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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Kunstabteilung [Mitarb.]; Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Mitarb.]
Kunstauktion / Dorotheum: Eine Sammlung antiker Kleinkunst (ägyptische, römische u. griechische Altertümer) aus dem ehem. Besitze des Fürsten Ernst Windischgrätz: alte und moderne Ölgemälde, Aquarelle, Miniaturen, Skulpturen, Graphik, Antiquitäten, Silberarbeiten, Bronzeplaketten,Teppiche, Mobiliar, Keramik ; Versteigerung: 14. bis 16. Dezember 1922 — Wien, Nr. 336.1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.25293#0049
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AUKTIONS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Kronenwährung.

Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 22 Prozent einge-
hoben. Gesteigert wird mindestens um 5000 Kronen, über 100.000 Kronen um
10.000 Kronen, über 200.000 Kronen um 20.000 Kronen, über 300.000 Kronen
um 30.000 Kronen, über 500.000 Kronen um 50.000 Kronen, über 1 Million
um 100.000 Kronen u. s. w.

Das Meistbot ist vomErsteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungs-
Stundungen können vom Auktionsleiter nur dann zugebilligt werden, wenn
der Ersteber dem ambulanten Kassier einen Gutschein übergibt, der die
Zahlungspflicht des Erstehers gegenüber dem in diesem Schein namentlich
benannten Kataloggegenstand anerkennt. Zahlungen sind ausnahmslos dem
ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskassa zu leisten.

Die Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an
dem’der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist
das Amt berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen
etwaigen Minderertrag dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meisthotes findet eine Ausfolgung* des erstandenen
Gegenstand—

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Kunstabteilung, Wien I,
8). Kaufaufträge über-
Fr. Spanrafft, F. Hanak,
V. Binder.
j3m Aufträge mindestens

ausschließlich den mit
 
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