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Allgemeine theologische Bibliothek — 1.1774

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https://doi.org/10.11588/diglit.22485#0096
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76 Buchwitz Briefe
ihrem eigenen Unvermögen beybringen —> das
macht entweder jfaul, oder nachlässig, oder muthlos.
Der vierte Brief handelt von der Genugs
thuung. — Herr Buchwitz glaubt diese Lehre in
der Schrift zu finden» Und hierinnen sind wir
völlig seiner Meynung. Nur würden wir uns
bey den Beweisen nicht leicht, wie der Herr Ver-
fasser, auf einzelne Stellen einlassen, am wenig-
sten auf solche, wie die ist: das Blut — reiniget
uns von rc. Denn dieses reinigen kann und muß
so gewiß auf die Aufhebung der Herrschaft der
Sünden gezogen werden, daß derjenige, der es zu-
gleich auch von der Aufhebung der Schuld verste-
hen wollte (wie wir das selbst thun) die Berech-
tigung dazu erst aus andern Stellen erweisen müßte^
Wir glauben, daß es in dieser Lehre geradeaus
die Menge der Beweisstellen ankomme, so daß
man ganze Clajssen von Schriftörtern aufführe,
und deren allgemeinen nervum prodanöi erst außer
Zweifel setze — ehe man sie einzeln gebraucht.
Wir wollen ein einziges Exempel geben. Die vor-
nehmsten Classen von Beweisstellen, daß der Tod
Jesu (k<6. in dem von uns oben und von Herrn
Buchwitz in diesem Briefe «»gezeigten Sinne)
eine Versöhnung unsrer Sünde sey: begreift alle
die, wo dem Blute oder Tode Jesu die Verge-
bung der Sünden zugeschrieben wird. Stünde
nun dies in einer oder zwcy Stellen, so würden
wir nichts darauf rechnen. Wir würden alsdann
' immer
 
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