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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 11.1871

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Beiträge zur Geschichte des nassauischen Alterthumsvereins und biographische Mittheilungen über dessen Gründer und Förderer
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https://doi.org/10.11588/diglit.62284#0048
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wo zahlreiche Mitglieder diesen ihnen von dem Vereine ohne irgend eine
von ihrer Seite zu leistende Vergütung dargebotenen Vortheil geniessen;
früher bestanden derartige Lesezirkel auch in Schwalbach, Königstein,
Rüdes heim, Ems, Hadamar und anderen Orten.
Von den Wintervorträgen im Museumssaale ist bereits oben
die Rede gewesen. Dieselben sind zwar zunächst für die Vereinsmit-
glieder bestimmt, aber auch Nichtmitgliedern durch Einführung zugäng-
lich, welche auch in erwünschter Ausdehnung stattfindet. Während bei
den Annalen und den übrigen literarischen Publicationen mit Recht an
dem Grundsätze festgehalten wird, nur solche Arbeiten aufzunehmen,
welche der eigentlichen Bestimmung des Vereins entsprechen, findet bei
der Wahl der Gegenstände für die Vorträge durchaus keine Beschrän-
kung statt, sobald dieselben nur überhaupt ein der Alterthumskunde
und Geschichtsforschung nicht ganz fern liegendes Gebiet behandeln.
In früheren Jahren haben solche Vorträge gehalten; Bibliothekar Karl
Ebenau, Geh. Regierungsrath Dr. Ei ruh a b e r, Dr. Peez, Staatsarchi-
var a. D. Dr. Rossel, Gymnasial-Oberlehrer Seyberth und Andere; in
den letzten Jahren: GymnasiallehrerDr. Adam, Professor Dr. Becker
in Frankfurt, Professor Bernhardt, Professor Dr. Boltz, Gymnasial-
oberlehrer Colo m bei in Hadamar, Professor Dr. Nipp old in Heidel-
berg, damals in Wiesbaden privatisirend, Consistorialrath Lohmann,
Kirchenrath Keller in Sulzbach, Licentiat 0 er t e 1, Gymnasialoberlehrer
Otto, Appellationsgerichtsrath Dr. Petri, Staatsarchivar a. D. Dr.
Rossel, Oberschulrath Dr. Schwartz, Professor Spiess in Dillen-
burg, Hofrath Weidenbach.
Die Generalversammlung des Vereins wird alljährlich im
November im Museumssaale abgehalten. Nach der Eröffnung durch
den Director erstattet der Vereinssecretär den Rechenschaftsbericht;
dann folgen Vorträge einzelner Mitglieder, worauf die der Generalver-
sammlung zufolge der Statuten obliegenden Geschäfte, zu welchen ins-
besondere die Ergänzung des Vorstandes durch Neuwahl und die Be-
stimmung eines Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung gehören,
erledigt werden. Früher lag jenem Ausschüsse die Prüfung der Rechnung
des vorhergehenden Jahres ob; da aber höherer Vorschrift gemäss die
Rechnung eines jeden Jahres bereits vor dem 1. April des folgenden
Jahres an die Ober-Rechnungskammer zur Prüfung eingesandt werden muss,
so hat fernerhin der in der Generalversammlung gewählte Ausschuss die Prü-
fung der Rechnung des seiben Jahres vorzunehmen. Den Schluss der Ta-
gesordnung der Generalversammlung bilden Wünsche und Anträge der
Mitglieder ; Abänderungen in den Statuten können nur durch die Gene-
ralversammlung erfolgen.
Während der fünfzigjährigen Dauer des Vereins ist die Generalver-
sammlung nur einmal an einem Orte ausserhalb Wiesbadens abge-
 
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