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Friedländer, Ernst
Ostfriesisches Urkundenbuch (Band 1): 787 - 1470 — Emden, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.1950#0014
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Vorwort.

Wenn auch die eigentliche den Inhalt der Urkunden würdigende Einleitung zum
Ostfriesischen Urkundenbuche erst nach Vollendung des Werkes ausgearbeitet werden
mag, so sollen doch diesem ersten, von mir herausgegebenen Hefte einige Vorbemer-
kungen nicht fehlen, damit die Benutzer der nachstehend abgedruckten Urkunden über
den Plan des Ganzen, den in Aussicht genommenen Umfang und die Herkunft des di-
plomatischen Materials schon jetzt Kenntniss erhalten.

Das Ostfriesische Urkundenbuch stellt sich die Aufgabe, das gesammte urkundliche
Material für den Umfang des ehemaligen Fürstenthums oder der späteren Preussischen,
dann Hannoverschen Provinz Ostfriesland, also des heutigen Landdrosteibezirks Aurich
zusammenzustellen und in möglichst unverkürzten Abdrücken zu veröffentlichen. Wäh-
rend im früheren und späteren Mittelalter der geographische Begriff Ostfriesland
schwankte, da man bis zum 15. Jahrhundert alles Land von der Zuidersee bis zur
Weser, daneben aber auch nur die Strecke von der Lauwersee bis zum Weserstrome Ost-
friesland benannte, bildete sich eine feste Umfangsgrenze erst durch die Urkunde Kaiser
Friedrich's für den Häuptling Ulrich von Greetsiel, durch welche der Kaiser die unter
Ulrich's Botmässigkeit befindlichen Gebiete zur Grafschaft erhebt. Mit wenigen Be-
schränkungen sind die in jener Urkunde' vom4 30. September 1454 bezeichneten Landes-
theile das Gebiet des späteren Fürstenthums und auch des heutigen Ostfrieslands geblieben.

Die Grenzen desjenigen Landes, dessen Urkunden das Ostfriesische Urkundenbuch
zu sammeln sich vorgesetzt hat, sind demnach die folgenden. Im Westen bildet die
Ems die Grenze, nur reicht das Reiderland über diesen Fluss hinüber. Die südliche
Grenze von Beiderland nach Osten und Südosten über die Ems und Papenburg hinaus
verlängert bis Burlage, ist auch dem Ostfriesischen Lande die Markscheide gegen Süden
hin, während der Osten Ostfrieslands in seiner ganzen Ausdehnung das Grossherzogthum
Oldenburg berührt. Im Norden setzen die Wogen des Deutschen Meeres dem Lande
seine natürliche Grenze, doch gehören die Augen der See, die lange Reihe der Tnseln
von Borkum bis Spikeroog, auch zu Ostfriesland. Nur in einigen Fällen, wo Wanger-
ländischc und Jeverländischc Personen und Ortschaften in naher Verwandtschaft und
 
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