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4) Ist ihm NUN bemn Absterben allmählich die Nase spitzig
worden; sind ihm die Schläfe eingefallen, die Augen tief m
den Kopf gesunken, die Ohren kalt worden; ist die Haut auf
der Stirn hart und gespannt, und die Farbe schwarz oder bleich
geworden: so mag man ihn nach ; oder 4 Stunden abwaschen
und aufs Stroh legen, und nun warten, bis der faule Todten-
geruch kommt, ehe man ihn begräbt.
r) Sieht aber ein Verstorbener im Gesicht noch ziemlich
unverändert aus, oder ist er schnell gestorben: so muß man ihn
nicht eher aus dem Bette nehmen, bis man probirt hat, ob
noch Leben in ihm sey, und ob es wieder erregt werden könne?
Deswegen muß man auch den Arzt oder Wundarzt nicht
abweisen, wenn die Kranken todt zu seyn scheinen: sondern
man muß diese vielmehr nun erst herbeyrufen, daß sie zusehn,
ob es der rechte Tod ist, und in zweifelhaften Fallen anord-
nen, wie man die Proben machen soll. Sind diese gemacht
und helfen nicht: so wartet man mit der Beerdigung doch noch,
Lis die oben beschriebenen Zeichen des Todes, nähmlich der Ge-
ruch und die schwarzblauen Flecken kommen; wenn es auch meh-
rere Tage dauern sollte.
6) Müssen die Tischler oder Schreiner, welche die Särge
machen, wenn sie Meister werden wollen, sich von einem von
der Obrigkeit dazu bestellten Arzce unterrichten lassen, daß sie die
rechten Kennzeichen des Todes unterscheiden lernen. Eher müs-
sen sie das Meisterrechr nicht erhalten, bis sie ein Zeugnjß von
dem Arzt bringen, daß sie dieses verstehen. Alsdann muß man
sie darauf verpflichten, daß sie es sogleich bey der Obrigkeit an-
zeigen, wenn sie beym Maaßnehmen zum Sarge finden, daß
die verstorbene Person vielleicht nur in einer Ohnmacht liegen
könne. Auch dürfen sie den Deckel zum Sarge nicht eher ab-
liefern, biS die Leiche anfangt zu riechen.
7) Es muß in jeder Gemeinde eine gewisse Frau von der
Obrigkeit des Orts dazu bestellt seyn, die Todten abzuwafchen,
anzuklelden und mit Hülfe des Tischlers in den Sarg zu legen.
An vielen Orten nennt man eine solche Frau die Todtenfran
oder Seel fr au. Diese muß nun eine verständige Person seyn,
und muß auch zu unterscheiden wissen, ob ein Mensch wirklich todt
sey, oder vlelleicht nur in einer tiefen Ohnmacht liege? Und so
muß man auch verständige Leute zu Todcengräbern nehmen, wel-
che davon Bescheid wissen.
8) Es ist ein löblicher Gebrauch, auf dem Gottesacker die
Särge, ehe sie eingesenkr werden, noch einmahl zu öffnen, und
d;e Lobten von den Begleitern anschauen zu lassen, um desto
gewisser zu seyn, daß sie rodt sind; nur darf es nicht geschehen,
wenn
 
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