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Braun, Joseph
Das christliche Altargerät in seinem Sein und in seiner Entwicklung — München, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.2142#0302

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DRITTER ABSCHNITT

BEHÄLTER ZUR AUFBEWAHRUNG UND FEIERLICHEN
AUSSETZUNG DER EUCHARISTIE

DAS ZIBORIUM

ERSTES KAPITEL

DAS ZIBORIUM NACH HEUTIGEM BRAUCH

DAS Ziborium ist der Behälter, in dem die für die Kommunion der Gläubigen
bestimmten kleinen Hostien nach geschehener Konsekration derselben zum
Zweck und bis zu ihrer Ausspendung aufbewahrt werden, die für die feierliche
Aussetzung des heiligsten Sakramentes dienende konsekrierte große Hostie
aber nur. wenn für diese kein besonderes Gefäß, keine sog. Custodia vorhanden
ist. Zur Überbringung der heiligen Kommunion an die Kranken wird es durch
ein nur wenige Hostien fassendes kleineres, ein sog. Krankenziborium, falls
ein solches vorhanden ist, ersetzt, bei Versehgängen zu entfernt wohnenden
Kranken aber gewöhnlich durch ein niedriges Büchschen von nur wenigen Zen-
timetern Weite.

Angefertigt soll das Ziborium nach dem römischen Rituale sein aus einem
haltbaren und geziemenden Material. Ein bestimmtes Material, wie für den
Kelch und die Patene, ist demnach für dasselbe nicht vorgeschrieben. Nicht
verwendbar zu ihm ist nur gebrechliches, seinem heiligen Zweck unangemesse-
nes Material, wie Glas, Holz, Blei, Blech und ähnliches. Daß Ziborien aus Glas
nicht zulässig sind, und zwar nicht einmal da, wo Diebesgefahr besteht, hat die
Ritenkongregation auf eine Anfrage des Bischofs von Mondonedo in Spanien
ausdrücklich entschieden. Gefragt hatte dieser, ob es gestattet sei, an waldigen
und unwegsamen Orten, wo Diebe, lüstern auf das Metall der Ziborien, diese
stählen, das Allerheiligste in einer gläsernen Pyxis aufzubewahren, um so einer
Verunehrung desselben vorzubeugen. Die Antwort vom 3o. Januar 1880 lau-
tete verneinend. (1) Dagegen hat die Ritenkongregation auf die Anfrage, ob
das Ziborium aus vergoldetem Kupfer bestehen dürfe, unter dem 31. August
1867 bejahend geantwortet. (2) Was das Caeremoniale episcoporum bezüglich
seines Stoffes sagt, (3) gilt nur bezüglich des etwa im Pontifikalamt zur Ver-
wendung kommenden Ziboriums.

Hinsichtlich der Form des Behälters findet sich weder im Rituale, noch sonst
eine Bestimmung. Er soll jedoch so beschaffen sein, daß die heiligen Hostien
leicht aus ihm herausgenommen und daß er, wenn geleert, ohne Schwierigkeit
gründlich purifiziert werden kann. Es empfiehlt sich daher, ihm die Form einer
Halbkugel oder eines mit konkavem Boden versehenen Bechers zu geben. Mehr-
seitige Behälter, wie sie im späten Mittelalter gebräuchlich waren und auch
in neuerer Zeit wieder hergestellt wurden, ohne jedoch größere Verbreitung zu

(1) Decret auth. n. 3511. (2) EbA 3162. (3) L. 2, c. 23, n. 2.
 
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