' 185
dingungsweise von einer „Reparatur" spricht, bei welcher „zuletzt von
dem Alten nichts übrig blieb" ein mässigendes „gewissermassen" dazu.
Auch entsteht bei einer solchen Verbesserung, wo Alles frisch verputzt
und dabei für helles Licht gesorgt wird, der Eindruck der Neuheit in
solchem Grade, dass man leicht vergessen kann, wie sehr in dem neuen
Gewände noch das Alte erhalten vor uns steht".
Volger hat wohl alle wichtigeren Fragen hinsichtlich des Umbaues
vom Jahre 1755 im wesentlichen gelöst; seine Forschungen können aber
in mehreren Punkten noch bedeutend ergänzt werden durch ein archi-
valisches Material, von dessen Vorhandensein er keine Kenntniss gehabt
hatte, nämlich durch die jetzt im Goethe-Schiller-Archive in Weimar be-
iindlichen ausführlichen Raurechnungen über den Umbau des Goethehauses,
welche uns ein abgerundetes Bild des Baubetriebes in allen Einzelheiten
ermöglichen. *) Von diesen für Alt-Frankfurts Baugeschichte und Kultur-
geschichte klassischen Dokumenten, die für jene Zeit in ihrer Vollständig-
keit kaum ein Gegenstück finden dürften, sei hier nur das Wichtigste
wiedergegeben.
Schon bei Lebzeiten von Cornelia Goethe hatte der Rath an einen
Umbau seines Besitzes gedacht, was wir aus Goethes eigenen Worten schliessen
dürfen: „Solange die Grossmutter lebte, hatte mein Vater sich gehütet,
nur das mindeste im Hause zu verändern oder zu erneuern; aber man
wusste wohl, dass er sich zu einem Hauptbau vorbereitete, der nunmehr
auch sogleich vorgenommen wurde." Wir können jedoch diese in den
letzten Worten enthaltene Nachricht über den Beginn des Umbaues nicht
wörtlich zu dessen Bestimmung anwenden, sondern derart verstehen, dass
man nur die Vorarbeiten, Berathungen mit den Handwerkern und Aehn-
liches sogleich vornahm; denn nach den archivalischen Quellen wurde
der Bau erst ein Jahr nach dem Tode der Grossmutter, im Frühjahre 1755
begonnen.
Die Gewährung der Bauerlaubniss auf dem Bau-Amte erfolgte in
verhältnissmässig kurzer Zeit. Am 7. März 1755 liess der Rath Goethe
auf dem Bau-Amte den Riss zu dem beabsichtigten Bau einreichen und
am 14. März zeigte er daselbst an, dass er zu dessen Ausführung sein
1) Das Freie Deutsche Rochstift besitzt eine nach den Originalen im März und
April 1887 hergestellte, durch Dr. Heinrich Palhnann kollationierte, vollständige Ab-
schrift, welche zu der vorliegenden Arbeit benutzt worden ist: der Faszikel enthält
118 Nummern, welche den Jahren 1754 bis 1766 angehören. Volger war nur eine
Rechnung des Maurermeisters Springer bekannt, welche die Ergänzung der nördlichen
Brandmauer betraf und zu den oben erwähnten Urkunden des Goethehauses gehörte.
Vgl. Volger S. 79.
2) Diese Rechnungen wurden in den letzten Jahren mehrfach als Grundlage zur
allmählichen Wiederherstellung der Einrichtung des Goethehauses neben den übrigen
zahlreichen Hilfsmitteln benutzt; darauf Bezug habende Hinweise und wenige kurze
Auszüge ßnden sich in den, in den Berichten des Freien Deutschen Hochstiftes ent-
haltenen Berichten der Goethehaus-Kommission,
dingungsweise von einer „Reparatur" spricht, bei welcher „zuletzt von
dem Alten nichts übrig blieb" ein mässigendes „gewissermassen" dazu.
Auch entsteht bei einer solchen Verbesserung, wo Alles frisch verputzt
und dabei für helles Licht gesorgt wird, der Eindruck der Neuheit in
solchem Grade, dass man leicht vergessen kann, wie sehr in dem neuen
Gewände noch das Alte erhalten vor uns steht".
Volger hat wohl alle wichtigeren Fragen hinsichtlich des Umbaues
vom Jahre 1755 im wesentlichen gelöst; seine Forschungen können aber
in mehreren Punkten noch bedeutend ergänzt werden durch ein archi-
valisches Material, von dessen Vorhandensein er keine Kenntniss gehabt
hatte, nämlich durch die jetzt im Goethe-Schiller-Archive in Weimar be-
iindlichen ausführlichen Raurechnungen über den Umbau des Goethehauses,
welche uns ein abgerundetes Bild des Baubetriebes in allen Einzelheiten
ermöglichen. *) Von diesen für Alt-Frankfurts Baugeschichte und Kultur-
geschichte klassischen Dokumenten, die für jene Zeit in ihrer Vollständig-
keit kaum ein Gegenstück finden dürften, sei hier nur das Wichtigste
wiedergegeben.
Schon bei Lebzeiten von Cornelia Goethe hatte der Rath an einen
Umbau seines Besitzes gedacht, was wir aus Goethes eigenen Worten schliessen
dürfen: „Solange die Grossmutter lebte, hatte mein Vater sich gehütet,
nur das mindeste im Hause zu verändern oder zu erneuern; aber man
wusste wohl, dass er sich zu einem Hauptbau vorbereitete, der nunmehr
auch sogleich vorgenommen wurde." Wir können jedoch diese in den
letzten Worten enthaltene Nachricht über den Beginn des Umbaues nicht
wörtlich zu dessen Bestimmung anwenden, sondern derart verstehen, dass
man nur die Vorarbeiten, Berathungen mit den Handwerkern und Aehn-
liches sogleich vornahm; denn nach den archivalischen Quellen wurde
der Bau erst ein Jahr nach dem Tode der Grossmutter, im Frühjahre 1755
begonnen.
Die Gewährung der Bauerlaubniss auf dem Bau-Amte erfolgte in
verhältnissmässig kurzer Zeit. Am 7. März 1755 liess der Rath Goethe
auf dem Bau-Amte den Riss zu dem beabsichtigten Bau einreichen und
am 14. März zeigte er daselbst an, dass er zu dessen Ausführung sein
1) Das Freie Deutsche Rochstift besitzt eine nach den Originalen im März und
April 1887 hergestellte, durch Dr. Heinrich Palhnann kollationierte, vollständige Ab-
schrift, welche zu der vorliegenden Arbeit benutzt worden ist: der Faszikel enthält
118 Nummern, welche den Jahren 1754 bis 1766 angehören. Volger war nur eine
Rechnung des Maurermeisters Springer bekannt, welche die Ergänzung der nördlichen
Brandmauer betraf und zu den oben erwähnten Urkunden des Goethehauses gehörte.
Vgl. Volger S. 79.
2) Diese Rechnungen wurden in den letzten Jahren mehrfach als Grundlage zur
allmählichen Wiederherstellung der Einrichtung des Goethehauses neben den übrigen
zahlreichen Hilfsmitteln benutzt; darauf Bezug habende Hinweise und wenige kurze
Auszüge ßnden sich in den, in den Berichten des Freien Deutschen Hochstiftes ent-
haltenen Berichten der Goethehaus-Kommission,