brochen. Bei der Anlage der »Straße« ist offenbar
Löß abgegraben worden, denn weiter rechts, etwa bei
151 m, steht dieser noch höher an. Die rechte (nord-
westliche) Begrenzung der »Straße« ist durch den
Graben 4 zerstört worden. 158,8-152,3 m: Spitz-
graben 4. Die untere Füllung ist eingeschwemmt, die
mittlere, dunkle Füllung absichtlich eingefüllt; diese
enthielt viel Holzkohle und Schutt, auch organische
Reste. Die obere Füllung (hell) wurde wieder einge-
schwemmt. Die Auflassung des Grabens fällt in die
Zeit der Entstehung des mittleren Schichtpaketes, das
in die siebziger Jahre des 1. Jahrhunderts n. Chr. da-
tiert wird. Das Material aus der oberen Einfüllschicht
geht bis in das 2. Jahrhundert. 153,3-151 m: Abwas-
serkanal mit zwei Benutzungsperioden; die Füllung
des jüngeren ließ sich in die Zeit nach Caligula datie-
ren. Der Graben ist älter als der Spitzgraben 4.
150,6-149,4 m: Grube unbekannter Verwendung
und Zeitstellung im gewachsenen Löß. Um eine
Pfostengrube für den Pfosten einer Holz-Erdemauer,
welche zu dem Spitzgraben 4 gehört hätte, handelt es
sich kaum, da solche Gruben in den anderen Schnit-
ten nicht hinter dem Graben 4 beobachtet worden
sind. 149,2-147,3 m: ehemaliger steinerner Wasser-
kanal, Seitenwände ausgeraubt. In Schnitt 5 schnei-
det der Kanal noch die oberste Einfüllschicht des
Grabens 4 ab (er liegt dort dem Spitzgraben näher).
Die jüngeren Spitzgräben (Verteidigungsgräben) be-
ginnen entweder am NW-Rand des Kanals oder
überdecken ihn, so daß er bei ihrem Bestehen viel-
leicht schon zerstört war.
Beilage 4, B 144-128,6 m: Zone der Verteidigungs-
gräben. Die ältesten Gräben sind die Gräben 1 und 2
(Spitze bzw. Sohle bei 133,8 m und 141 m). Es folgt
Graben 3 (Spitze bei 139,8 m). Diese drei Gräben
sind durch ihre besonders helle und steinarme Einfül-
lung gekennzeichnet. Es folgt Graben 5 (Spitze bei
132.3 m). Seine Einfüllung gehört bereits in das
2. Jahrhundert. Spuren von Verteidigungsgräben un-
bekannter Zeitstellung lassen sich noch an den Resten
erkennen, welche einmal durch die Linie 146,3 m;
120.4 m ü. NN. bis 141,6 m; 118,6 m ü. NN. gegeben
wird, zum anderen durch die Linie 137,8 m; 118,0 m
ü. NN. bis 134,3 m; 119,4 m üb. NN. gekennzeichnet
wird. Der jüngste Graben ist Graben 7 (Spitze bei
138,2 m). Er fällt auf durch seine große Breite, die
vor der Zerstörung der oberen römischen Schichten
noch bedeutender gewesen sein muß. Die Einfüllung
war im Gegensatz zu den anderen Gräben fast
schwarz, sie bestand aus einem mit Steinen durch-
setzten, eingeschwemmten Kulturboden. Ein beson-
ders dunkles Einfüllband hat sich nach Aufgabe des
Grabens weiter oben gebildet. Der Graben ist im
3. Jahrhundert oder später entstanden. 134-128,2 m,
119,9 m ü. NN. und höher: Mauerschuttschicht. Die
untere Grenzfläche der Mauerschuttschicht gibt die
Bermenoberfläche, welche zu der Mauer gehört, aus
deren Schutt die Mauerschuttschicht entstanden ist.
Sehr wahrscheinlich besteht die Mauerschuttschicht
nicht aus dem Schutt der Steinmauer 3, deren Funda-
ment noch vorhanden war (128,2-126,3 m). Die
obere Grenzfläche der Mauerschuttschicht ist vermut-
lich die Bermenoberfläche, die zur Steinmauer 3 ge-
hört und nach links (nach SO) in den Graben 7 über-
geht. Bei 129,3 m und 126,3 m im gewachsenen Löß:
Fundamentgräben der Holz-Erdemauer 1. Die Ver-
breiterung des linken Fundamentgrabens (bei 129,3 m)
ist vielleicht durch einen späteren Eingriff (Bau einer
jüngeren Holz-Erdemauer) zu erklären. 128,6-127 m:
Pfostengrube unter der Steinmauer 3, zu einer jün-
geren Holz-Erdemauer gehörend. 126,8-124,8 m,
120,8 m ü. NN. und höher: Fundamentgrube unbe-
kannter Verwendung, vielleicht Baugrube einer Stein-
mauer (doch nach dem Befund kaum eine Raub-
grube). Bei 125 m: Pfostenloch unbekannter Verwen-
dung. 124,4-124 m im gewachsenen Löß: Keller-
grube. Etwa 126-115 m: Intervallum. Die Schichten
im Intervallum fallen durch die große Zahl von Gru-
ben auf. Überdeckt werden die Gruben von einer
Folge von Planier- und Laufschichten. Jüngere Gru-
ben durchschneiden diese Schichten zum Teil wieder.
