68 XIII. Schatzmeister, Knabe mit Teppich. Schaffnerin, Mädchen mit Stühlen.
zeigt das unbestreitbar, auch wurde dies bereits an seinem Orte [Berl. Abg.
zu No. 349] ausdrükklich hervorgehoben.
Die Eigenschaft jener Frau und beider Mädchen ist dann näher be-
stimmt. Es wird (S. 255) gesagt, hier gehe eine Scene vor . . . offenbar im
Innern des Heiligthums, in der wir an dieser Ehrenstelle die Priesterinn der
Athena-Polias (S. 221. 265) werden erkennen dürfen. Sie ist beschäftigt
einem herantretenden Mädchen, 32, das Geräth vom Kopfe zu nehmen, diesem
folgt eine gleiche Gefährtin, 33: doch wird die Poliaspriesterin schliesslich
wieder in Zweifel gezogen, weil (S. 267) deren Thätigkeit dabei jedoch be-
fremden kann. Das Befremden ist allerdings an seiner Stelle, die Priesterin
kann hier nicht thätig sein. Die Scene spielt einmal nicht im Inneren des
Heiligthums, denn weder das Abnehmen noch das Uebergeben von Stühlen
und Polstern ist eine sacrale Handlung: zweitens hat auch jene Priesterin
mit Abnahme oder Ausgabe von solchen Stühlen und Polstern nicht das
Mindeste zu schaffen, denn es sind Gegenstände welche nur die Schatz-
verwaltuiig angehen; die Mädchen können also gar keine Diphrophoren im
heiligen Dienste sein, wie sich das auch gleich zeigen wird. Soll die Scene
im Tempel vorgehen (S. 256), dann wäre das nur der cultuslose Parthenon
welcher jene Gegenstände einschliesst und aufnimmt: in diesem werden
aber keine Sacra verrichtet, am wenigsten von der Poliaspriesterin. Vorweg
zeugt auch gegen diese Priesterin ganz augenfällig das nichtpriesterliche
Kostüm der Frau. Priesterliche Personen handeln bei Ausrichtung der Sacra
als Ministranten und im Namen ihrer Gottheiten: deswegen tragen sie hierbei
stets gewisse eigenschaftliche Attribute und Embleme, öfter sogar die ganze
Bekleidung derselben. Beispielsweise erschien die Priesterin der Athena zu
Pellene gleich ihrer Göttin gewappnet [Polyaen. strateg. 8,59], die Priesterin
der Artemis zu Delphi trug das Kleid der Artemis nebst Fackel Boo-en und
Köcher, sie fuhr auf einem Gespann Rinder zum Altar wie die Artemis-
priesterin zu Patrai auf einem Gespann Hirsche [Heliod. Aeth. 3, i. Paus. 7,18,7].
Zu Athen ist für die Poliaspriesterin die Aigis [Zonar. Lexc. ocfyi?. Plu-
tarch. Proverb. Alex. 2, 21], das Protonion Pandonychon und Hemimitron
bezeugt [§. XIV, 5], für den Priester des Poseidon-Erechtheus die Triaina
[Pseudo-Plutarch. Leb. d. X Redn. Lykurg]. Mit keinem dieser Bekleidungs-
stükke ist jene Frau als Priesterin der Polias kenntlich gemacht, ungeachtet
sie in einem idealen Heiligthum handeln soll: an dem neben ihr stehenden
Manne negirt das Fehlen der Triaina den Poseidonpriester, der Mangel des
Myrtenkranzes den Archon-Basileus [§. XV. Apollon].
Die beiden Mädchen werden (S. 215. 213) für Diphrophoren, für Trä-
gerinnen solcher Stühle erklärt welche (S. 256) als Bestandtheile der TtojiTcsTa
im Festzuge zur Schau getragen, meistens beim Opfer gebraucht und dann
wieder in den Tempel gebracht wurden. Das ist ganz neu. Wo findet sich
ein Zeugniss für die Sitte des Schautragens von Stühlen zum Gebrauche
beim Opfer an den Panathenäen, oder für die Beteiligung der Poliaspriesterin
zeigt das unbestreitbar, auch wurde dies bereits an seinem Orte [Berl. Abg.
zu No. 349] ausdrükklich hervorgehoben.
