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Allgemeine theologische Bibliothek — 2.1774

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[Recensionen]
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[Recensionen XXI-XXXX]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22487#0081
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V^üränvein 8ub)siäi3 äistlomarics. 7^
^^4 ^-Z»
xxm.
Lublläia 6iplomac!cL 36 leleökg iuris ecclesi-
süici 6erm3nise, et bisioriarum ca^ita eluciäsnäs
ex orißinslibuz sliisgue sutkenticis äocumcnti»
congeüs, notis Ülulkrsts et eäua s
eminentiH. ac cellill'. ^rcki-
Ljiiscopj ?rinc. LleÄ. Ivlo^umini Lonlilisrio
Lcclcll. oKicisli etc. mliAnis ecclelias colleg.^ 8.
^1. dl. sä tzraäu8 Vecauo.
/Ms ist ehelängsi der dritte und vierte Tom dieses
Werks erschienen. Bevor wir aber unsre Ge-
danken darüber eröffnen, wollen wir die zwey vor-
hergehenden, nach ihrem ganzen Inhalt beleuch-
ten. Der erste ist im Jahr 1772 ans Licht getreten.
Er beträgt 464 Seiten, auf welchen sich XL!X.
Urkunden befinden. Die 8t3tuts Lccleliae krsnco-
furtenlir machen den Anfang dieses gemeinnützigen
Werks, und nehmen r 19 Seiten ein. Der Erz-
bischoffl. Maynzische Official Hr. Würdtwein,
wünschet als ein wahrer Patriot, daß doch eine voll-
ständige Sammlung stiftischer Statuten aller deut-
schen Cathedral- und Collegialkirchen veranstaltet
werden möchte. Allein dies ist ein Wunsch, wel-
cher so leicht nicht zu erfüllen seyn wird, wenn wir
die Verfassung der deutschen Clerifty näher in Be-
tracht ziehen. Viele halten mit ihren Urkunden
zirrück aus Unwissenheit, viele aus Mißgunst, viele
aus eitler Furcht eines Nachtheils. Da Hr. W.
in jedem Tom besondere Statuten bereits geliefert
hat, auch einige Hoffnung zu machen scheint, meh-
rere in folgenden Tomen bekannt zu machen, so
E 5 wird
 
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