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EINLEITUNG-.

VII

von Ulrich v. Liechtenstein verfassten büeclielin gehören, vgl.
S. 38 dieses Bandes.
Auch auf die in den Vorbemerkungen, S. 31 und S. 107—108,
angeregte Frage über den Verfasser des zweiten Büchleins
und namentlich sein Verhältniss zum 17. Liede unserer Samm-
lung fühle ich mich veranlasst noch einmal zurückzukommen.
Gegenüber den dort geltend gemachten Bedenken ließe sich
vielleicht Folgendes anführen, um die Annahme, Hartmann sei
der Verfasser, zu stützen. Den Ausdruck für wär ouch ich das
schritte (zweites Büchlein 121) konnte dieser zur Anführung
eigener früher gesprochener Worte wohl gebrauchen für den
Fall, daß dieselben ihrem Inhalte nach nicht sein Eigenthum,
sondern von ihm etwa nur aus einem französischen Dichter
übersetzt waren, der seiner Leserin bekannt sein mochte.
Oder wenn dieß nicht der Fall war, so konnte er nur dann
so sprechen, wenn er Ursache hatte, den uneingeweihten Leser
irre zu führen. Und der Schreiber dieses Büchleins musste
allerdings darauf bedacht sein, wenn er durch die huote, von
der er z. B. V. 97 und 363 redet, in seinen Absichten nicht
gestört sein wollte, so zu schreiben, daß den merteren sein
Name so viel wie möglich verborgen blieb, von der besser
unterrichteten Geliebten dagegen irgendwie enträthselt werden
konnte. Hehlen und Schweigen war in diesem Punkte sogar
eine höfische Pflicht; die gute Sitte forderte, daß der min-
nende Ritter seinen Namen und noch vielmehr den seiner
Dame verschwieg, um dieselbe nicht zu compromittieren;
vgl. Wackernagel, Literaturgeschichte, §. 70, Anm. 17. Der
Briefsteller war also darauf angewiesen, das, was er nicht
offen sagen durfte, errathen zu lassen. Es ist darum wohl
möglich, daß Hartmann gerade zu diesem Behufe sich hier
öfter citierte als sonst.
Was endlich den Text betrifft, so habe ich mich in den
Liedern und Büchlein, einzelne Stellen abgerechnet, meistens
den laufenden Textesrecensionen angeschlossen; mehrfach da-
gegen bin ich davon abgewichen im Armen Heinrich, haupt-
sächlich auf Grund der von Franz Pfeiffer herausgegebenen
St.-Florianischen Bruchstücke (Germania, III, 347); am meisten
im Gregor, wo mir die Benutzung der Erlauer Handschrift und
nachträglich auch die Besserungen Franz Pfeiffer’s in seinen
Quellenmaterialien zu Gebote standen.
Zeitz, im September 1867.

Fedoe Bech.
 
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