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Badische Fundberichte: amtl. Nachrichtenbl. für die ur- u. frühgeschichtl. Forschung Badens — 16.1940

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Nierhaus, Rolf: Zur Topographie des Münsterberges von Breisach
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https://doi.org/10.11588/diglit.42537#0110

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108

R. Rierhaus

50—60 cm tiefer liegt als die Fundamentunterkante in der Kettengasse; dabei war
die Tiefe der Fundamentunterkamte in der Schlohplatzstrahe 0,80-0,85 rn, in der
Ketteng affe 1,80-2,00 nr unter dem jeweiligen Straßenniveau. Die Fundament-
unterkante der Torwange in der Radbrunnenstrahe, die durchschnittlich 3,70 m
tief unter dem dortigen Straßenniveau ist, ist nur 75 cm tiefer als die Fundament-
unterkante in der Kettengasse und 20 cm tiefer als die Fundamentunterkanre in der
Schlohplatzstrahe. Zufolge diesen Maßen war die Torwangeoffenbar tiefer funda-
mentiert als die Kurtine und sinkt diese ein wenig von Westen nach Osten ab, wie
sich auch sonst auf dem Münsterberg ein leichtes Gefälle von der Westseite zur Ost-
seite feststellen läßt, das ursprünglich nur ganz gering gewesen sein kann. Das heute
im Bereich der Pforrgasse vom Radbrunnen an ostwärts zu beobachtende Gefälle
des Münsterbergplateaus ist mittelalterlich und wird unten (S. 110) erklärt werden.
Schwieriger ist die ursprüngliche Höhe des Wohn- und Verteidigungsniveaus
des Kastells, bezw. die etwa 1,50 m geringere Höhe des Angreifers außerhalb des
Kastells (s. oben) zu ermitteln. Immerhin lassen sich auch hierfür Anhalts-
punkte gewinnen. Entsprechend den Ausmaßen bei zahlreichen andern spülrömi-
schen Kastellen darf man die ursprüngliche Höhe des Fundaments aus rd. 3 m, die
des Ausgehenden aus weitere 8 m oder mehr veranschlagenEine gewisse Kon-
trolle dieser Maße ist auch für Breisach möglich: Die Mauern mußten so hoch sein,
daß von ihnen aus die beiden rd. 8 m bezw. rd. 24 m nördlich der Mauer gelegenen,
bis zu 4,30 m tiefen Gräben eingesehen und von Geschossen bestrichen werden konn-
ten. Eine rd. 8—10 m hohe Mauer erfüllt in Breisach diese Forderung, wenn man
für das Fundament 3 m in Rechnung stellt. Mindestens in der Höhe der Funda-
mentoberkante oder noch etwas höher lag aber auch das Wohn- und Verteidigungs-
niveau des Kastells. Dieselbe Höhe muhten demzufolge auch die Schuttausfüllungen
erreichen. Danach ist in der Kettengasse, wo die Fundamentunterkante 1,80—2,00 m
unter der heutigen Strahenobersläche liegt, das Kastellniveau auf eine Höhe von
1,00-1,20 müber der heutigen Strahenoberfläche, in der Schlohplatzstrahe, wo die
Fundamentunterkante nur 0,80-0,85 m tief unter dem Straßenniveau liegt, gar
auf eine Höhe von 2,15—2,20 m über der dortigen Strahenoberfläche anzusetzem
In der Radbrunnenstrahe müßte das Kastellniveau dagegen bei einer Tiefe der
Fundamentunterkante von durchschnittlich 3,70 m rd. 0,70 m unter der heutigen
Strahenoberfläche liegen, wenn nicht nach unserer oben begründeten Annahme
die Torwange besonders tief fundamentiert worden wäre. In Wirklichkeit wird das
Kastellniveau in der Radbrunnenstrahe ebenso hoch gewesen sein, wie die heutige
Strahenoberfläche oder allenfalls nur um ein weniges tiefer.
An Hand dieser Schätzungen kann man sich eine Vorstellung davon machen,
wie gründlich die Zerstörung des Kastells, von dem sich stellenweise kein Stein
mehr erhalten hat, gewesen ist. Daher haben sich von den Innenbauten auch nicht
die geringsten Spuren erhalten. Die Zerstörung des Kastells und die heutige Ober-
flächengestaltung des Münsterbergs mit der verhältnismäßig hoch gelegenen Rad-
brunnenstrahe rührt her von der mittelalterlichen Neugründung der Marktsied-
lung von Breisach nach einem einheitlichen Plan im Iahre 1185 durch König Hein-
rich VI. von Staufen^. Der Grundriß der mittelalterlichen Siedlung, die infolge
26 Vgl. Vie Eirrzelangaben bei E. Anthes, Spätrömische Kastelle und feste Städte im
Rhein- und Donaugebiet, in: 10. Der. Röm.-Germ. Komm. 1917 (1918) lausend, besonders
91 (Köln), 94 (Köln-Deutz), 110 (Alzey) usw.
2' W. Roack, in: Der Kaiserstuhl. Landschaft und Volkstum. Herausgeg. v. Alem.
Inst, in Freiburg i. Dr. 1939, 139 ff.; ders., Oberrhein. Kunst 8, 1939, 14.. — Von etwai-
gen Zerstörungen von Seiten der Alamannen haben sich keine Spuren nachweisen lassen;
vgl. auch unten S. 111 f.
 
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