Die Familie Remy und die Industrie am Mittelrhein.
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Es war nicht der Zweck dieser Schilderung, die neuere Entwickelung der
westerwäldischen Tonwarenindustrie, ihren gegenwärtigen Stand und ihre Aus-
sichten für die Zukunft eingehender zu betrachten. Wir begnügen uns deshalb
mit den gegebenen kurzen Andeutungen, aus denen wir entnehmen, dass noch
heute die Nachkommen jenes eingewanderten Häfnergesellen an der Tonwaren-
industrie des Kannenbäckerlandes mitarbeiten und dass diese Industrie, seitdem
sie seit 50 Jahren zu neuer Blüte gelangt ist, auch so lange die natürlichen
Grundlagen, auf der sie entstanden ist, andauern, bestehen und hoffentlich zu
immer schönerer Blüte gelangen wird.
II. Die Familie Remy und die Eisenindustrie am Mittelrhein.
Im Jahre 1723 erschürfte ein gewisser Johann Arnold Bertram Eisenerze
in der Gemarkung von Bendorf am Rhein und bald darauf gründete
er mit dem Kanzleidirektor Grün und dem Kammerverwalter Wirth von Hachen-
burg eine Gewerkschaft zu deren Gewinnung und Verschmelzung. Ein im
Staatsarchiv zu Coblenz befindliches Aktenstück36), datiert von Altenkirchen den
21. Februar 1724, besagt: „Rubricirtenconsortibusist sowohl von
Hoch fürstlich em Sachsen als von Hoch gräflichem Kirch-
berg-Sayn die Erlaubnis» er th eilt, in dem gemeinschaft-
lichen Flecken Bendorf eine E i s e n s c h m e 1 z h ü 11 e neu auf-
zuerbauen.“ Die Gesuchsteller bitten um Belehnung mit ausschliesslichem
Recht in der Gemarkung und um das Recht des Holzbezuges aus dem Bendorfer
Wald. Sie hätten bereits 1200 Rtlr. für das Bergwerk und sonstige Anlagen
verausgabt und ersuchen um Zollfreiheit oder keiner höheren Abgabe als
jährlich 20 Rtlr., wenn im Betrieb und 4 Rtlr., wenn äusser Betrieb. Die
Herrschaft antwortete, gegen die Anlage einer Eisenhütte liege kein Bedenken
vor, die Belehnung könne erteilt werden, desgleichen der Holzbezug, voraus-
gesetzt, dass das Holz forstmässig gehauen und dass der Wald nicht ruiniert
werde. Aus der Wendung „in dem Flecken Bendorf eine Eisenschmelzhütte
neu aufzuerbauen“, liesse sich vermuten, dass schon früher hier eine Eisen-
hütte bestanden hätte, worüber aber sonst nichts bekannt ist.
Dass bei der Beleihung zwei Fürsten mitzuwirken hatten, lag an dem
eigentümlichen Besitzverhältnis von Bendorf. Dieses bildete eine eigene Herr-
schaft, entstanden aus drei königlichen Hofgütern aus fränkischer Zeit. Diese
waren durch Schenkungen schon früh an verschiedene Besitzer gekommen.
Karl der Grosse hatte 779 den Oberhof dem St. Albanstift in Mainz übergeben,
von dem er an die Grafen von Sayn kam, den Mittel- oder Entenhof hatte der
Pfalzgraf erworben, der ihn 1093 der Abtei Laach schenkte und der Niederhof
war an die Abtei Siegburg gekommen. Die geistlichen Stifte hatten die Grafen
von Sayn zu ihren Schirmvögten gemacht. Bendorf blieb in saynischem Besitz,
bis im Jahre 1636, mitten im 30 jähr. Krieg, der letzte männliche Sprosse, Graf
30) Acta, betr. die neue Eisenschnielzhütte zu Bendorf, No. 3374.
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Es war nicht der Zweck dieser Schilderung, die neuere Entwickelung der
westerwäldischen Tonwarenindustrie, ihren gegenwärtigen Stand und ihre Aus-
sichten für die Zukunft eingehender zu betrachten. Wir begnügen uns deshalb
mit den gegebenen kurzen Andeutungen, aus denen wir entnehmen, dass noch
heute die Nachkommen jenes eingewanderten Häfnergesellen an der Tonwaren-
industrie des Kannenbäckerlandes mitarbeiten und dass diese Industrie, seitdem
sie seit 50 Jahren zu neuer Blüte gelangt ist, auch so lange die natürlichen
Grundlagen, auf der sie entstanden ist, andauern, bestehen und hoffentlich zu
immer schönerer Blüte gelangen wird.
II. Die Familie Remy und die Eisenindustrie am Mittelrhein.
Im Jahre 1723 erschürfte ein gewisser Johann Arnold Bertram Eisenerze
in der Gemarkung von Bendorf am Rhein und bald darauf gründete
er mit dem Kanzleidirektor Grün und dem Kammerverwalter Wirth von Hachen-
burg eine Gewerkschaft zu deren Gewinnung und Verschmelzung. Ein im
Staatsarchiv zu Coblenz befindliches Aktenstück36), datiert von Altenkirchen den
21. Februar 1724, besagt: „Rubricirtenconsortibusist sowohl von
Hoch fürstlich em Sachsen als von Hoch gräflichem Kirch-
berg-Sayn die Erlaubnis» er th eilt, in dem gemeinschaft-
lichen Flecken Bendorf eine E i s e n s c h m e 1 z h ü 11 e neu auf-
zuerbauen.“ Die Gesuchsteller bitten um Belehnung mit ausschliesslichem
Recht in der Gemarkung und um das Recht des Holzbezuges aus dem Bendorfer
Wald. Sie hätten bereits 1200 Rtlr. für das Bergwerk und sonstige Anlagen
verausgabt und ersuchen um Zollfreiheit oder keiner höheren Abgabe als
jährlich 20 Rtlr., wenn im Betrieb und 4 Rtlr., wenn äusser Betrieb. Die
Herrschaft antwortete, gegen die Anlage einer Eisenhütte liege kein Bedenken
vor, die Belehnung könne erteilt werden, desgleichen der Holzbezug, voraus-
gesetzt, dass das Holz forstmässig gehauen und dass der Wald nicht ruiniert
werde. Aus der Wendung „in dem Flecken Bendorf eine Eisenschmelzhütte
neu aufzuerbauen“, liesse sich vermuten, dass schon früher hier eine Eisen-
hütte bestanden hätte, worüber aber sonst nichts bekannt ist.
Dass bei der Beleihung zwei Fürsten mitzuwirken hatten, lag an dem
eigentümlichen Besitzverhältnis von Bendorf. Dieses bildete eine eigene Herr-
schaft, entstanden aus drei königlichen Hofgütern aus fränkischer Zeit. Diese
waren durch Schenkungen schon früh an verschiedene Besitzer gekommen.
Karl der Grosse hatte 779 den Oberhof dem St. Albanstift in Mainz übergeben,
von dem er an die Grafen von Sayn kam, den Mittel- oder Entenhof hatte der
Pfalzgraf erworben, der ihn 1093 der Abtei Laach schenkte und der Niederhof
war an die Abtei Siegburg gekommen. Die geistlichen Stifte hatten die Grafen
von Sayn zu ihren Schirmvögten gemacht. Bendorf blieb in saynischem Besitz,
bis im Jahre 1636, mitten im 30 jähr. Krieg, der letzte männliche Sprosse, Graf
30) Acta, betr. die neue Eisenschnielzhütte zu Bendorf, No. 3374.