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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 101): Älteres und Stilmobiliar, Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Stutzflügel, Luster, Perserteppiche und Textilien, Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Stiche: darunter Julius v. Blaas, ... ; Arbeiten des Kunstgewerbes, Antiquitäten, Vitrinenstücke, Alt-Wiener Silber, Uhren, Orientalika u. Varia ; Donnerstag, den 16. März, bis Samstag, den 18. März 1933 — Wien, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.11410#0004
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Versteigerungsbedingimgen

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schillingwährung.
Gesteigert wird in der Regel um 10%. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld
von 20% eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im Augen-
blicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschrei-
bungen der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit ge-
boten ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande
der einzelnen Gegenstände genau zu überzeugen, können
Anstände nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksich-
tigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach
erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen während der
Schaustellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung
abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für
eventuelle Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenzbüro
(Telephon R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale Franz
Spanraft, Franz Hanak, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Christoph Huber und August Freis.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage mindestens
die Hälfte des beabsichtigten Meistbots erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 50 g.

Dorotheum

Die mit * versehenen Katalognummern werden laut Versteigerungsedikt des
Exekutionsgerichtes Wien, 25 E 4186/32/34 und die mit f versehenen laut ZI. 1 E 6678/31/95
öffentlich versteigert.
 
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