Zweites Kapitel.
Aufbewahrung und Restauriorung der Paranient.
49
Kelchvelum ist die Benediktion zwar sehr passend
und angemessen, jedoch keineswegs streng vor-
geschrieben. Noch weniger gilt dies für das Lavabo-
tüchlein, den Baldachin, die Kirchenfahnen, die Hand-
tücher, das Kommuniontuch und das Ciboriumvelum,
bei denen darum auch die Segnung häufig, vielleicht
meist sogar unterbleibt, obwohl sie zuletzt auch hier
nicht gerade unpassend ist. Missalpultdeckchen, Lese-
pultdecken, Kanzelbehänge, Wandbehänge und ähn-
liches werden nicht gesegnet.
2. Behandlung der Korporalien, Fallen und Purifi-
katorien beim Waschen. Die Paramente anzufassen,
auch wenn sie im Gebrauch sind, steht für Laien
nichts im Wege. Eine Ausnahme machen nur das
Korporale, die Palla und das Purifikatorium, welche
mit dem hochheiligsten Sakrament in zu nahe Be-
rührung kommen. Sie dürfen von Laien erst angefaßt
werden, nachdem sie von einem Priester, einem
Diakon oder Subdiakon ausgewaschen wor-
den sind. Gewöhnlich werden sie durch diese zwei
oder dreimal gewaschen, doch ist das nicht streng
erforderlich; dem Gebot der Kirche genügt schon eine
einmalige Waschung. Es gilt als läßliche Sünde,
wenn Laien ohne genügende Entschuldigung
das erste Auswaschen vornehmen. Es ist dies also
nur dann statthaft, wenn ein triftiger Grund dazu
vorliegt1, wenn es sich z. B. um Pallen usw. handelt,
die mit kostbaren und deshalb mit größter Vorsicht
zu behandelnden Stickereien ausgestattet sind, oder
wenn das Auswaschen nicht aufgeschoben werden
kann, ein Priester (Diakon, Subdiakon) aber nicht zur
Stelle ist und nur unter Mühen aufgesucht werden
kann. Man legt in solchen Fällen den Gegenstand
in einem besondern Gefäß, das nur zum Waschen der
Korporalien, Pallen und Purifikatorien dienen soll, eine
längere Weile in laues Wasser, gießt dieses dann
ab und hierauf noch zweimal in gleicher Weise
neues laues Wasser auf und wieder ab. Nun nimmt
man ihn heraus, drückt ihn aus und unterzieht ihn
der gewöhnlichen Waschung. Man muß dafür Sorge
tragen, daß das Auswaschwasser nicht auf den Tisch
oder den Boden verschüttet und daß es gemäß der
kirchlichen Vorschrift in das Sakrarium, eine Grube
im Fußboden des Chores, gegossen wird.
ZWEITES KAPITEL.
AUFBEWAHRUNG UND RESTAURIERUNG DER PARAMENTE.
1. Aufbewahrung der Paramente. Es ist eine Sache
von größter Wichtigkeit, für eine gute Aufbewahrung
der Paramente Sorge zu tragen, ein Punkt, der nur
zu oft nicht nach Gebühr beachtet wird. Es fehlt
nicht selten in bedauerlicher Weise an Sinn für ihre
gute Instandhaltung.
Vor allem beachte man, daß die Paramente an
einem trockenen Ort aufbewahrt werden müssen.
Ist daher, wie es leider häufig der Fall ist, die
Sakristei feucht und läßt sich diesem Übelstand nicht
abhelfen, so lasse man in ihr nur die Sachen, welche
zum werktäglichen und allenfalls zum gewöhnlichen
sonntäglichen Gottesdienst gehören. Die übrigen bringe
man in ein trockenes Zimmer des Pfarrhauses.
Dann sehe man zu, daß die Schränke, welche zur
Aufbewahrung der Paramente dienen, gut geschlos-
sen, gegen eindringenden Staub möglichst dicht und
gegen Mäuse und sonstiges Ungeziefer genügend ge-
sichert sind. Haben sie Ritzen, paßt die Tür nicht
in die Öffnung, steht die Tür offen, oder ist sie auch
nur angelehnt, so darf man sich nicht wundern, wenn
selbst die solidesten Sachen rasch verderben.
