Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bader, Joseph
Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau (Band 1) — 1882

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.12006#0152
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
134

Denn Schutz gewährten die festen Manern,
die bürgerliche Wehrmannschaft nnd die städ-
tischen Gerichte; die Freiheit aber wurde durch
damals herrschende Sprichwörter bezeichnet. „Das
gemauerte Recht", hieß es, oder „die städtische
Luft" machen frei, und welcher Eigen- oder Vogt-
mann über Jahr und Tag in einer Stadt ruhig
gesessen, hat keinen „nachjagenden Herrn" mehr
zu fürchteu. Das waren Vortheile erster Bedeutuug
für das arme allseits bedrohte Landvolk.

Jeder Leibeigene oder Vogthörige, wenn sich der-
selbe in einer Stadt niedergelassen, wurde zum leib-
oder vogtfreien Hintersaßen, und bei einiger
Gunst des Geschickes zum freien städtischen Bürger.
Kein Wunder daher, daß die Städte eine Zuflucht
so vieler Leute waren, denen es untcr ihren Leib- oder
Vogtherren nicht mchr erträglich geschienen.

Ein großer Fortschritt mußte es sein, daß die
Städte den persönlichen Dienst in Abgaben oder
die Leibeigenschaft in bloße Steuerpflicht, gleich-
wie die alte Naturalwirtschaft mehr und mehr in
die Geldwirtschaft verwandelten, was bei der
selbstständigen Verwaltung, welche sie znsehens
erwarben, ganz ungeahnte Folgen bekam.

Von den Leuten aber, deren Zudrang zu den
Städten am stärksten war, gehörten die Mehrzal
dem Handwerke an; der städtische Gewerbestand
erweiterte sich daher nicht allein sehr bedeutend,
sondern theilte sich nach dem Vorbilde der Handels-
 
Annotationen