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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 35.1905(1906)

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Conrady, Ludwig: Die Geschichte der lutherischen Geschichte Arnoldshain: bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts nach den Urkunden dargestellt
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https://doi.org/10.11588/diglit.70482#0171
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Die Geschichte der lutherischen Gemeinde Arnoldshain.

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Verfasser der „Geschichte der Herrschaft und Burg Reiffenberg“, Pfarrer
Hannappel* 5), hat eine Ahnung davon und die sich um dies Bekenntnis mehr
als 70 Jahre lang streitende Nassau-Usingische Regierung, sowie die gräflich
Bassenheim’sche Herrschaft wissen so wenig davon, dass Casimir Adolph Graf
v. Waltbot-Bassenheim d. d. Maintz den 11. Februar 17306) an erstere zu
schreiben wagen konnte — wir müssen damit der späteren Geschichte in
etwas vorgreifen — : „Undt ob zwar bekannt, dass die pfarr zu Arnoldsshayn
Jedesmahlen durch Catholische geistliche unter denen allezeit Catholisch
gewesenen und also gebliebenen lants Herrn denen Freyherrn
von Reiffenberg ante in et post annum Decretorium (i. e. 1624)
bis gegen das 1670te Jahr bedienet werden, umb welch’ letztere Zeit die
lutherischen Herrn von Hattstein als gewaltige, darauf aber hin wieder auss-
gewiesenen Invasorij den ersten lutherischen Pfarrer bei dem all zu bekannten
Reiffenbergischen disturbio angesetzet, auch im Jahre 1672 alss ohnmassgeb-
licher Dominus Territorii dass Arnoldsheyner Pfarr Rhenten Buch rechtskräfftig
beschreiben lassen, so habe ich mich doch noch keine vornehmende änderung
zu sinn kommen lassen, mich hingegen dahin versehend, dass mir in Exercirung
meines dem Haus Reiffenberg zukommenden juris patronatus in der pfarr
Steinfischbach ebenmässig keine weitere Hinderung gelegt werden möge.“
Hier von bewusster Fälschung geschichtlicher Tatsachen reden zu wollen,
ist gewiss ungerecht, wenn man selbst in Betracht zieht, dass dem Grafen bei
seinem ausgesprochenen katholischen Bekenntnis protestantische Ahnen als un-
auslöschlicher Makel erscheinen mussten. Ihn entschuldigt jedenfalls, dass er
als Angeheirateter die Geschichte des Hauses Reifenberg nur ungenau kannte,
wenn er sich gleich aus dem wegen Schuldforderungen dem Reifenbergischen
Amtmann, Oberstwachtmeister Fabricius und seinen Erben 1680—1714 in Pfand
genommenen Familienarchiv7) hätte belehren können. Die damalige Nassau-
Usingische Regierung steht mit ihm auf demselben einseitigen Rechtsstandpunkt und
von Anfang bis zu Ende, mit nur einmaliger Unterbrechung durch einen später zu
nennenden Gesichtspunkt, wird der ganz endlos öde Streit um den konfessionellen
Stand derGemeinde in dem ebenfalls später zu besprechendenNormaljahr der west-
fälischen Friedensbestimmung geführt, ohne nur ein einziges Mal zu fragen und
festzustellen, wroher er stammt, ein für den Stand der damaligen Rechtswissen-
schaft nicht unwichtiges Anzeichen.
Wir erst sind auf Grund unbestreitbaren Urkundenmaterials in der glück-
lichen Lage, die lang verhüllte Tatsache festzustellen, dass die Herren von
Reifenberg ehemals evangelisch waren und darum die Kirche von Arnolds-
hain von jeher eine zu Recht bestehende evangelische ist.
Die Jahreszahl des Übertritts der Reifenberger zum lutherischen Glauben
lässt sich freilich nicht mehr feststelleo, dafür aber können wir mit um so
grösserer Zuverlässigkeit beurkunden, dass sie bis ums Jahr 1621 lutherisch
B) Annal. 4, 1, 5—62.
B) Königl. Staatsarchiv. Wir bezeichnen der Kürze wegen so alle von dort stammen-
den Urkunden.
7) Beurkundete Nachrichten 49, S. 147 f.
 
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