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J. Metzen
Müller, zu dem auch Knaben geschickt werden könnten, die nur das Deutsche
erlernen, falls das Stiftsschulhaus zu klein werde. Alle Nebenschulen aber
müssten aufgehoben und nur die Silentia den fähigen Nebenschulmeistern Vor-
behalten werden. — Auch an den Kurfürsten wandte sich Pfarrer Janny, um
die „Kombination der Hospital- und Bergerschulen zu erreichen; die Stiftsschule,
so sagt er, sei hinreichend für 150 Knaben, den Hauptbau habe die Stiftsfabrik
zu unterhalten, die notwendige innere Reparation (ausweissen, Öfen scheuern,
zerbrochene Fenster erneuern) könnte der zahlenden Jugend aufgegeben werden.“
— Unterm 2. III. 1758 verordnete nun der Kurfürst, „dass fürderhin die Knaben
die Haupt- oder stiftische Schule frequentieren und darin instruiert werden
sollten durch den stiftischen sowohl als auch von den Hospitalsprovisoren an-
zusetzenden Schulmeister, welche zur Verhütung aller besorglicher Zwistigkeiten
die eingehenden Schulgelder unter sich verteilen sollten zu gleichen Teilen und
gleiche Gewalt über die Schulknaben haben sollten unter Aufsicht des Scholasticus
sodann des Kuratus. Nochmals werden alle Nebenschulen verboten, im Falle
jedoch die Hauptschule alle Knaben nicht fassen könnte, sollen ein zeitlicher
Kuratus und Sendscheffen besorgen, dass ein taugliches Subjekt und gelegene
Behausung zur Unterweisung dieser, welche die Hauptschule zu fassen nicht ver-
mag, ausersehen werden.“ Die Vereinigung dauerte nur wenige Jahre, da erfolgte
„die eigenmächtige Dismembration.“ Kaum waren die Schulen i. J. 1758 ver-
einigt, „da bewahrheitete sich „principium favet“ — die Schule kam in Flor,
allein „medium tapet“ = der Fleiss verminderte sich bald, endlich „finis languet“
= der erste Eifer erkaltete:“ so kennzeichnet ein gleichzeitiger Bericht das
Zusammenwirken beider Lehrer. Uber den Vorgang der „Dismembration“
(1763) liegen folgende Nachrichten vor:
Wohl war auf Ansuchen des Pfarrers, des Stadtrates und des Hospitals-
provisoriums i. J. 1758 vom Kurfürsten eine neue Schulordnung bestätigt worden,
allein „die Vereinbarung der beiden Schulen“ führte nach einer Angabe des
Stadtrates (25. I. 1764) „aus Fahrlässigkeit und wegen schlechten Aufsehens
des stiftischen Schulmeisters Muth zu einem solchen Greuel der Sitten und
Unordnung der Jugend, dass dergleichen niemals zu Limburg gesehen oder
erhört worden“; und ein Bericht des Stiftsdechanten (17. II. 1764) sagt: „In
einer sechsjährigen Zeitfrist sind bereits wegen der allhiesigen beiden Stifts-
und Hospitalschulen so viele Schaubühne zum Vorschein gekommen, dass nicht
beschwerlich fallen würde, eine ganze vollständige Komödie, „Die Limburger
Schulen“ benamst, lächerlich aufführen zu können.“ Nach einem „Extractus
protocolli capitularis“ (2. XL 1763) war der Hospitalschulmeister Schreiber,
dem Pastor Janny zur Seite stand, die Abwesenheit des Stiftsscholasters Velden
in den feriis autumnalibus benutzend „durch erbrochene Fenster in die Stifts-
schule eingestiegen, hatte die von Seiten des Stifts angeschafften Bänke und
Tische in seine Behausung, worin er Wirtschaft betrieb, geschafft und sie als
seine Schule eingerichtet.“ Die Stiftsschule behielt damals nur 20 Kinder. Auf
eine Vorladung des Stiftes erklärte Schreiber, das Stift habe ihm nichts zu
sagen. Janny stellt den Vorgang folgendermassen dar: „Schon der erste Hospital-
schulmeister Kämmerer (seit 1747) wurde wegen Zänkereien genötigt, seine