Die obersten, abdeckenden Schichten enthalten (nicht
nur in diesem Schnitt) Brandschutt. Zeitstellung der
erhaltenen Schichten: augustisch bis tiberisch. Später
erhob sich zwischen der Wehrmauer und der Wall-
straße sicher ein Erddamm, der den Wehrgang trug.
Etwa 115,5-110 m: Wallstraße (via sagularis) mit
vielen Aufschotterungs- und Umbauperioden. 108,1
bis 110 m: steinerner Wasserkanal, Seitenwände aus-
geraubt. Der Kanal gehört zu einer späten Phase der
Straße. 107,9-107,3 m: Fundament eines Lagerinnen-
gebäudes aus Stein. Das Fundament ist zum Teil aus-
geraubt; die Ausraubung hörte hier auf und hat
durch Unterhöhlen gerade noch den unteren Teil
des Fundaments zerstört. An der gleichen Stelle, an
der sich dieses schon späte Fundament befindet, haben
sich vermutlich vorher ältere Fundamente befunden,
die jedoch durch das jüngere zerstört worden sind.
107,3-105 m: Gruben, die zu Gebäuden gehören, die
älter als das vorgenannte Fundament sind. Die kleine
Grube im gewachsenen Löß 106,1-105 m ist noch
augustisch. - (Zu Beilage 4B vgl. Taf. 23.)
Beilage 4, C gibt einen zweiten Schnitt durch die
Lagergrenze. Dabei sind die Profile der Schnitte 8
und 3 B so aneinandergefügt, daß die Entfernung
zwischen Wehrmauer und Wallstraße der wirklichen
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Löß abgegraben worden, denn weiter rechts, etwa bei
151 m, steht dieser noch höher an. Die rechte (nord-
westliche) Begrenzung der »Straße« ist durch den
Graben 4 zerstört worden. 158,8-152,3 m: Spitz-
graben 4. Die untere Füllung ist eingeschwemmt, die
mittlere, dunkle Füllung absichtlich eingefüllt; diese
enthielt viel Holzkohle und Schutt, auch organische
Reste. Die obere Füllung (hell) wurde wieder einge-
schwemmt. Die Auflassung des Grabens fällt in die
Zeit der Entstehung des mittleren Schichtpaketes, das
in die siebziger Jahre des 1. Jahrhunderts n. Chr. da-
tiert wird. Das Material aus der oberen Einfüllschicht
geht bis in das 2. Jahrhundert. 153,3-151 m: Abwas-
serkanal mit zwei Benutzungsperioden; die Füllung
des jüngeren ließ sich in die Zeit nach Caligula datie-
ren. Der Graben ist älter als der Spitzgraben 4.
150,6-149,4 m: Grube unbekannter Verwendung
und Zeitstellung im gewachsenen Löß. Um eine
Pfostengrube für den Pfosten einer Holz-Erdemauer,
welche zu dem Spitzgraben 4 gehört hätte, handelt es
sich kaum, da solche Gruben in den anderen Schnit-
ten nicht hinter dem Graben 4 beobachtet worden
sind. 149,2-147,3 m: ehemaliger steinerner Wasser-
kanal, Seitenwände ausgeraubt. In Schnitt 5 schnei-
det der Kanal noch die oberste Einfüllschicht des
Grabens 4 ab (er liegt dort dem Spitzgraben näher).
Die jüngeren Spitzgräben (Verteidigungsgräben) be-
ginnen entweder am NW-Rand des Kanals oder
überdecken ihn, so daß er bei ihrem Bestehen viel-
leicht schon zerstört war.