Ferner trage man dafür Sorge, daß hinreichender
Raum zur Bergung der Paramente vorhanden ist.
Es ist nicht zu deren Vorteil, wenn sie übermäßig
zusammengefaltet, hoch aufeinander gestapelt und viel-
leicht gar zuletzt noch fest zusammengepreßt werden
müssen, damit man sie nur unterbringe. Sie leiden
dann durch die Aufbewahrung mehr wie durch den
Gebrauch. Weiterhin vergesse man nicht, hie und
da, zumal nach längerem feuchten Wetter, die zum
Aufheben der Paramente dienenden Räume und Schränke
sowie auch die seltener gebrauchten Paramente zu
lüften, damit eine etwaige Feuchtigkeit aus ihnen
herausziehe. Der dumpfe Geruch, den man nicht
selten in Sakristeien antrifft und der auch den darin
befindlichen Paramenten eigen zu sein pflegt, ist ein
Zeichen, daß man es an der nötigen Lüftung hat
fehlen lassen.
Ob die Pluvialien und Kasein am zweckmäßigsten
in den Schränken hängend oder liegend aufbewahrt
werden, ist strittig; die einen wollen, daß man sie
aufhänge, die andern, daß man sie hinlege. Beide
Weisen haben ihre Licht- und ihre Schattenseite.
Kasein dürfte man im Interesse besserer Erhaltung
unsres Erachtens am zweckdienlichsten liegend auf-
bewahren. Bei Pluvialien ist das indessen nur unter
der Voraussetzung möglich, daß man sie zusammen-
faltet. Ein Falten ist aber bei seidenen Paramenten
immer mehr oder weniger nachteilig. Pluvialien sollte
man daher, falls man sie aus Mangel an Platz nicht
ganz ausgespreitet oder doch nur zu einem Viertel-
kreis zusammengeschlagen hinlegen kann, stets auf-
hängen. Freilich muß in diesem Fall der Träger,
1 8. Alplionsus, Tlieol. raoral. 1. 6, nr. 387, nota 2.
liraun, Praktische Paromentonkunde. 2. Auf]
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Aufbewahrung und Restauriorung der Paranient.
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Kelchvelum ist die Benediktion zwar sehr passend
und angemessen, jedoch keineswegs streng vor-
geschrieben. Noch weniger gilt dies für das Lavabo-
tüchlein, den Baldachin, die Kirchenfahnen, die Hand-
tücher, das Kommuniontuch und das Ciboriumvelum,
bei denen darum auch die Segnung häufig, vielleicht
meist sogar unterbleibt, obwohl sie zuletzt auch hier
nicht gerade unpassend ist. Missalpultdeckchen, Lese-
pultdecken, Kanzelbehänge, Wandbehänge und ähn-
liches werden nicht gesegnet.
2. Behandlung der Korporalien, Fallen und Purifi-
katorien beim Waschen. Die Paramente anzufassen,
auch wenn sie im Gebrauch sind, steht für Laien
nichts im Wege. Eine Ausnahme machen nur das
Korporale, die Palla und das Purifikatorium, welche
mit dem hochheiligsten Sakrament in zu nahe Be-
rührung kommen. Sie dürfen von Laien erst angefaßt
werden, nachdem sie von einem Priester, einem
Diakon oder Subdiakon ausgewaschen wor-
den sind. Gewöhnlich werden sie durch diese zwei
oder dreimal gewaschen, doch ist das nicht streng
erforderlich; dem Gebot der Kirche genügt schon eine
einmalige Waschung. Es gilt als läßliche Sünde,
wenn Laien ohne genügende Entschuldigung
das erste Auswaschen vornehmen. Es ist dies also
nur dann statthaft, wenn ein triftiger Grund dazu
vorliegt1, wenn es sich z. B. um Pallen usw. handelt,
die mit kostbaren und deshalb mit größter Vorsicht
zu behandelnden Stickereien ausgestattet sind, oder
wenn das Auswaschen nicht aufgeschoben werden
kann, ein Priester (Diakon, Subdiakon) aber nicht zur
Stelle ist und nur unter Mühen aufgesucht werden
kann. Man legt in solchen Fällen den Gegenstand
in einem besondern Gefäß, das nur zum Waschen der
Korporalien, Pallen und Purifikatorien dienen soll, eine
längere Weile in laues Wasser, gießt dieses dann
ab und hierauf noch zweimal in gleicher Weise
neues laues Wasser auf und wieder ab. Nun nimmt
man ihn heraus, drückt ihn aus und unterzieht ihn
der gewöhnlichen Waschung. Man muß dafür Sorge
tragen, daß das Auswaschwasser nicht auf den Tisch
oder den Boden verschüttet und daß es gemäß der
kirchlichen Vorschrift in das Sakrarium, eine Grube
im Fußboden des Chores, gegossen wird.
