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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]
Sammlung Professor Dr. Hans Lorenz: Gemälde, Skulpturen, Glasmalereien, Möbel, Tapisserien, kostbarer Hausrat, Antiquitäten des XIII. bis XVIII. Jahrhunderts ; Versteigerung: Montag, den 3., Dienstag, den 4. u. Mittwoch den 5. Juni 1935 (Katalog Nr. 435) — Wien, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.5654#0008
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichischer Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein Aufgeld von 20%
eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um 10% des Ausrufpreises, bzw. des letzten Ans
botes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen. Zahlungen sind aus*
nahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Versteigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage, vom Tage, an
dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Dorotheum
berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag
sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen Gegenstandes
nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind, nach Schluß der
Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden Tage abzuholen. Vom vierten
Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen, zurückzuziehen
und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen; an dem Tagesprogramm wird
jedoch festgehalten.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Objekte erfolgte, soweit
nicht Spezialexperten im Texte angegeben sind, durch die nebenstehend genannten Experten.
Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder Beschädigungen
angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegenstandes beeinflussen, wie zum Beispiel
Ergänzungen bei Plastiken, Übermalungen, Restaurierungen usw., während kleinere für die
Bewertung gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung, Bestimmung,
Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher nicht berücksichtigt werden, zumal
sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegenstände,
eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums. Bei Meinungsverschiedens
heiten über ein Doppelangebot oder über ein vom Auktionator übersehenes Angebot steht
dem Auktionsleiter das Recht zu, auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer
nochmals vorzunehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungsanstalt und
die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft, F. Hanak, E. Bäumel,
Ch. Huber, A. Freis, K. Hermanek, Wien I, Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage mindestens die Hälfte
des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Mit Rücksicht auf den beschränkten Raum kann der Zutritt zur Versteigerung
und Schaustellung nur den mit einem Katalog versehenen Besuchern gestattet werden.

Aus dem gleichen Grunde empfiehlt es sich auch, die Kaufaufträge einem der
Sensale zu übergeben. Es ist Vorsorge getroffen, daß Sensale während der Schau»
Stellung und Versteigerung anwesend sind (Telephon As24s2*81).

Die erstandenen Objekte sind spätestens am 8. Juni 1. J., in der Zeit von 8 bis 2 Uhr,
abzuholen, widrigenfalls sie auf Kosten des Erstehers ins Dorotheum geschafft und
unter Anrechnung der tarifmäßigen Lagergebühren eingelagert werden.

Die Herausnahme der Glasmalereien aus den Fenstern erfolgt erst nach Zuschlag
auf Kosten und Gefahr des Erstehers.
 
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