J. Metzen
Müller, zu dem auch Knaben geschickt werden könnten, die nur das Deutsche
erlernen, falls das Stiftsschulhaus zu klein werde. Alle Nebenschulen aber
müssten aufgehoben und nur die Silentia den fähigen Nebenschulmeistern Vor-
behalten werden. — Auch an den Kurfürsten wandte sich Pfarrer Janny, um
die „Kombination der Hospital- und Bergerschulen zu erreichen; die Stiftsschule,
so sagt er, sei hinreichend für 150 Knaben, den Hauptbau habe die Stiftsfabrik
zu unterhalten, die notwendige innere Reparation (ausweissen, Öfen scheuern,
zerbrochene Fenster erneuern) könnte der zahlenden Jugend aufgegeben werden.“
— Unterm 2. III. 1758 verordnete nun der Kurfürst, „dass fürderhin die Knaben
die Haupt- oder stiftische Schule frequentieren und darin instruiert werden
sollten durch den stiftischen sowohl als auch von den Hospitalsprovisoren an-
zusetzenden Schulmeister, welche zur Verhütung aller besorglicher Zwistigkeiten
die eingehenden Schulgelder unter sich verteilen sollten zu gleichen Teilen und
gleiche Gewalt über die Schulknaben haben sollten unter Aufsicht des Scholasticus
sodann des Kuratus. Nochmals werden alle Nebenschulen verboten, im Falle
jedoch die Hauptschule alle Knaben nicht fassen könnte, sollen ein zeitlicher
Kuratus und Sendscheffen besorgen, dass ein taugliches Subjekt und gelegene
Behausung zur Unterweisung dieser, welche die Hauptschule zu fassen nicht ver-
mag, ausersehen werden.“ Die Vereinigung dauerte nur wenige Jahre, da erfolgte
„die eigenmächtige Dismembration.“ Kaum waren die Schulen i. J. 1758 ver-
einigt, „da bewahrheitete sich „principium favet“ — die Schule kam in Flor,
allein „medium tapet“ = der Fleiss verminderte sich bald, endlich „finis languet“
= der erste Eifer erkaltete:“ so kennzeichnet ein gleichzeitiger Bericht das
Zusammenwirken beider Lehrer. Uber den Vorgang der „Dismembration“
(1763) liegen folgende Nachrichten vor:
Wohl war auf Ansuchen des Pfarrers, des Stadtrates und des Hospitals-
provisoriums i. J. 1758 vom Kurfürsten eine neue Schulordnung bestätigt worden,
allein „die Vereinbarung der beiden Schulen“ führte nach einer Angabe des
Stadtrates (25. I. 1764) „aus Fahrlässigkeit und wegen schlechten Aufsehens
des stiftischen Schulmeisters Muth zu einem solchen Greuel der Sitten und
Unordnung der Jugend, dass dergleichen niemals zu Limburg gesehen oder
erhört worden“; und ein Bericht des Stiftsdechanten (17. II. 1764) sagt: „In
einer sechsjährigen Zeitfrist sind bereits wegen der allhiesigen beiden Stifts-
und Hospitalschulen so viele Schaubühne zum Vorschein gekommen, dass nicht
beschwerlich fallen würde, eine ganze vollständige Komödie, „Die Limburger
Schulen“ benamst, lächerlich aufführen zu können.“ Nach einem „Extractus
protocolli capitularis“ (2. XL 1763) war der Hospitalschulmeister Schreiber,
dem Pastor Janny zur Seite stand, die Abwesenheit des Stiftsscholasters Velden
in den feriis autumnalibus benutzend „durch erbrochene Fenster in die Stifts-
schule eingestiegen, hatte die von Seiten des Stifts angeschafften Bänke und
Tische in seine Behausung, worin er Wirtschaft betrieb, geschafft und sie als
seine Schule eingerichtet.“ Die Stiftsschule behielt damals nur 20 Kinder. Auf
eine Vorladung des Stiftes erklärte Schreiber, das Stift habe ihm nichts zu
sagen. Janny stellt den Vorgang folgendermassen dar: „Schon der erste Hospital-
schulmeister Kämmerer (seit 1747) wurde wegen Zänkereien genötigt, seine