ZWEITES KAPITEL.
AUFBEWAHRUNG UND RESTAURIERUNG DER PARAMENTE.
1. Aufbewahrung der Paramente. Es ist eine Sache
von größter Wichtigkeit, für eine gute Aufbewahrung
der Paramente Sorge zu tragen, ein Punkt, der nur
zu oft nicht nach Gebühr beachtet wird. Es fehlt
nicht selten in bedauerlicher Weise an Sinn für ihre
gute Instandhaltung.
Vor allem beachte man, daß die Paramente an
einem trockenen Ort aufbewahrt werden müssen.
Ist daher, wie es leider häufig der Fall ist, die
Sakristei feucht und läßt sich diesem Übelstand nicht
abhelfen, so lasse man in ihr nur die Sachen, welche
zum werktäglichen und allenfalls zum gewöhnlichen
sonntäglichen Gottesdienst gehören. Die übrigen bringe
man in ein trockenes Zimmer des Pfarrhauses.
Dann sehe man zu, daß die Schränke, welche zur
Aufbewahrung der Paramente dienen, gut geschlos-
sen, gegen eindringenden Staub möglichst dicht und
gegen Mäuse und sonstiges Ungeziefer genügend ge-
sichert sind. Haben sie Ritzen, paßt die Tür nicht
in die Öffnung, steht die Tür offen, oder ist sie auch
nur angelehnt, so darf man sich nicht wundern, wenn
selbst die solidesten Sachen rasch verderben.
Ferner trage man dafür Sorge, daß hinreichender
Raum zur Bergung der Paramente vorhanden ist.
Es ist nicht zu deren Vorteil, wenn sie übermäßig
zusammengefaltet, hoch aufeinander gestapelt und viel-
leicht gar zuletzt noch fest zusammengepreßt werden
müssen, damit man sie nur unterbringe. Sie leiden
dann durch die Aufbewahrung mehr wie durch den
Gebrauch. Weiterhin vergesse man nicht, hie und
da, zumal nach längerem feuchten Wetter, die zum
Aufheben der Paramente dienenden Räume und Schränke
sowie auch die seltener gebrauchten Paramente zu
lüften, damit eine etwaige Feuchtigkeit aus ihnen
herausziehe. Der dumpfe Geruch, den man nicht
selten in Sakristeien antrifft und der auch den darin
befindlichen Paramenten eigen zu sein pflegt, ist ein
Zeichen, daß man es an der nötigen Lüftung hat
fehlen lassen.
Ob die Pluvialien und Kasein am zweckmäßigsten
in den Schränken hängend oder liegend aufbewahrt
werden, ist strittig; die einen wollen, daß man sie
aufhänge, die andern, daß man sie hinlege. Beide
Weisen haben ihre Licht- und ihre Schattenseite.
Kasein dürfte man im Interesse besserer Erhaltung
unsres Erachtens am zweckdienlichsten liegend auf-
bewahren. Bei Pluvialien ist das indessen nur unter
der Voraussetzung möglich, daß man sie zusammen-
faltet. Ein Falten ist aber bei seidenen Paramenten
immer mehr oder weniger nachteilig. Pluvialien sollte
man daher, falls man sie aus Mangel an Platz nicht
ganz ausgespreitet oder doch nur zu einem Viertel-
kreis zusammengeschlagen hinlegen kann, stets auf-
hängen. Freilich muß in diesem Fall der Träger,
1 8. Alplionsus, Tlieol. raoral. 1. 6, nr. 387, nota 2.
liraun, Praktische Paromentonkunde. 2. Auf]
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