.
660 Cri. .Cul. _ Cut. D. Däch. Dach. Däm. Danr.
tie zu verfahren , wenn auf eine Todesſtrafe zu erkennen 263. Criminalſachen
ſollen in einem Jahre zu Ende gebracht werden UI. z. 38. 328. Jn Crimincil-
Sachen fallen die Gerichts- und Advocaten- Gebühren weg , wenn die Inquiſiten
nichts im Vermögen haben UI. z. 59. 329. fe :
j . Culinzrien..
' Dürfen die Advoeaten nicht nehmen 3. 35. 29
Culpa,
Des Richters iſt ſtrafbar 3. 54. 490
Curatel.
Datnit ſind die Juraten zu verſchonen 1. 66. 135. Wann ſolche auf höre 3.
§7. 95. wie es mil der Cura ablentium zu halten II. 3. 1. 1, fe ſ. auch Vor-
mundſchaft. -
! Curator bonorum,
Denen Prodigis zu setzen 3. 41. 38.6 beym Concurs einer zu beſtellen 37.
J Curatores.
Inu deren Güter haben die Pupillen ein Vorzugs - Recht 3. 68. 71.4 Welchen
Perſonen Curatores zu seten 3. 87. 95.6 ſ. auch Vormund.
Wer ſich damit nicht befaſſen ttt". 57.6 ~ 2. 55.6 39. die Barbierer
. ollen die Patienten bey den Curen nicht überſeßen 6. 92. 167+
D.
; Dächer. |
Womit ſolche bey Fenersgefahr zu bedecken 2. 30. 38. An welchen Orten
Ziegeldächer seyn ſollen UI. 2. 6. 134. die Ziegeldächer in Kalk zu legen UI, 2.
I0. 145+
Dachdecker.
Sollen ſich bey Feuersgefahr einfinden 2. 30. 38.
Dämumme . Deiche.
Damumilleute
Derselben und der Mühlenſtraſ)er Privilegium 6. 100. 190. Vergleich zwi-
ſchen den Dammleuten und MÜhlenſtraſſern 6. ro1. 191, Vereinigung der Aem-
ter auf den Dammen, in der Stadt und Mühleuſtraſse 6. 102. 193. Privilegium
der Dammlente, Mühlenſtraſſer und Oſternburger 1€, wegen des Galgen-Richtens
§ 2598. 198: Damm- Mühlenſtraſſé.
Unter der Stadt- Jurisdiction gelegt 6. 46. (76.) 86.
_ Damihirſch.
Wer einen folchen erlegt, ſoll 800 Rthlr, Strafe erlegen 2; ts