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Dorotheum <Wien> / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Hrsg.]; Dorotheum [Hrsg.]; Dorotheum / Allgemeine Versteigerungsabteilung [Mitarb.]
Grosse Auktion / Dorotheum, Wien, Allgemeine Versteigerungsabteilung: im Kaiser-Franz-Josef-Saal (Nr. 106): Älteres und Stilmobiliar, Schlaf-, Speise- und Herrenzimmer, Salons, Sitzgarnituren, Ehrbar-Flügel, Luster, Perserteppiche und Textilien, Gemälde, Aquarelle, Miniaturen, Stiche: darunter Eugen v. Blaas, ... ; Versteigerung: Donnerstag, den 23., bis Samstag, den 25. November 1933 im Franz-Josef-Saal — Wien, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.10851#0008
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Versteigerungsbedingungen:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in österr. Schillingwährung.
Gesteigert wird in der Regel um 10%. Vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld
von 20% eingehoben.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schaugestellte Gegenstände
der Auktion angeschlossen werden.

Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich im Augen-
blicke des Zuschlages befinden. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen
der zum Verkauf ausgestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.

Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten
ist, sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der einzelnen
Gegenstände genau zu überzeugen, können Anstände nach er-
folgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator
übersehenes Nachgebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zu-
schlage die betreffende Nummer nochmals vorzunehmen.

Bei der Besichtigung wird größtmögliche Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat. Auskünfte erteilen während der Schau-
stellung die diensthabenden Beamten.

Die erstandenen Gegenstände sind unbedingt am Tage nach der Versteigerung ab-
zuholen und lagern bis dahin ohne Garantie lediglich auf Gefahr des Erstehers.

Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Dorotheum übernimmt keine Haftung für eventuelle
Verluste oder Beschädigungen.

Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen das Korrespondenzbüro
(Telephon R-25-5-50 Serie) und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale Franz
Spanraft, Franz Hanak, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Christoph Huber und August Freis.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen bei jedem Auftrage mindestens die
Hälfte des beabsichtigten Meistbots erlegen.

Im übrigen gelten die Normen der Versteigerungsanstalt.

Preis des illustrierten Kataloges 50 g.

Dorotheum.

Die mit * versehenen Katalognummern werden laut Versteigerungsedikt des
Exekutionsgerichtes Wien, Z. 10 E 13.088/32/32, öffentlich versteigert.
 
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