Beilage 4, B 144-128,6 m: Zone der Verteidigungs-
gräben. Die ältesten Gräben sind die Gräben 1 und 2
(Spitze bzw. Sohle bei 133,8 m und 141 m). Es folgt
Graben 3 (Spitze bei 139,8 m). Diese drei Gräben
sind durch ihre besonders helle und steinarme Einfül-
lung gekennzeichnet. Es folgt Graben 5 (Spitze bei
132.3 m). Seine Einfüllung gehört bereits in das
2. Jahrhundert. Spuren von Verteidigungsgräben un-
bekannter Zeitstellung lassen sich noch an den Resten
erkennen, welche einmal durch die Linie 146,3 m;
120.4 m ü. NN. bis 141,6 m; 118,6 m ü. NN. gegeben
wird, zum anderen durch die Linie 137,8 m; 118,0 m
ü. NN. bis 134,3 m; 119,4 m üb. NN. gekennzeichnet
wird. Der jüngste Graben ist Graben 7 (Spitze bei
138,2 m). Er fällt auf durch seine große Breite, die
vor der Zerstörung der oberen römischen Schichten
noch bedeutender gewesen sein muß. Die Einfüllung
war im Gegensatz zu den anderen Gräben fast
schwarz, sie bestand aus einem mit Steinen durch-
setzten, eingeschwemmten Kulturboden. Ein beson-
ders dunkles Einfüllband hat sich nach Aufgabe des
Grabens weiter oben gebildet. Der Graben ist im
3. Jahrhundert oder später entstanden. 134-128,2 m,
119,9 m ü. NN. und höher: Mauerschuttschicht. Die
untere Grenzfläche der Mauerschuttschicht gibt die
Bermenoberfläche, welche zu der Mauer gehört, aus
deren Schutt die Mauerschuttschicht entstanden ist.
Sehr wahrscheinlich besteht die Mauerschuttschicht
nicht aus dem Schutt der Steinmauer 3, deren Funda-
ment noch vorhanden war (128,2-126,3 m). Die
obere Grenzfläche der Mauerschuttschicht ist vermut-
lich die Bermenoberfläche, die zur Steinmauer 3 ge-
hört und nach links (nach SO) in den Graben 7 über-
geht. Bei 129,3 m und 126,3 m im gewachsenen Löß:
Fundamentgräben der Holz-Erdemauer 1. Die Ver-
breiterung des linken Fundamentgrabens (bei 129,3 m)
ist vielleicht durch einen späteren Eingriff (Bau einer
jüngeren Holz-Erdemauer) zu erklären. 128,6-127 m:
Pfostengrube unter der Steinmauer 3, zu einer jün-
geren Holz-Erdemauer gehörend. 126,8-124,8 m,
120,8 m ü. NN. und höher: Fundamentgrube unbe-
kannter Verwendung, vielleicht Baugrube einer Stein-
mauer (doch nach dem Befund kaum eine Raub-
grube). Bei 125 m: Pfostenloch unbekannter Verwen-
dung. 124,4-124 m im gewachsenen Löß: Keller-
grube. Etwa 126-115 m: Intervallum. Die Schichten
im Intervallum fallen durch die große Zahl von Gru-
ben auf. Überdeckt werden die Gruben von einer
Folge von Planier- und Laufschichten. Jüngere Gru-
ben durchschneiden diese Schichten zum Teil wieder.
Die obersten, abdeckenden Schichten enthalten (nicht
nur in diesem Schnitt) Brandschutt. Zeitstellung der
erhaltenen Schichten: augustisch bis tiberisch. Später
erhob sich zwischen der Wehrmauer und der Wall-
straße sicher ein Erddamm, der den Wehrgang trug.
Etwa 115,5-110 m: Wallstraße (via sagularis) mit
vielen Aufschotterungs- und Umbauperioden. 108,1
bis 110 m: steinerner Wasserkanal, Seitenwände aus-
geraubt. Der Kanal gehört zu einer späten Phase der
Straße. 107,9-107,3 m: Fundament eines Lagerinnen-
gebäudes aus Stein. Das Fundament ist zum Teil aus-
geraubt; die Ausraubung hörte hier auf und hat
durch Unterhöhlen gerade noch den unteren Teil
des Fundaments zerstört. An der gleichen Stelle, an
der sich dieses schon späte Fundament befindet, haben
sich vermutlich vorher ältere Fundamente befunden,
die jedoch durch das jüngere zerstört worden sind.
107,3-105 m: Gruben, die zu Gebäuden gehören, die
älter als das vorgenannte Fundament sind. Die kleine
Grube im gewachsenen Löß 106,1-105 m ist noch
augustisch. - (Zu Beilage 4B vgl. Taf. 23.)
Beilage 4, C gibt einen zweiten Schnitt durch die
Lagergrenze. Dabei sind die Profile der Schnitte 8
und 3 B so aneinandergefügt, daß die Entfernung
zwischen Wehrmauer und Wallstraße der wirklichen
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