Die Eigenschaft jener Frau und beider Mädchen ist dann näher be-
stimmt. Es wird (S. 255) gesagt, hier gehe eine Scene vor . . . offenbar im
Innern des Heiligthums, in der wir an dieser Ehrenstelle die Priesterinn der
Athena-Polias (S. 221. 265) werden erkennen dürfen. Sie ist beschäftigt
einem herantretenden Mädchen, 32, das Geräth vom Kopfe zu nehmen, diesem
folgt eine gleiche Gefährtin, 33: doch wird die Poliaspriesterin schliesslich
wieder in Zweifel gezogen, weil (S. 267) deren Thätigkeit dabei jedoch be-
fremden kann. Das Befremden ist allerdings an seiner Stelle, die Priesterin
kann hier nicht thätig sein. Die Scene spielt einmal nicht im Inneren des
Heiligthums, denn weder das Abnehmen noch das Uebergeben von Stühlen
und Polstern ist eine sacrale Handlung: zweitens hat auch jene Priesterin
mit Abnahme oder Ausgabe von solchen Stühlen und Polstern nicht das
Mindeste zu schaffen, denn es sind Gegenstände welche nur die Schatz-
verwaltuiig angehen; die Mädchen können also gar keine Diphrophoren im
heiligen Dienste sein, wie sich das auch gleich zeigen wird. Soll die Scene
im Tempel vorgehen (S. 256), dann wäre das nur der cultuslose Parthenon
welcher jene Gegenstände einschliesst und aufnimmt: in diesem werden
aber keine Sacra verrichtet, am wenigsten von der Poliaspriesterin. Vorweg
zeugt auch gegen diese Priesterin ganz augenfällig das nichtpriesterliche
Kostüm der Frau. Priesterliche Personen handeln bei Ausrichtung der Sacra
als Ministranten und im Namen ihrer Gottheiten: deswegen tragen sie hierbei
stets gewisse eigenschaftliche Attribute und Embleme, öfter sogar die ganze
Bekleidung derselben. Beispielsweise erschien die Priesterin der Athena zu
Pellene gleich ihrer Göttin gewappnet [Polyaen. strateg. 8,59], die Priesterin
der Artemis zu Delphi trug das Kleid der Artemis nebst Fackel Boo-en und
Köcher, sie fuhr auf einem Gespann Rinder zum Altar wie die Artemis-
priesterin zu Patrai auf einem Gespann Hirsche [Heliod. Aeth. 3, i. Paus. 7,18,7].
Zu Athen ist für die Poliaspriesterin die Aigis [Zonar. Lexc. ocfyi?. Plu-
tarch. Proverb. Alex. 2, 21], das Protonion Pandonychon und Hemimitron
bezeugt [§. XIV, 5], für den Priester des Poseidon-Erechtheus die Triaina
[Pseudo-Plutarch. Leb. d. X Redn. Lykurg]. Mit keinem dieser Bekleidungs-
stükke ist jene Frau als Priesterin der Polias kenntlich gemacht, ungeachtet
sie in einem idealen Heiligthum handeln soll: an dem neben ihr stehenden
Manne negirt das Fehlen der Triaina den Poseidonpriester, der Mangel des
Myrtenkranzes den Archon-Basileus [§. XV. Apollon].
Die beiden Mädchen werden (S. 215. 213) für Diphrophoren, für Trä-
gerinnen solcher Stühle erklärt welche (S. 256) als Bestandtheile der TtojiTcsTa
im Festzuge zur Schau getragen, meistens beim Opfer gebraucht und dann
wieder in den Tempel gebracht wurden. Das ist ganz neu. Wo findet sich
ein Zeugniss für die Sitte des Schautragens von Stühlen zum Gebrauche
beim Opfer an den Panathenäen, oder für die Beteiligung der Poliaspriesterin