Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Voss, Georg [Hrsg.]; Lehfeldt, Paul [Bearb.]
Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens (Band 3): Herzogthum Sachsen-Meiningen: Kreis Sonneberg ; Amtsgerichtsbezirke Sonneberg, Steinach und Schalkau — Jena, 1899

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.19414#0014
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
2

Einleitung.

Sonne berg. 2

Schwester Jutta und deren Gatte Markgraf Otto V. von Brandenburg das Land.
Doch brachte Bertholcl VII. von der (durch Theilung des althenneberger Hauses 1274
entstandenen) Linie Henneberg-Schleusingen in den Jahren 1312 und 1316 die
ganze coburger Pflege theils durch Kauf, theils durch Eheverbindung zwischen
seinem Sohne Heinrich VIII. und einer Enkelin des Markgrafen, Jutta (Judith),
dem Hause Henneberg zurück (Henneberg. Urk. I, Nr. 119). Berthold VII, auch der
Weise genannt, der uns hier zuerst entgegentritt, seit 1310 gefürsteter Graf von
Henneberg-Schleusingen, war der bedeutendste aus dem Hause Henneberg und hob
seine Herrschaft zu einer hervorragenden Macht. Ihm ward 1323 vom Kaiser mit der
Pflege Coburg auch die Vogtei über Röten (Sonneberg), Schaumberg etc. verliehen
(Henneberg. Urk. V, Nr. 87). Er starb 1340, sein Sohn Heinrich sieben Jahre später, leider
ohne männliche Erben, und so erfolgte zwischen dessen Wittwe Jutta und dessen
Bruder Johann die verhängnissvolle und das Haus schwächende Theilung, bei
welcher auf Juttas Antheil u. A. Sonneberg fiel (Henneberg. Urk. II, Nr. 116). 1353
erbten Juttas Tochter Katharina und deren Gatte Landgraf Friedrich von Thüringen
die ganze Pflege Coburg und das meininger Oberland. So kam dies Gebiet an das
Haus Sachsen. Unter den Landgrafen bezw. Kurfürsten von Sachsen entwickelten
sich die Gebiete von Coburg, Sonneberg (und dem jetzt zum Herzogthum Coburg
gehörigen Neustadt) günstig in Cultur, wie in Verwaltung. Sie wurden um 1534 als
kurfürstliche Aemter geordnet ; Sonneberg hatte zum ersten Amtmann den Matthes
v. Wallenrod. Das vereinigte Gebiet, bei der Theilung 1542 zwischen Johann
Friedrich I. und Johann Ernst dem Letzteren zugewiesen, kam somit 1553 an den
Ersteren zurück. Bei späteren Theilungen und Vererbungen kamen Coburg und sein
Gebiet 1572 an Johann Casimir und Johann Ernst, 1596 an Ersteren, 1633 an
Letzteren (f 1638). 1572 wurden die Amtsverhältnisse eigenthümlich geregelt,
indem Sonneberg das Obergericht hiess und der Amtsvogt dort wohnte, Neustadt
aber, das sog. Untergericht, Sitz des Amtmanns und der übrigen Beamten bezw.
Behörden wurde. 1611 wurde Neuhaus, ein der Landesherrschaft heim gefallenes
Rittergut, nebst den dazu gehörigen Gütern, Gerichten etc. ein eigenes Amt. Nach
Johann Emsts erbelosem Tode wurde dessen Land 1640 in die coburger, eisenacher
und gothaer Portion getheilt; die erste, zu der auch Sonneberg etc. gehörte, kam
an das Herzogthum Sachsen-Altenburg. Unter dieser Regierung waren (da Neu-
stadt 1636 abgebrannt war) die Aemter Sonneberg und Neustadt vorübergehend
bis 1660 in Sonneberg vereinigt (s. Sonneberg, Amthaus). Bei der Länder-
Regelung 1677 wurde das coburgische Gebiet dem Herzog Ernst dem Frommen
zugewiesen, 1680 unter seinem Sohn Albrecht ein eigenes Herzogthum. Bei dessen
erbelosem Tode 1699 wurde nach längeren Streitigkeiten sein Land getheilt, die
Jahrhunderte lange Verbindung von Sonneberg mit Coburg gelöst und 1735 die
Aemter Sonneberg und Neuhaus dem Herzogthum Meiningen überwiesen (während
Neustadt mit Coburg an das Fürstenthum Saalfeld durch Entscheidung von 1742
gegeben wurde). Die an Sachsen-Meiningen gekommenen Aemter bildeten nun
mit dem 1723 bezw. 1729 an Meiningen gekommenen Amt Schalkau das sog.
meininger Oberland. Bei der Erbtheilung von 1826 und Auflösung des Fürsten-
thums Coburg-Saalfeld wurden mehrere Ortschaften desselben noch zu Sonneberg
geschlagen und Neuhaus 1825 vorübergehend bis 1827, dann 1829 dauernd in
Amt Sonneberg einverleibt, dagegen 1879 Steinach (bis dahin Sitz eines vom
 
Annotationen