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AUKTIONS-BEDINGUNGEN
welche die Ersteher von Auktionsgegenständen
ausdrücklich anerkennen.
• • •
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
Stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern.
Die- Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für
den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10°/0 des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1. — , über Mk. 100.—
mit Mk. 5. — mindestens abgegeben werden. Jeder Steigerer ist an sein Ge-
bot gebunden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. <Verordnung v. 10.7.02.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des
Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Minder-
erlös ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen
oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Alles wird ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem es
sich befindet. Der Katalog ist von Sachverständigen verfaßt, jedoch wird eine
Gewähr für die darin enthaltenen Angaben nicht übernommen. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag werden nicht berücksichtigt, da die Ausstellung Ge-
legenheit zur Prüfung bietet. Die Maße sind in Zentimetern angegeben. Die
erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite die Breite, die dritte die Tiefe.
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände ent-
standenen Schaden ist der Besucher haftbar.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.
r-—^
UNIVERSITÄTS-
BIBLIOTHEK
AUKTIONS-BEDINGUNGEN
welche die Ersteher von Auktionsgegenständen
ausdrücklich anerkennen.
• • •
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
Stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der
Reihe zu versteigern.
Die- Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für
den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10°/0 des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1. — , über Mk. 100.—
mit Mk. 5. — mindestens abgegeben werden. Jeder Steigerer ist an sein Ge-
bot gebunden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. <Verordnung v. 10.7.02.)
Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des
Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Minder-
erlös ist dieser haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen
oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.
Alles wird ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem es
sich befindet. Der Katalog ist von Sachverständigen verfaßt, jedoch wird eine
Gewähr für die darin enthaltenen Angaben nicht übernommen. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag werden nicht berücksichtigt, da die Ausstellung Ge-
legenheit zur Prüfung bietet. Die Maße sind in Zentimetern angegeben. Die
erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite die Breite, die dritte die Tiefe.
Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände ent-
standenen Schaden ist der Besucher haftbar.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre, gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.
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