Photographische Lehranstalten.
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3. Photographische Lehranstalt des Lette-Vereins
in Berlin W 30, Viktoria-Luise-Platz Nr. 6.
Mit Hilfe der Staatsregierung unterhaltene Lehr- und Versuchsanstalt
für Bildnisphotographie, wissenschaftliche Photographie und photo-
mechanische Verfahren.
Direktor: Fräulein Marie Kundt.
Zweck und Ziel der Anstalt.
Die Anstalt, welche als technische Mittelschule mit Tagesunter-
richt Schülern weiblichen und männlichen Geschlechts geöffnet ist, be-
zweckt Ausbildung ihrer Schüler in allen Zweigen der photographischen
Praxis, einbegriffen diejenigen Berufszweige, die sich der Photographie
als Hilfsmittel bedienen.
Das Ziel des Unterrichts ist, daß die abgehenden Schüler be-
fähigt werden, eine Berufsstellung als Gehilfen in photographischen
Ateliers und Reprodüktionsanstalten, als photographisch-wissenschaftliche
Hilfskräfte an Krankenhäusern, Universitätskliniken und wissenschaft-
lichen Instituten, als Leiter des metallographischen Laboratoriums von
Hüttenwerken, als Gehilfen und Betriebsleiter in photomechanischen
Anstalten anzunehmen.
Organisation der Anstalt.
Dem Ziel der Anstalt entsprechend, ist sie in folgende Abtei-
lungen geteilt:
1. Abteilung für Bildnis- und technische Photographie,
2. Abteilung für Röntgenographie,
3. Abteilung für wissenschaftliche Photographie mit den Unter-
abteilungen: Röntgenographie, Mikroskopie, histologische Technik, Mikro-
photographie, klinische Untersuchungsmethoden, Bakteriologie, makro-
skopisches und mikroskopisches Zeichnen,
4. Abteilung für Metallographie,
5. Abteilung für Reproduktionsretusche, sogen. Maschinen- oder
Kunstretusche,
6. Abteilung für photomechanische Verfahren (Illustrationstechnik),
7. Abteilung für bestimmte Verfahren.
Nach Abschluß des Vollkursus erhält jeder Schüler ein auf seine
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eingehendes Zeugnis.
Laut Beschluß der Handwerkskammer vom 11. März 1910 und
vom 12. Februar 1913 sind die Schüler nach viersemestrigem Besuch
der Anstalt berechtigt, die Gehilfenprüfung für das Photographiegewerbe
abzulegen (§ 130a RGO). Die Prüfung findet vor dem Prüfungsaus-
schuß der Handwerkskammer in den Räumen der Anstalt in der zweiten
Hälfte des März oder Juli statt.
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3. Photographische Lehranstalt des Lette-Vereins
in Berlin W 30, Viktoria-Luise-Platz Nr. 6.
Mit Hilfe der Staatsregierung unterhaltene Lehr- und Versuchsanstalt
für Bildnisphotographie, wissenschaftliche Photographie und photo-
mechanische Verfahren.
Direktor: Fräulein Marie Kundt.
Zweck und Ziel der Anstalt.
Die Anstalt, welche als technische Mittelschule mit Tagesunter-
richt Schülern weiblichen und männlichen Geschlechts geöffnet ist, be-
zweckt Ausbildung ihrer Schüler in allen Zweigen der photographischen
Praxis, einbegriffen diejenigen Berufszweige, die sich der Photographie
als Hilfsmittel bedienen.
Das Ziel des Unterrichts ist, daß die abgehenden Schüler be-
fähigt werden, eine Berufsstellung als Gehilfen in photographischen
Ateliers und Reprodüktionsanstalten, als photographisch-wissenschaftliche
Hilfskräfte an Krankenhäusern, Universitätskliniken und wissenschaft-
lichen Instituten, als Leiter des metallographischen Laboratoriums von
Hüttenwerken, als Gehilfen und Betriebsleiter in photomechanischen
Anstalten anzunehmen.
Organisation der Anstalt.
Dem Ziel der Anstalt entsprechend, ist sie in folgende Abtei-
lungen geteilt:
1. Abteilung für Bildnis- und technische Photographie,
2. Abteilung für Röntgenographie,
3. Abteilung für wissenschaftliche Photographie mit den Unter-
abteilungen: Röntgenographie, Mikroskopie, histologische Technik, Mikro-
photographie, klinische Untersuchungsmethoden, Bakteriologie, makro-
skopisches und mikroskopisches Zeichnen,
4. Abteilung für Metallographie,
5. Abteilung für Reproduktionsretusche, sogen. Maschinen- oder
Kunstretusche,
6. Abteilung für photomechanische Verfahren (Illustrationstechnik),
7. Abteilung für bestimmte Verfahren.
Nach Abschluß des Vollkursus erhält jeder Schüler ein auf seine
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eingehendes Zeugnis.
Laut Beschluß der Handwerkskammer vom 11. März 1910 und
vom 12. Februar 1913 sind die Schüler nach viersemestrigem Besuch
der Anstalt berechtigt, die Gehilfenprüfung für das Photographiegewerbe
abzulegen (§ 130a RGO). Die Prüfung findet vor dem Prüfungsaus-
schuß der Handwerkskammer in den Räumen der Anstalt in der zweiten
Hälfte des März oder Juli statt.