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Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 3.1852

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https://doi.org/10.11588/diglit.1196#0147
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Zeitung

für bildende Kunst und Baukunst.

unter Mitwirkung von

Äunftblatt

Organ

der deutschen Kunstvereine.

Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Düsseldorf — Schnaase
in Berlin — Förster in München — Ei telb erger v. Edelberg in Wien

herausgegeben von Dr. F. Eggers in Berlin.

JW16.

Sonnabend, den 17. April.

1852.

Die Baukunst in der zweiten prenssischen Kammer.

(Fortsetzung.)

Präsident: Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat
das Wort.

Handels-Minister v. d. Heydt: Der Herr Abgeordnete, welcher
so eben die Tribüne verlässt, hat aus der belobenden Aeusserung der
Central-Budget-Kommission Veranlassung genommen, zunächst die Be-
fürchtung auszusprechen, dass die Ausgabe-Position künftig einer Er-
höhung unterliegen könnte.

In dieser Beziehung kann ich ihn beruhigen. Es dürfte eher eine
Ermässigung in Aussicht stehen, zumal wenn das in so unerwartetem
Maasse hervorgetretene Vertrauen, welches die Akademie nicht nur in
Preussen, sondern auch ausserhalb Preussens sich erworben hat, in
gleichem Maasse fortbesteht, und wenn erst die Amortisation des Bau-
kapitals vollständig bewirkt sein wird.

Der Herr Abgeordnete hat sodann aus einer Kritik der Bauwerke
in Berlin Veranlassung genommen, zu äussern, dass man die Anstalt
an den Früchten erkennen müsse. Nun mache ich zur-.ächst darauf auf-
merksam, dass die Bauakademie in ihrer gegenwärtigen Organisation
erst seit 1849 besteht, und dass die Künstler, welche jene Berliner
Bauwerke ausgeführt haben, also nicht aus der Bauakademie in ihrer
jetzigen Organisation hervorgegangen sind, dass aber, wenn man um-
gekehrt, ehe man die Etats-Position bewilligen wollte, die Früchte
zu erkennen verlangte an den Bauwerken, die von Schülern dieser
Bauakademie einst hervorgehen werden, dies für den Bestand des In-
stituts etwas sehr Missliches sein würde.

Der Herr Abgeordnete bat ferner das grosse Interesse, welches er
an dieser Anstalt nimmt, noch dadurch zu erkennen gegeben, dass er
auch über den Unterrichtsplao seine Bedenken geäussert hat. Es würde
der Verwaltung zum grossen Vergnügen gereicht haben, wenn das
grosse Interesse des Herrn Abgeordneten ihn hätte bestimmen können,
mit der Verwaltung darüber selbst in Communikation zu treten; es
hätte ihm dann jede Auskunft ertheilt werden können.

Ich kann nicht glauben, dass es die Absicht des Herrn Abgeord-
neten ist, den Unterrichtsplan selbst zur Festsetzung des hohen Hauses
zu bringen; (Heiterkeit) eben so dürfte nicht zu erwarten sein, dass
die hohe Kammer, was den Baustyl selbst anbelangt, überall die Mei-
nung des Herrn Abgeordneten theilen möchte. Ich glaube, es würde
die schwierigste Aufgabe für die hohe Kammer sein, in dieser Bezie-
hung das Geeignete zur Feststellung zu bringen. (Heiterkeit.) Wenn
der Herr Abgeordnete weiter den Rath gegeben hat, für dergleichen
Institute nichts zugeben, und sich nicht darum zu kümmern, so werde
ich diesem Rathe nicht folgen. Ich habe es im Gegentheil für meine
Pflicht gehalten, diesem Institute eine besondere Sorgfalt zu widmen,

III. Jahrgang.

und bin gern auf die Vorschläge eingegangen, welche die Bau-Ab-
theilung und die technische Deputation mir vorgelegt haben.

Der Herr Ministerial-Direktor Meilin wird gern bereit sein, üher
die Zwecke der Akademie weitere Auskunft zu ertheilen.

Präsident: Der Herr Regierungs - Kommissar, Ministerial - Di-
rektor Mellin, hat das Wort.

Regierungs - Kommissar Ministerial - Direktor Mellin: Es konnte
freilich nicht erwartet werden, dass gerade bei dieser Etats-Position
so gelehrte wissenschaftliche Erörterungen stattfinden würden; des-
wegen bitteich das hohe Haus, mich zu entschuldigen, wenn ich nicht
vorbereitet bin, auf die einzelnen Punkte zu antworten.

Eine Reorganisation der Bauakademie oder Lehr-Anstalt für Bau-
meister in Berlin ist in den letzten Jahren erforderlich erschienen.
"Wir haben bei dieser Bildungs-Anstalt ganz andere Verbältnisse, als
sie in England und in anderen Staaten bestehen, zu berücksichtigen;
wir bedürfen der ausgebildeten Baumeister, aber diese müssen bei uns
gleichzeitig auch befähigte Beamte werden. Wir haben in unserm
Staate nämlich, ausser den hei den Eisenbahnen angestellten, allein
400 Bau-Beamte; nicht ist es so in England, wo man dergleichen
Bau-Beamte gar nicht kennt; es muss also die Verwaltung darauf
Rücksicht nehmen, dass die angehenden Baumeister in den verschie-
denen Zweigen ausgebildet werden. Man hat gleichwohl erkannt,
dass die Praxis das Nothwendigste, aber berücksichtigt, dass eine gute
Praxis nicht möglich zu erreichen, wenn nicht eine wissenschaftlichere
und künstlerische Grundlage gelegt worden ist.

Es wurde deshalb bei der Reorganisation der Akademie für er-
spriesslich gehalten und festgesetzt, dass die angehenden Baumeister
vor den Prüfungen in der Praxis sich bewähren. Aus diesem Grunde
ist vorgeschrieben, dass Niemand in die Akademie aufgenommen wird,
der nicht mindestens ein Jahr lang vorher bei einem Baumeister gear-
beitet und sich dabei bewährt hat. Dann ist aber weiter festgesetzt,
dass die Prüflingen in verschiedenen Abstufungen stattfinden; es ist
nämlich eine sogenannte Bauführer-Prüfung angeordnet, die erst nach
zweijährigem Studium zulässig ist. Die daraus hervorgehen, sind noch
nicht Baumeister, wie der Herr Abgeordnete annimmt; auch ist es
ihnen nicht untersagt, Zeichnungen von altdeutschen Gebäuden zu fer-
tigen, sondern man will vor Allem nur als Grundlage das Studium der
klassischen Werke. Gleichwie man in andern Wissenschaften zuvör-
derst dadurch eine Grundlage für eine klassische Bildung zu gewinnen
sucht, dass man auf das Alterthum zurückgeht, so glaubt man auch,
dass den angehenden Baumeistern zunächst die vortrefflichen Regeln
und Werke des Alterthnms bekannt werden müssen, ehe sie eine wei-
tere künstlerische Ausbildung gewinnen können.

Nach der Ablegung der Bauführer-Prüfung ist nehen einer weitem
zweijährigen Studienzeit wieder eine dreijährige Praxis vorgeschrieben;
erst nach Bewährung in solcher kann der Bauführer durch die zweite

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