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BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung in Reichsmark (4,20 Reichsmark = 1 Dollar U.S.A.).
Spätere Zahlung ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zulässig und hankmäßig
zu verzinsen. Das Mindestgebot und die geringste Steigerung beträgt 1 Reichsmark, über
100 Reichsmark wird um 5 Reichsmark, über 500 Reichsmark um 20 Reichsmark, über
1000 Reichsmark um 50 Reichsmark gesteigert.

Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Barzahlung des Kaufpreises oder mit dem
Eingange der Nachricht von der vollständigen Gutschrift auf unser Postscheck- oder Bankkonto
bei uns, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.

Wir behalten uns das Recht vor, wenn nicht spätestens eine Woche nach Schluß der Auktion
die Zahlung eingegangen ist, den Verkauf frühestens 10 Tage nach der Versteigerung ohne
Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen oder die ersteigerten Stücke bei uns passender Gelegenheit zum Meistgebot

zu versteigern.

Die versteigerten Stücke werden nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt. In Groß-Berlin
ansässige Ersteigerer haben für Abholung ihrer Käufe selbst Sorge zu tragen. Haftung für die
Aufbewahrung verkaufter Nummern wird nicht übernommen.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und die
Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, so entscheidet das Los.

Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten
ausgeglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.

Wir behalten uns das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu
trennen, zusammenzuziehen oder auszulassen.

Aufträge erbitten wir in eingeschriebenem Brief, nötigenfalls telegraphisch. Telegraphische
Aufträge bitten wir brieflich zu bestätigen. Wir bitten um mögliclist frühzeitige Übersendung
der Aufträge, so daß sie spätestens am Vortage der Versteigerung in unseren Händen sind. Wir
bemühen uns, aucli später eintreffende Aufträge richtig auszuführen, übernehmen aber keine Garantie-

Die Zusclireibungen und Bestimmungen erfolgen nach sacliverständiger Feststellung, doch werden
Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände niclit gewährleistet.

Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist Gelegenheit geboten, sich von
dem Zustand der Stücke zu überzeugen; auc/i erteilen wir gern vorher scliriftliche Auskunft
darüber. Reklamationen anwesender Käufer können nacli erfolgtem Zuschlag keine Berück-
sichtigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb 10 Tagen nacli

Erhall der Stücke erfolgen.

I!ci Versendung in das Ausland wird weder eine Ausfuhrabgabe noch irgendein besonderer

Aufschlag berechnet.

Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern. Versandspesen

trägt der Käufer.

Erfüllungsort Berlin.
 
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