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Il6
und vor Fäulniß aus einander fiel. Der Durch-
lauchtige Herzog von würcemberg gab daher eine
Verordnung, daß niemand solchen verdorbnen Käse
essen solle.
Wem nun sein Leben und seine Gesundheit lieb ist,
der wird lieberem Stück trockenes Brod essen/ als etwas
dazu/ das ihm zu Gift werden kann! Gute Obrigkeiten
halten auch deswegen mit Recht scharf darauf, daß
niemand heimlich etwas selbst schlachte: sondern es
muß durch die Metzger/ Fleischhauer/ und ordentliche
Schlächter geschehen/ und diese müssen verstehen/ ob
ein Thier zu essen ist/ oder nicht? Ist aber ein Fleischer
selber so gottlos/ daß er den armen Leuten verdorbenes
oder krankes Fleisch verkauft/ oder auch nur verschenkt:
so wird er mit Recht von der Obrigkeit bestraft/ und
wer hinter solche Schliche kommt/ ist in feinem Gewissen
verbunden/ einen solchen heimlichen Mörder bey der
Obrigkeit anzuzeigen/ damit er keinen Theil habe an der
Blutschuld. So mußte im Jahre 1716. der Vorsteher
der Feldfchlächter in Paris, mit Nahmen Amon
Dübü, ein sehr reicher und angesehener Mann/ weil
er den Soldaten Fleisch von verreckten Ochsen verkauft
hatte/ im bloßen Hemde mit einem Strick um den Hals/
und einer brennenden Fackel in der Hand/ mit bloßem
Kopfe in der Kirchthüre kniend/ Kirchenbuße thun.
Dabey war ihm auf dem Rücken und auf der Brust
eine Tafel angehängt/ darauf stand: Anron Dübü,
Vorsteher derFeldschlachcerey, welcher den Sol-
daten Fleisch von aussätzigem und crepirtem
Vieh verkauft har; wie solches auf dem vorstehenden
Bilde zu sehen ist. Hernach mußte er noch 12000
Thaler Strafe geben und auf 9 Jahre das Land mei-
den ; woran ihm sehr recht geschähe.
Der Becker/ Meister Conrad in Zückerrshofen/
war auch hierin ein gar kluger Mann. Als der Flei-
scher
 
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