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Auch das Köstersche Haus am Untermainkai ist 1816—1817 nach
Salins' Plänen, die sich noch im Historischen Museum befinden, *) errichtet
worden; auch das Metzlersche Badebaus in Offenbach (spätestens 1807
erbaut) soll das Werk dieses Architekten sein, der für die vornehmsten
und reichsten Familien des Frankfurter Handelsstandes gearbeitet hat.
Die völlig freie Lage des Baues inmitten eines grossen Gartens
gewährte eine unbehinderte, symmetrische Bildung des Grundrisses
(Fig. 147). Wenn trotzdem in diesem eine gewisse Unfreiheit erkennbar
ist, so kommt dies wohl daher, dass der Architekt offenbar bestrebt war,
Räume von möglichst abwechselnder Biegung und Knickung der Wäude
zu schaffen, wobei im Kerne des Grundrisses eine Anzahl unregelmässiger
und unbeleuchteter, kleiner Räume übrig blieb, die aber sehr geschickt als
Zugänge zu den Oefen, sowie als Durchgänge für die Dienerschaft u. s. w.
ausgenutzt wurden, eine Ge wirre von kleinen Schlupfwinkeln, in dem sich
eine Verwandtschaft mit den französischen Landhäusern des XVIII. Jahr-
hunderts zeigt, ebenso wie in dem länglich-runden „Salon," der dem
Herkommen gemäss seinen Platz in der Mittelachse erhielt. Das- Äussere
des durchaus massiven Gebäudes mit geputzten Wandflächen ist in
antikisierenden Formen sehr einfach gehalten (Fig. 148 und 149) und in
der, der inneren Eintheilung entsprechenden, lang gestreckten Gruppierung
der einzelnen Massen und der Ausbildung des Daches mit den davor-
gesetzten Kuppeln recht glücklich seiner Umgebung angepasst. Das
niedrige, die Wirtschaftsräume enthaltende Sockelgeschoss kommt nur an
der Rückseite zur Geltung; an der nach Südosten gerichteten Vorderseite
das Bau-Amt einen gütlichen Vergleich zwischen den beiden Parteien herbeilührte.
Am 10. April 1795 wurde laut Protokoll des Bau-Amtes dem Ilandelsmanne von
Leonhardi „nach übergebenem, abgeändertem Riss*' die Erlaubniss zum Weiterbauen
ertheilt. Am 2. Mai 1798 verhandelt das Bau-Amt wegen des Pflasters vor dem Hause
und wegen eines „anzulegenden Brückgens" vor der Einfahrt; demnach scheint der
Bau um diese Zeit schon fertig gewesen zu sein. In dem erwähnten Vergleiche heisst
es bei Feststellung der Thatsachen: Leonhardi habe sich genöthigt gefunden „dem
Fortbauen Einhalt zu thun und sich zu entschliessen, von dem, was bereits aufgeführt
worden, keinen Gebrauch machen, solches vielmehr abbrechen lassen zu wollen und
einen seiner Absicht besser entsprechenden Bau nach einem anderweit gezeichneten
Riss aufführen zu lassen". Oh Hess dann den Bau nach dem Vergleiche doch noch
zu Ende führte, lässt sich aus den benutzten Archivalien nicht entnehmen; ebenso
fehlt darin jede Spur, welche zu dem sicheren Schlüsse berechtigen könnte, dass Salins
an Stelle von Hess die Ausführung des Baues übernommen hätte. Bei den Akten des
Bau-Amtes befindet sich auch ein Schriftstück vom 1(1 Oktober 1795, aus welchem
hervorgeht, dass Leonhardi um diese Zeit auch als Beklagter in einem Rechtsstreite
mit dem Architekten Gustav Jassoy aus Hanau begriffen war; ein unmittelbarer
Zusammenhang mit dem obigen Haushaue ist darin nicht enthalten.
i) Es sind füuf farbig getuschte Pläne vorhanden; dieselben sind gezeichnet
von B. Hundeshagen. Auf den beiden Grundrissen zum oberen Geschoss und zum
Dachgeschoss fehlt die Unterschrift des letzteren, dafür enthalten dieselben in der
Ueberschrift den Vermerk: „erbaut von Salins. 181R—17."