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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Gemälde, Miniaturen, Handzeichnungen, Graphik, Skulpturen, Harnische, Waffen, Einrichtungsgegenstände, Arbeiten in Glas, Fayence, Porzellan, Zinn, Textilien aus zwei niederösterreichischen Privatsammlungen und anderem Besitz: 4. und 5. Juli 1935 (Katalog Nr. 436) — Wien, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.8695#0005
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Auktionsbedingungen.

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in österreichi-
scher Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage ein
Aufgeld von 20 % eingehoben. Gesteigert wird in der Regel um 10 % des
Ausrufpreises bzw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Ver-
steigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht Tage,
vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach Ablauf
dieser Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte Gegenstände
zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie Spesen und Zinsen
dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
nach Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgen-
den Tage abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher
Lagerzins eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu vereinigen,
zurückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen,
an dem Tagesprogramm wird jedoch festgehalten.

Bei antiken Gegenständen werden grundsätzlich nur solche Fehler oder
Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert eines Gegen-
standes beeinflussen, wie zum Beispiel Ergänzungen bei Plastiken, Über-
malungen, Restaurierungen usw., während kleinere für die Bewertung
gänzlich belanglose Mängel im Kataloge keine Aufnahme finden.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der Schätzung,
Bestimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes können daher
nicht berücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte zur Besichtigung
ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu,
auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzu-
nehmen. Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Versteigerungs-
anstalt und die im Dorotheum bestellten beeideten Sensale: Fr. Spanraft,
F. Hanak, E. Bäumel, Christoph Huber, A. Freis, K. Hermanek, Wien, L,
Dorotheergasse 17.

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage min-
destens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM

Auskünfte erteilt bereitwilligst die Kunstabteilung, L, Dorotheergasse 17,
Mezzanin (Telephon R-25-5-50 Serie).
 
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