Impressum
Das Ziel der Denkmaltopographie ist die Erfassung der Kulturdenkmäler in Wort, Bild und Plan. Nach § 2 des HDSchG in der Fassung
vom 5. 9.1986 (GVBI. IS. 270) sind Kulturdenkmäler schutzwürdige Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus
künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interessse besteht.
Gesamtanlagen sind Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, soweit
an ihrer Erhaltung aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Die Denkmaltopographie Landkreis Marburg-Biedenkopf I ist Denkmalbuch im Sinne von § 9 Abs. 1 HDSchG.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Bereich Gesamtanlage)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Grünanlage oder Grünfläche)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Wasserfläche)
Gemeindegrenzen
Grenzen der Ortsteile
Denkmal, Bildstock
Kreuz, Grabstein
In den Beschreibungen der einzelnen Kul-
turdenkmäler und Gesamtanlagen gelten in
diesem Band folgende Abkürzungen für
die Begründung des Denkmalwertes nach
dem hessischen Denkmalschutzgesetz:
Kulturdenkmal aus
k künstlerischen
w wissenschaftlichen
t technischen
g geschichtlichen
s städtebaulichen
Gründen
Herausgeber:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Kartographie:
Helmuth K. Stoffers
Layout:
Peter Horn, Helmuth K. Stoffers
Reprographie, Satz, technische Bearbeitung:
Peter Horn
Druck:
Wetzlardruck GmbH, 35578 Wetzlar
Fotos:
Soweit nicht anders vermerkt: Helmuth K. Stoffers
Titelfoto:
Luftbild Amöneburg von Südosten, ca. 1990
Rückseite:
Kirche Wolferode, Richtfest, hist. Foto, ca. 1909
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei der
Deutschen Bibliothek erhältlich
ISBN 3-8062-1651-7
Alle Rechte vorbehalten
© Konrad Theiss Verlag GmbH, Stuttgart
Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden 2002
Die EAM hat dankenswerterweise digitale Grundlagen-
daten für die Karten dreier Städte zur Verfügung gestellt.
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Das Ziel der Denkmaltopographie ist die Erfassung der Kulturdenkmäler in Wort, Bild und Plan. Nach § 2 des HDSchG in der Fassung
vom 5. 9.1986 (GVBI. IS. 270) sind Kulturdenkmäler schutzwürdige Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus
künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interessse besteht.
Gesamtanlagen sind Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, soweit
an ihrer Erhaltung aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Die Denkmaltopographie Landkreis Marburg-Biedenkopf I ist Denkmalbuch im Sinne von § 9 Abs. 1 HDSchG.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Bereich Gesamtanlage)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Grünanlage oder Grünfläche)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Wasserfläche)
Gemeindegrenzen
Grenzen der Ortsteile
Denkmal, Bildstock
Kreuz, Grabstein
In den Beschreibungen der einzelnen Kul-
turdenkmäler und Gesamtanlagen gelten in
diesem Band folgende Abkürzungen für
die Begründung des Denkmalwertes nach
dem hessischen Denkmalschutzgesetz:
Kulturdenkmal aus
k künstlerischen
w wissenschaftlichen
t technischen
g geschichtlichen
s städtebaulichen
Gründen
Herausgeber:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Kartographie:
Helmuth K. Stoffers
Layout:
Peter Horn, Helmuth K. Stoffers
Reprographie, Satz, technische Bearbeitung:
Peter Horn
Druck:
Wetzlardruck GmbH, 35578 Wetzlar
Fotos:
Soweit nicht anders vermerkt: Helmuth K. Stoffers
Titelfoto:
Luftbild Amöneburg von Südosten, ca. 1990
Rückseite:
Kirche Wolferode, Richtfest, hist. Foto, ca. 1909
Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei der
Deutschen Bibliothek erhältlich
ISBN 3-8062-1651-7
Alle Rechte vorbehalten
© Konrad Theiss Verlag GmbH, Stuttgart
Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden 2002
Die EAM hat dankenswerterweise digitale Grundlagen-
daten für die Karten dreier Städte zur Verfügung gestellt.
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