeptionsphase wissenschaftlich vom Nieder-
sächsischen Landesamt für Denkmalpflege be-
gleitet und von einer Spezialfirma für Ausstel-
lungsgestaltung eingerichtet.
Tourismus
Es ist zu erwarten, dass viele der o.g. Koopera-
tionspartner in die Erarbeitung und Umsetzung
eines Tourismuskonzeptes einbezogen werden
können. Hilfreich dürfte auch die Mitarbeit in
den schon bestehenden Vermarktungsaktivitä-
ten des Vereins UNESCO-Welterbestätten
Deutschland e.V sein.
V Kontrolle und Überwachung
Es ist erforderlich, über ein Instrumentarium zur
Überwachung des Erhaltungszustandes und der
Erneuerung zu verfügen, das die Einhaltung
denkmalpflegerischer Grundsätze und Kriterien
sowie die damit verbundenen qualitativen Ver-
änderungen dokumentiert und bewertet. Dazu
werden vorrangig laufend verfügbare Informa-
tionen zusammengetragen und ggf. ergänzen-
de Erkenntnisse durch Begutachtung oder Be-
gehung gewonnen.
In diese regelmäßig stattfindende Datenerhe-
bung ist in erster Linie der Eigentümer einge-
bunden, im Einzelfall aber auch Architekten und
Sonderfachleute. Gegenstand der Kontrollen
bilden die unter Ziffer 6a genannten Schlüssel-
indikatoren und die mit ihnen verbundenen Ab-
frageprotokolle. Zudem werden die auf der Ba-
sis von Bestandsuntersuchungen genehmigten
Veränderungen dokumentiert, so dass diese Do-
kumentationen beim Monitoring zur Verfügung
stehen.
5. F Quellen und Umfang
der Finanzierung
Die Bauunterhaltung und Erneuerung der Anla-
ge ist Aufgabe der Eigentümergesellschaft (sie-
he Ziffer 5A), die in der Regel hierfür die
Finanzmittel zur Verfügung stellt.
Aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzge-
setz (NDSchG) ergibt sich eine Verpflichtung der
Eigentümergesellschaft, das Kulturdenkmal „in-
stand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu
schützen und, wenn nötig, instand zu setzen"
(§ 6 Abs.1). Im Einzelfall können Fördermittel
des Landes Niedersachsen für denkmalpflegeri-
sche Mehraufwendungen in Anspruch genom-
men werden. Außerdem hat die Eigentümerin
der Anlage die Möglichkeit, nach der bestehen-
den Einkommensteuergesetzgebung ihre Auf-
wendungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder
sinnvollen Nutzung der Baudenkmale vom zu
versteuernden Ertrag über mehrere Jahre hin-
weg erhöht abzusetzen.
Zusätzlich können neben Stiftungsgeldern und
Mitteln aus regionalen Einrichtungen der Denk-
malpflege aufgrund der herausragenden Be-
deutung des Fagus-Werks auch Denkmalpflege-
mittel der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union eingesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Restaurierungsmaßnah-
men in den Jahren 1985 bis 2001 beliefen sich
auf 6,653 Mio. Euro und verteilten sich wie folgt
auf die beteiligten Kostenträger:
Bundesrepublik Deutschland:
1,444 Mio
Land Niedersachsen:
1,674 Mio
Deutsche Stiftung Denkmalschutz:
0,153 Mio
Klosterkammer Hannover:
0,051 Mio
Europäische Union:
0,043 Mio
Fagus-GreCon Greten GmbH & Co. KG:
3,288 Mio
Das Ausstellungsprojekt, das in mehreren Ab-
schnitten zwischen 2003 und 2005 realisiert
wurde, umfasste ein Gesamtvolumen von
1,5 Mio. Euro. Die Finanzierung wurde zu glei-
chen Teilen vom Land Niedersachsen und der Fa-
gus-GreCon Greten GmbH & Co. KG getragen.
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