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Allgemeine theologische Bibliothek — 5.1775

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Abhandlungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22490#0311
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Abhandlungen. 299
schell Bücher mögen sagen oder lehren, was sie
wollen?
Hierauf antwort ich getrost: Nein! nicht im-
mer. Cr ist ja nicht angenommen, seine Privat-
meymmgen vorzurragen, sondern die öffentlich an-
genommene Lehre, die in den symbvlischen Büchern
steht. Dazu hat er sich bewilliget, indem er unter-
schrieben hat. Man kann also sagen, dass er schul-
dig sey, nach dieser Form zu lehren, wenn er auch
hier oder da etwas daran zu tadeln wüßte. So
hat unter den Neuern der Bischof Clayton die
Sache angesehn. Ich weiß wohl, daß man seine
Behauptung sehr getadelt, aber ich hab noch keinen
gelesen, der ihn regelmäßig widerlegt hat. Wenn
also den Lehrer die Ordnung oder die Umstände
auf einen Punkt führen, davon er nicht überzeugt
ist; so ist er dennoch schuldig zu sagen: das ist die
ordentliche Lehre unsrer Kirche: so wird sie von den
vorsichtigsten, bescheidensten, gelehrtesten unsrer
Theologen verstanden, und das sind die besten
Beweise dafür. Das endlich ist die Absicht und
der Vortheil derselben. Alsdann hat cr seine
Pflicht gethan, und er kann abtreten.
Die Fälle, denk ich, find gar selten, wo er
verbunden ist, seine Einsicht, sofern sie der öffent-
lichen beschwornen Lehrform entgegenstcht, vorzu-
tragen. Er ist es nämlich, wie ich glaube, nur
als.-
 
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