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CYRIACUS TN MYKENE UND AM TAIN ARON 105
leider nicht beurteilen lassen. Auf der Rückseite f. 114v steht
ein Proxeniedecret des ödjxog uov Tpo'Cavtlcov für einen Zeuo-
dotos, ohne jede Ortsangabe und ebenso unvermittelt wie die
genannte Inschrift des Mixpiag (beidemale ‘ad alium lapidem’
usf.). Man möchte dies alles auf Nauplia beziehen und das
trözenische Decret für verschleppt halten; doch da Cyriacus
einmal Kalauria besucht zu haben scheint (IG. IV 848), dürfte
man natürlich auch Trözen unter seinen Reisezielen vermu-
ten, wenn auch eine Überlieferung dafür fehlt. Es lässt sich
also über die drei Reliefs und die Statue auf f. 113 nur be-
haupten, dass sie ohne genauere Ortsangabe sind, wenn auch
auf der Rückseite f. 113v die Mauern von Nauplia stehen.
Nun hat Kolbe die Inschriften dieser Reliefs ohne Bedenken
unter die spartanischen eingereiht (IG. V 1, 808. 809). Das
wäre doch nur unter der Annahme zulässig, dass vor f. 1 I 3
die Beschreibung der Reise des Cyriacus von Mistra nach
Nauplia ausgefallen wäre, samt der Angabe darüber, wo er
in spartanischem Gebiet diese Denkmäler gezeichnet habe,
und dass die Zeichnungen der Mauer von Nauplia (f. 1 13v),
des Eumenidenreliefs von Nauplia (f. 114) und das trözeni-
sche Edict (f. 1 14v) ohne rechten Sinn schon vor dem schrift-
lichen Bericht über die Ankunft in Nauplia und die vSchilde-
rung des archäologischen Osterspaziergangs (oben S. 91) ein-
gereiht worden wären, ohne dass nachher auf sie zurück ver-
wiesen wäre. Das ist doch eine höchst bedenkliche Annahme.
Eher darf man wohl vermuten, dass vor f. 113 die Erwähnung
der Ankunft in Nauplia und einiger dort gesehener Altertü-
mer, eben jener Statue und der Reliefs, ausgefallen sei. Dann
gehörten sie ebenso wie die Mauer (f. 1 13v), das Eumeniden-
relief und die Inschrift (f. 114) und das trözenische Decret
(f. 114v) zur Ausbeute des ersten Tages in Nauplia, und die
Erzählung vom Ausflug nach Mykene greift dann nur noch
einmal etwas zurück, wie das bei Cyriacus mitunter vorkommt.

München.

Paul Wolters.
 
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